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Baumblütenfest Werder: Tragischer Unfall wird vor Gericht verhandelt

Nach dem Sturz aus einem Fahrgeschäft auf dem Baumblütenfest 2018 muss sich dessen Betreiber jetzt verantworten.

Von Eva Schmid

Potsdam/Werder (Havel) - Der tragische Unfall in einem Fahrgeschäft auf dem Werderaner Baumblütenfest 2018 wird jetzt juristisch aufgerollt. Die Potsdamer Staatsanwaltschaft hat gegen den Betreiber eines Fahrgeschäfts Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung erhoben.

Wie berichtet wurde damals eine 31-Jährige aus Templin auf der Plattform eines sich drehenden Fahrgeschäfts namens „Shaker“ mit schweren Verletzungen an Kopf, Armen und Beinen gefunden. Wie es zu dem Unfall in Werder (Havel) kommen konnte, war lange Zeit unklar. Die Frau soll nach Berichten der „B.Z“ kurz nach dem Start aus der Kabine des Karussells geschleudert worden sein.

Staatsanwalt sucht nach zweitem Tatverdächtigen

Der genau Unfallshergang wird bei dem Prozess vor dem Potsdamer Amtsgericht versucht zu rekonstruieren. Wann der Prozess stattfinden wird, steht noch nicht fest, teilte ein Sprecher des Amtsgerichts auf Nachfrage mit. Das Strafmaß einer fahrlässigen Körperverletzung reicht von einer Geldstrafe bis hin zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe.

Die Staatsanwaltschaft versucht außerdem den Wohnort eines zweiten Tatverdächtigen zu finden, auch ihm könnte der Prozess gemacht werden.

Hingegen sind die Untersuchungen zu einer mutmaßlichen Vergewaltigung, die ebenfalls auf dem Baumblütenfest 2018 stattgefunden haben soll, eingestellt worden. „Ein Beschuldigter konnte im Ergebnis aller Nachforschungen nicht ermittelt werden“, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft Markus Nolte.

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