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Die Badestelle am Güterfelder Haussee wurde in diesem Jahr aus Haftungsgründen gesperrt.

© Ottmar Winter PNN

Badestelle am Güterfelder Haussee: Stahnsdorfs Gemeindevertreter hoffen auf Badesicherheitsgesetz

Im Stahnsdorfer Bauausschuss konnten sich die Mitglieder weder auf den Rückbau noch den Ausbau der Badestelle am Güterfelder Haussee einigen. 

Von Sarah Stoffers

Stahnsdorf – Mit einer deutlichen Mehrheit haben die Mitglieder des Stahnsdorfer Bauausschusses in ihrer Sitzung am Dienstag die Einrichtung einer öffentlichen Badestelle am Güterfelder Haussee abgelehnt. Hauptgrund sind die mit einem Ausbau verbundenen Kosten, die auf die Gemeinde zukommen würden. Doch auch der Rückbau der bestehenden Anlagen und eine damit einhergehende Renaturierung der Badestelle fand in der Sitzung keine Mehrheit.

Ein Rückbau wäre deutlich kostengünstiger 

Wie berichtet wurde die Badestelle am Güterfelder Haussee in diesem Jahr wegen eines Gerichtsurteils in Hessen für das Baden gesperrt. Kommunen müssen nach dem Urteil eine Badeaufsicht stellen, wenn sie an einer Badestelle Anlagen wie Toiletten, Umkleiden und andere Infrastruktur geschaffen haben und es sich demnach um eine öffentliche Badestelle handelt. Am Güterfelder Haussee befinden sich eine Steganlage sowie ein Imbiss und Toiletten. Die Gemeinde ist somit verkehrssicherungspflichtig. Da die Gemeinde trotz intensiver Suche keine Badeaufsicht finden konnte, blieb die Badestelle gesperrt.

Die Gemeinde hofft auf eine schnelle Lösung, damit das Baden zumindest im nächsten Jahr wieder möglich ist. Aktuell werden in den Ausschüssen daher zwei mögliche Varianten diskutiert. Bei einem Rückbau der Steganlagen und der Infrastruktur sowie der Renaturierung wäre die Gemeinde an der dann naturnahen Badestelle nicht mehr verkehrssicherungspflichtig. Das Baden wäre dadurch wieder möglich. Eine Prüfung der Verwaltung hat ergeben, dass Rückbau und Renaturierung einmalige Kosten von 50 000 bis 100 000 Euro verursachen würden. 

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Für den Ausbau müsste die Gemeinde ein Nutzungskonzept erarbeiten

Im Fall eines Ausbaus der Badestelle müsste das Gelände jedoch eingezäunt werden. Da die Badestelle am Güterfelder Haussee im Landschaftsschutzgebiet Parforceheide liegt, müssen bauliche Anlagen bei der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) beantragt und genehmigt werden. Die Behörde hat der Gemeinde Stahnsdorf nach einem Gespräch signalisiert, dass sie die erforderliche Ausnahmegenehmigung für die Einzäunung und weitere bauliche Maßnahmen für eine eingerichtete Badeaufsicht erteilen würde, wenn die Gemeinde ein Nutzungskonzept für den See vorlegt. Darin muss die Gemeinde darlegen, dass eine öffentliche Nutzung nur im Bereich der jetzigen Badestelle stattfinden soll und die Badestelle zur Entlastung der übrigen Bereiche des Sees beiträgt. Dafür müssen vorhandene Biotope, Arten und bestehende Anlagen kartiert werden.

Die Verwaltung hat auch die Kosten für den Ausbau geprüft. Der Schätzung zufolge müsste die Gemeinde Stahnsdorf für die Erarbeitung des Nutzungskonzeptes rund 10 000 Euro investieren. Für die Badeaufsicht, bestehend aus mindestens zwei Vollzeitmitarbeitern, würden jährlich Kosten in Höhe von rund 100.000 Euro anfallen. Die Einzäunung kostet rund 25.000 Euro. Für ein Rettungsboot müssten nochmals 25.000 Euro bereitgestellt werden sowie rund 10 000 Euro für notwendige Räumlichkeiten sowie Material und zusätzliches Personal für die Badeaufsicht.

Mitglieder des Bauausschusses wollen mögliche Gesetzgebung abwarten

Die Mitglieder des Bauausschusses hatten den Rückbau mehrheitlich abgelehnt, da sie eine mögliche Gesetzgebung der brandenburgischen Landesregierung abwarten wollen, teilte Gemeindesprecher Stephan Reitzig mit. Wie berichtet hatte Stahnsdorfs Bürgermeister Bernd Albers (Bürger für Bürger) ein Badesicherheitsgesetz für Brandenburg nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins gefordert und sich mit seinem Anliegen direkt an Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) gewandt. Bisher gab es noch keine Reaktion auf Albers Forderung. Ein Badesicherheitsgesetz würde zwar die Gemeinde nicht von ihrer Verkehrssicherungspflicht entbinden, doch sie würde für Rechtssicherheit sorgen, wie Reitzig erklärte. „Wir hätten dann schwarz auf weiß, wie und in welchem Umfang die Sicherung der Badestelle auszusehen hat“, so Reitzig.

Ob allerdings noch in diesem Jahr ein Badesicherheitsgesetz für Brandenburg auf den Weg gebracht wird, sei ungewiss. „Zu warten bedeutet in jedem Fall zeitlichen Verzug für eine Lösung, was zu Lasten der Badegäste in der nächsten Badesaison ginge“, so Reitzig. Die Beschlussvorlage für die beiden Varianten sollen daher, unabhängig davon wie die Beschlussempfehlungen in den weiteren Ausschüssen ausfallen, in der Gemeindevertretung am 1. Oktober zur Abstimmung vorgelegt werden. Denn eine Rückstellung würde die Badesaison 2021 infrage stellen, so Reitzig. Die Gemeindeverwaltung favorisiert selbst ein wenig mehr den Rückbau, da er bis zur Badesaison 2021 umsetzbar wäre und damit die Stahnsdorfer im kommenden Jahr wieder am Güterfelder Haussee baden könnten. „Wir als Gemeinde wollen für alle Beteiligten, also auch die Badegäste, schnellstmöglich (Rechts-) Sicherheit und ein ungetrübtes Badevergnügen wiederherstellen“, so Reitzig.

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