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Potsdam-Mittelmark: Aus öffentlichem Interesse

Umweltamt gibt grünes Licht für erhöhten Müllumschlag im Wildpark-West. Ordnungsverfahren gegen Initiativensprecherin

Schwielowsee - Im Streit um die geplante Betriebserweiterung der Firma Richter Recycling in der Trinkwasserschutzzone Wildpark-West hat das Brandenburger Landesamt für Umwelt (LfU) erneut im Sinne des Müllverwerters entschieden. Die Behörde ordnete an, die im vergangenen Jahr unter Auflagen erteilte Genehmigung unverzüglich umzusetzen. Damit stellte sie das Interesse des Geltower Unternehmens über das der Potsdamer Stadtwerke-Tochter Energie und Wasser GmbH (EWP). Der Wasserversorger, der in der Nähe ein Wasserwerk betreibt, hatte der Genehmigung aus Sorge um das Trinkwasser widersprochen.

Wie berichtet will der Geltower Recycling-Betrieb seinen Müllumschlag vor Ort von 55 000 Tonnen um weitere 15 000 Tonnen erhöhen. Die EWP, die nach eigenen Angaben zunächst nicht am Genehmigungsverfahren beteiligt worden war, benötigte Zeit, das Vorhaben zu prüfen, sagte ein Sprecher. Die Umweltbehörde räumte dem Widerspruch jedoch keine Erfolgsaussichten ein. Es sei nicht zu erkennen, dass die Belange des Wasserversorgers verletzt würden, erklärte das Amt. Auch würden die Interessen des Recyclingbetriebes denen der Stadtwerke-Tochter überwiegen. Das Recycling-Unternehmen habe ausreichend darlegen können, dass ihm durch die weitere Verzögerung „nennenswerter finanzieller Schaden entstehe“. Da mit der Genehmigung und den enthaltenen Auflagen auch dem Umweltschutz noch stärker entsprochen werde, läge es auch im öffentlichen Interesse, diese umzusetzen.

Wie sich die Energie und Wasser GmbH zu der Entscheidung verhalten werde, ist offen. Nach Angaben eines Sprechers des Unternehmens habe der Wasserversorger von der Umweltbehörde bisher noch keinen entsprechenden Bescheid erhalten.

Indes hat die Firma Richter Recycling beim Landkreis Potsdam-Mittelmark die Abnahme der erforderlichen baulichen Anlagen beantragt, sagte Geschäftsführer Jens Bahnemann. Sobald sie erfolgt sei, werde die Genehmigung umgesetzt.

Mehr als fünf Jahre hatte das Unternehmen auf die Erlaubnis zur Erweiterung des Müllumschlags warten müssen. Der Recycling-Betrieb hatte bereits Anfang 2012 einen entsprechenden Antrag gestellt, war von den Behörden aber hingehalten worden. Unter anderem auch, weil das Areal zwischenzeitlich in die Trinkwasserschutzzone für das Wasserwerk Wildpark-West einbezogen worden war. Nach Auffassung des Potsdamer Verwaltungsgerichtes hätte der Müllverwerter jedoch schon ab April 2014 eine Entscheidung vom zuständigen Landesumweltamt erwarten können. Wenngleich das Unternehmen damals aufgrund der negativen Stellungnahmen zu dem Vorhaben auch mit einem ablehnenden Bescheid hätte rechnen müssen. Durch die Verzögerung war das Unternehmen nach eigenen Angaben finanziell unter Druck geraten. Zwischenzeitlich waren bereits zwei Anlagen für die geplante Erweiterung erworben und unerlaubt zu Probezwecken betrieben worden. Im vergangenen Jahr wurden deshalb zwei leitende Mitarbeiter des Recyclingbetriebes zu Geldstrafen verurteilt (PNN berichteten). Die Firma Richter Recycling hatte anschließend das Landesumweltamt wegen Untätigkeit verklagt. Vor knapp zwei Monaten sei der Streit vor dem Verwaltungsgericht Potsdam im beidseitigem Einvernehmen beigelegt worden, so Bahnemann.

Indes bahnt sich eine neue Auseinandersetzung an. Eine Sprecherin der Interessensgemeinschaft Erholungsort Geltow, die die Arbeiten auf dem Betriebsgelände seit Jahren kritisch begleitet, sieht sich nun selbst dem Vorwurf des Umweltfrevels gegenüber. Die Geltowerin, die in der Trinkwasserschutzzone einen Bungalow besitzt, soll dort eine illegale Sickergrube betrieben haben, was die Untere Wasserbehörde inzwischen auch bestätigte. Die Behörde habe angewiesen, die Grube bis Mitte Juni zu räumen. Eleonore Müller sieht einen Zusammenhang zwischen dem Verfahren und ihrem Engagement gegen die Richter Recycling. „Irgendjemand möchte uns Druck machen“, glaubt sie. Dass sie Fehler gemacht habe, räumte sie ein, betonte aber, stets biologisch abbaubare Mittel zu benutzen. Auch sei der Wasserverbrauch auf dem Grundstück mit ein bis zwei Kubikmetern im Jahr sehr gering. Es handele sich um eine Lappalie. Das von ihr streng beobachtete Unternehmen sieht das nicht so locker: „Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen“, kommentierte der Customer Service Manager der Richter Recycling, Benedikt Pauschert, den Vorfall. Solveig Schuster

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