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Angriff auf Hunde: Jäger wird nach Schuss auf Wolf angeklagt

Die Verhandlung gegen den Niederländer, der im vergangenen Jahr einen Wolf erschossen hat, könnte im Sommer losgehen. Das Tier hatte seine Hunde angegriffen. 

Von Enrico Bellin

Potsdam/Rädigke - Die Staatsanwaltschaft Potsdam erhebt Anklage gegen einen Jäger aus den Niederlanden, der bei einer Drückjagd im Januar 2019 bei Rädigke im Fläming einen Wolf erschossen hat. Das bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft den PNN. „Es gibt einen hinreichenden Tatverdacht“, so der Sprecher. Bundesweit ist dieser Vorgang einmalig. Zuerst hatte die „Märkische Allgemeine“ auf ihrer Internetseite berichtet. Nach Paragraph 71 des Bundesnaturschutzgesetzes drohen dem Jäger nun eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

Wie berichtet war der Jäger aus den Niederlanden Teil einer Jagdgesellschaft. Bei einer Drückjagd soll ein Wolf zwei seiner Jagdhunde angegriffen haben. Auf Schreie sowie einen Warnschuss soll das Tier nicht reagiert haben, weshalb der Jäger den Wolf aus Notwehr erschossen hat. Ob es tatsächlich Notwehr war, wird nun zunächst das Potsdamer Amtsgericht prüfen.

Wolf und Hunde gingen aufeinander los

Ein Amtsgerichtssprecher bestätigte den PNN am Donnerstag, dass ein Zwischenverfahren eingeleitet wurde. Das bedeutet, dass die Anklage der Staatsanwaltschaft nun vom Gericht geprüft wird. In den kommenden zwei Monaten wolle der zuständige Strafrichter nun entscheiden, ob es zu einem Verfahren kommt. Das könne dann wahrscheinlich erst im Sommer eröffnet werden, so der Gerichtssprecher. Der Verteidiger des Jägers werde nun mit den Vorwürfen konfrontiert, zudem müssen Schriftstücke für den Angeklagten ins Niederländische übersetzt werden.

Für Verwirrung hatte bei Bekanntwerden der Tat gesorgt, dass fünf Stunden zwischen dem Vorfall und der Meldung an die Polizei vergangen sind. Auch diese Tatsache wird wohl Gegenstand des Verfahrens werden. Anscheinend hatte der Wolf ebenso wie die Jagdhunde eine Rehfährte gewittert. Schilderungen von Zeugen zufolge soll der Wolf während der Jagd aber umgekehrt und auf die Hunde losgegangen sein. Ein Tierarzt hatte die Bissverletzungen der Hunde durch den Wolf laut Deutschem Jagdverband (DJV) bestätigt. Der Verteidiger des Jägers hatte darauf bestanden, dass sein Mandant in einer Notstandssituation gehandelt habe. Das sieht der Staatsanwalt nicht so.

In einer Notwehrsituation darf man auf den Wolf schießen

Aufgrund der Anklage rät der Deutsche Jagdverband seinen Jägern nun, in Wolfsgebieten keine Hunde mehr einzusetzen. Man sei entsetzt über das Vorgehen, heißt es auf der Internetseite. „Der Gesetzgeber muss jetzt handeln und klare Regeln für einen derartigen Notstand entwickeln“, sagte DJV-Vizepräsident Helmut Dammann-Tamke. Das Gesetz schreibe den Einsatz von gut ausgebildeten Jagdhunden vor. Es sei deshalb inakzeptabel, dass sie im Einsatz nicht geschützt werden könnten. Auch andere Hundebesitzer würden diskriminiert, wenn sie ihrem Tier bei einem Wolfsangriff helfen wollen, so Dammann-Tamke. Der Jagdverband fordert, gesetzliche Regelungen wie in Schweden zu treffen: Dort dürfen Wölfe, die Hunde oder Nutztiere angreifen, getötet werden, wenn sie zuvor nicht auf Schreie oder Warnschüsse reagiert haben. 

Axel Kruschat, Landesgeschäftsführer des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND), betont gegenüber den PNN, dass es in Notwehrsituationen auch in Deutschland zulässig sei, einen Wolf zu töten. „Niemand muss zusehen, wie Tiere gerissen werden.“ Er wolle den Jäger nicht vorverurteilen. „Das Gericht muss nun klären, ob es sich wirklich um Notwehr gehandelt hat“, sagte Kruschat den PNN. Wenn ja, habe der Jäger nichts zu befürchten. „Es ist aber ein gutes Zeichen, dass es in dem Fall zu einem Verfahren kommt. So wird nicht der Eindruck erweckt, dass das Töten eines geschützten Tieres einfach so durchgeht“, so Kruschat. 

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