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Voraussichtlich ab 2021 wird eine Tochtergesellschaft der Stadt das Baumblütenfest in Werder durchführen. 

© Sebastian Gabsch PNN

Baumblütenfest in Werder: Stadtmitgestalter fordern Transparenz

Eine Tochtergesellschaft der Stadt Werder (Havel) soll künftig die Baumblütenfeste organisieren. Der dafür vorgesehene Gesellschaftsvertrag weise jedoch Mängel auf, mit die Fraktion Stadtmitgestalter.

Von Sarah Stoffers

Werder (Havel) - Das Baumblütenfest soll bekanntlich in Zukunft von der geplanten Veranstaltungsgesellschaft der Stadt Werder (Havel) ausgerichtet werden. Die Fraktion Stadtmitgestalter/Ingo Krüger fordert nun Änderungen und Ergänzungen im Gesellschaftsvertrag. Der Vertrag, über den die Stadtverordneten in ihrer Sitzung am 10. Dezember abstimmen werden, weist aus Sicht der Fraktion gravierende Mängel auf: Die Öffentlichkeit dürfe ihre Mitsprache beim Baumblütenfest nicht verlieren, erklärte die Fraktion in einer Pressemitteilung. Einen entsprechenden Änderungsantrag reichte sie zur Stadtverordnetenversammlung ein.

Stadtverordnete sollen Möglichkeiten zur Einflussnahme haben

Wie berichtet, wurde im September von den Stadtverordneten das Basiskonzept für das Baumblütenfest 2021 verabschiedet und die Verwaltung wurde beauftragt, die Gründung einer GmbH vorzubereiten. Die Veranstaltungsgesellschaft Werder (Havel) mbH, eine 100-prozentige Tochter der Stadt, soll die Durchführung der kommenden Baumblütenfeste organisieren.

Die Stadtmitgestalter/Ingo Krüger fordern, dass in dem Vertrag, der den PNN vorliegt, vor allem die Rechte der Gesellschafterversammlung gestärkt und die Möglichkeiten zur Einflussnahme der Stadtverordneten sichergestellt werden. „Der Gesellschaftsvertrag ist die Grundlage des städtischen Handelns, um unser Baumblütenfest ab 2021 durchzuführen. Um so wichtiger ist es, dass sich die Gesellschafter und der Aufsichtsrat zu Transparenz und Mitsprache verpflichten“, so die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Anika Lorentz. 

Stadt soll Einfluss auf die Aufsichtsgremien ermöglicht werden

Wie es in der Begründung im Änderungsantrag der Fraktion heißt, soll der Gemeindevertretung mehr Einfluss auf die Organe der GmbH eingeräumt werden. Dies betrifft vor allem den Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung. Diese besteht laut Kommunalverfassung aus Bürgermeisterin Manuela Saß (CDU) oder einem ihrer Vertreter, wie Meiko Rachimow von den Stadtmitgestaltern erklärte. Die Geschäftsführer sollen künftig nicht nur dem Aufsichtsrat schriftlich Bericht erstatten, sondern zeitgleich auch der Gesellschafterversammlung. Der Stadt, alleinige Gesellschafterin der GmbH, müsse eine Einflussnahme auf die Aufsichtsgremien ermöglicht werden, so die Begründung der Fraktion. Dazu müsse sie über die Geschäftspolitik, Liquidität und Rentabilität des Unternehmens informiert sein. 

Auch schlägt die Fraktion vor, dass wichtige Geschäfte nur mit der Zustimmung der Gesellschafterversammlung getätigt werden können. Dies betrifft unter anderem die Aufnahme von Darlehen oder auch die Preisgestaltung, etwa die Standgebühren auf dem Fest. Weitere Vorschläge sind: Der Aufsichtsrat von den bisher vertraglich vorgesehenen fünf Mitgliedern soll auf neun erhöht werden. Die Sitzungen des Gremiums sollen öffentlich stattfinden. Und auch die Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrates sollen vertraglich festgeschrieben werden.

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