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Baumfällungen in Wildenbruch: Viel Krach um Holz

Eine frisch zugezogene Familie ist mit der Michendorfer Verwaltung in Streit geraten. Es geht um die Nachpflanzungen von 14 Bäumen. 

Von Eva Schmid

Wildenbruch - Ein gutes Dutzend Bäume und ein mächtiger Streit. Jens Klumpp, der mit seiner Familie seit rund einem Jahr in einem neugebauten Einfamilienhaus nahe der Wildenbrucher Hauptstraße wohnt, kann nur noch den Kopf schütteln. Auf seinem Grundstück standen einst 15 Bäume, fast alle von ihnen hohl und bereits tot. Das jedenfalls hat ein Baumschutzexperte befunden, den Klumpp beauftragt hatte.

Die Bäume sind längst gefällt, jetzt aber kommt es zum Streit. Denn das Michendorfer Rathaus fordert von dem Paar, dass es die gefällten Bäume durch neue ersetzt. Doch die Familie sieht das nicht ein. Es handele sich um Totholz, daher sei eine Nachpflanzung nicht nötig.

Zweimal war der Baumschutzbeauftragte vor Ort

Wer hat nun Recht? Selbst die Gemeinde war sich anfangs nicht sicher, welcher Baum gesund und erhaltenswert sei und welcher nicht. Der 42-jährige Jens Klumpp beugt sich über einen Stapel Papier vor ihm. Er blättert durch 46 Seiten, die Kommunikation zwischen der Verwaltung und ihm. Alles dokumentiert.

Zwei Mal sei demnach der Baumschutzbeauftragte Michendorfs zu einem Vor-Ort-Termin gekommen. Beim ersten gab er zunächst die Fällgenehmigung für sechs Bäume, die anderen seien schützenswert, hieß es. Die Klumpps legten Widerspruch ein. Es kam zu einem zweiten Termin in Wildenbruch, die zuvor noch als gesund erachteten Bäume waren plötzlich in doch so einem schlechten Zustand, dass sie gefällt werden durften.

Baumschutzbeauftragter prüft die Fallanträge

Den Sinneswandel kann das Michendorfer Rathaus nicht erklären, nur so viel: „Der Baumschutzbeauftragte der Gemeinde prüft die Fällanträge nach bestem Wissen und Gewissen. Wie im allgemeinen Leben häufig, gibt es immer jemanden, der anderer Auffassung ist“, so Rathaussprecherin Steffi Amelung.

Statt sechs waren es schon zwölf Bäume, die abgesägt werden durften. Die Auflage jedoch: Die Familie muss 14 Bäume nachpflanzen.

Streitthema Fällung: Der Baumschutzbeauftragte wird für seine Einschätzungen zu gesunden und kranken oder toten Bäumen oft kritisiert. 
Streitthema Fällung: Der Baumschutzbeauftragte wird für seine Einschätzungen zu gesunden und kranken oder toten Bäumen oft kritisiert. 

© picture alliance / dpa

Die Verwaltung verweist auf die Baumschutzsatzung

Eigentlich kein Problem, doch für die Klumpps fehlt dafür die rechtliche Grundlage: „Weder in der Baumschutzsatzung noch im Bebauungsplan steht geschrieben, dass man für tote Bäume neue nachpflanzen muss.“

Doch auch das sieht die Verwaltung anders. So würde in der Baumschutzsatzung klar geregelt sein, dass auch stark vorgeschädigte Bäume ersetzt werden müssen. Und laut dem geltenden B-Plan seien gefällte Bäume sogar grundsätzlich zu ersetzen, erklärt Bauamtschef Christopher Gerhardt. Auch sehe der B-Plan vor, dass pro 300 Quadratmeter Grundstücksfläche ein Baum erhalten und ersetzt werden müsse. Im Fall der Wildenbrucher Familie stehe der Bebauungsplan über dem der Baumschutzsatzung. Die Regelungen zur Nachpflanzung darin seien eindeutig, so Gerhardt.

Ein Blick in die Regelwerke zeigt aber auch, dass dort tatsächlich nichts von toten Bäumen steht. Was gilt nun, fragen sich die Klumpps. Die zwar für den Umweltschutz sind, doch auf eine Zahlung für Ersatzbäume von bis zu 4000 Euro insgesamt gerne verzichten wollen, zumal, wie sie betonen, sie das gar nicht müssten.

Familie Klumpp wollte auf Nummer sicher gehen

Dass es überhaupt so weit gekommen ist, ärgert die Familie. Denn eigentlich hätten sie die Verwaltung im Vorfeld gar nicht um eine Genehmigung bitten müssen. Das Michendorfer Regelwerk zum Schutz der Bäume sieht vor, dass es bei Totholz bereits reiche, kurz vorher der Verwaltung Fotos des toten Baumes zu schicken. Der Stumpf müsse zur Nachkontrolle jedoch stehenbleiben für einige Zeit. Familie Klumpp wollte auf Nummer sicher gehen, und liegt seit mehreren Monaten mit dem Michendorfer Rathaus mächtig im Clinch.

Mit ihrem Ärger sind die Klumpps nicht alleine: Auch die angrenzenden Nachbarn, alle neu zugezogen und alle mit frisch gebauten Einfamilienhäusern, haben wegen den Fällungen Ärger mit der Verwaltung. Klumpp spricht von willkürlich ausgeteilten Fällgenehmigungen und wirft dem Baumschutzbeauftragten mangelndes Sachverständnis vor. Selbst als Laie habe man erkennen können, dass es sich um Totholz gehandelt hätte. Der Ton wurde in den vergangenen Monaten rauer, auch Bürgermeister Reinhard Mirbach (CDU) wurde informiert. Eigentlich sollte es zu einem vermittelnden Gespräch in wenigen Wochen kommen, doch das ist abgesagt worden. So berichten es jedenfalls die Klumpps.

Knapp ein Monat bleibt für die Nachpflanzungen

Der Ärger richtet sich vor allem auf den Baumschutzbeauftragten der Gemeinde. Dass sein Job kein leichter ist, bestätigt auch das Rathaus: „Gerade in diesem Bereich, in dem private Lebensführung und öffentliches Interesse aufeinandertreffen, kommt es oft zu Konflikten“, so Gerhardt weiter.

Viel Zeit zum Klären bleibt nicht. Bis Ende September muss die Familie die Ersatzpflanzungen vorgenommen haben, sonst kann ihre ein Bußgeld von bis zu 13 000 Euro drohen. Die Klumpps haben einen Anwalt eingeschaltet. Seiner Ansicht nach ist die Baumschutzsatzung nicht rechtens: Gesetzlich geregelt sei, dass Ersatzpflanzungen erfolgen können, nicht müssen. Doch das steht nicht in dem Michendorfer Regelwerk. Es erläutere nur, wie nachzupflanzen sei.

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