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Akteneinsicht soll erzwungen werden: Vollstreckungsantrag zu Flughafenplanung gestellt

Weil die Flughafengesellschaft die Akteneinsicht verwehrt, hat die Bürgerinitiative „Kleinmachnow gegen Flugrouten“ jetzt die Zwangsvollstreckung beantragt. Der Berliner Rechtsanwalt Philipp Heinz hat am Freitag beim zuständigen Vollstreckungsgericht Cottbus einen entsprechenden Antrag gestellt.

Das Gericht soll dem Flughafen demnach für den Fall, dass er der gerichtlichen Entscheidung nicht in fünf Tagen nachkommt, ein Zwangsgeld von 10 000 Euro androhen und vollstrecken. Der Betrag ist für diese Fälle das gesetzliche Maximum, kann aber auch mehrfach kassiert werden.

Hintergrund: Am 14. Mai hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg den Flughafen verpflichtet, der Kleinmachnower Bürgerinitiative umfangreiche Akten zur Projektierung und Planvorbereitung des BER aus den Jahren 1995 bis 1999 sowie zur Kommunikation mit der Deutschen Flugsicherung offenzulegen. „Bei zwei Terminen in der Flughafenverwaltung am 21. und 23. Mai hat man uns kalt auflaufen lassen“, sagte der Vorsitzende der BI, Matthias Schubert. Am Mittwoch hatte die Initiative lediglich zwei Aktenordner erhalten, die nach eigenen Angaben „nichtssagend“ waren.

Klägeranwalt Heinz erklärte, die Flughafengesellschaft als Vollstreckungsschuldnerin habe dafür keine plausiblen Gründe genannt. Schließlich hätten die Kleinmachnower bereits vor über acht Monaten beim Flughafen die Akteneinsicht beantragt, die ihnen nach dem Umweltinformationsgesetz zusteht. Auch habe der Flughafen im gesamten Rechtsschutzverfahren nie konkret vorgetragen, er verfüge über die strittigen Akten nicht, so Heinz. „Die jetzt aufgestellte Behauptung, es gebe keine weiteren Akten mehr und es gebe auch kein Archiv, in dem man suchen könne, können wir nur als Schutzbehauptung werten.“

Für Kleinmachnows BI gibt das Flughafenmanagement damit einmal mehr ein „verheerendes Bild“ ab. „Wie soll da noch jemand Vertrauen in die sicheren Abläufe auf dem angeblich modernsten Flughafen Europas setzen, wenn dort noch nicht einmal die Verfahrenshandbücher zur Aktenführung beachtet werden“, so Schubert. Seine Initiative habe keine Zweifel, dass das Verhalten der Flughafengeschäftsführung dem Grundgesetz widerspricht. „Nach dem Spruch des Oberverwaltungsgerichts ist es Verpflichtung aller Behörden und Gerichte Brandenburgs, den der Kleinmachnower Klägerin gesetzlich garantierten Informationsanspruch zu gewähren“, unterstrich Anwalt Heinz.

Kleinmachnow war die Teilnahme am Planfeststellungsverfahren des BER verweigert worden, weil dort angeblich kein Flugzeug fliegen sollte. Nach Bekanntwerden der tatsächlichen Flugrouten hatten die Gemeinde und einige Bürger Klage beim Bundesverwaltungsgericht gegen den Planfeststellungsbeschluss erhoben. Die Verhandlung wird am 3. und 4. Juli stattfinden. Sie war auch der Grund für die Forderung nach Akteneinsicht.

Die Fluglärmgegner wollen nachweisen, dass der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig zustande kam, weil wider besseren Wissens noch nicht von Parallelstarts und abknickenden Routen ausgegangen wurde. PNN

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