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Vorkaufsrecht von Mietern: Her mit den Eigentümern

Der Mieterbund hat recht: Das Urteil des Bundesgerichtshofs zum Vorkaufsrecht der Mieter ist unbefriedigend; die neue Regierung sollte jetzt unbedingt das Gesetz nachbessern. Wenn Mieter beim Verkauf ihrer Wohnung eigentlich an erster Stelle der Käuferliste stehen, aber durch einen Trick doch wieder ausgebootet werden, dann wird der Zweck des Gesetzes untergraben.

Der Mieterbund hat recht: Das Urteil des Bundesgerichtshofs zum Vorkaufsrecht der Mieter ist unbefriedigend; die neue Regierung sollte jetzt unbedingt das Gesetz nachbessern. Wenn Mieter beim Verkauf ihrer Wohnung eigentlich an erster Stelle der Käuferliste stehen, aber durch einen Trick doch wieder ausgebootet werden, dann wird der Zweck des Gesetzes untergraben. Die Regierung sollte dem einen Riegel vorschieben. Wird ein Mietshaus verkauft und wandeln die Neueigentümer die vermieteten Räume sofort in Eigentumswohnungen um, muss das Vorkaufsrecht der Mieter weiter gelten. Mit übertriebenem Mieterschutz hat das nichts zu tun, denn schließlich sollen die Mieter ja gerade zu Eigentümern gemacht werden. Das ist auch sinnvoll. Denn erstens bleibt so die Bevölkerungsstruktur gewachsener Stadtteile erhalten. Zweitens ist es ein probates Mittel gegen Altersarmut, wenn mehr ursprüngliche Mieter in Eigentum wohnen. Drittens hat Deutschland im europäischen Durchschnitt eine sehr geringe Eigentumsrate an Wohnraum. Gerade jetzt kann das geändert werden. Denn die Zinsen für Immobiliendarlehen sind günstig. Viele Mieter können es sich deshalb leisten, die Wohnung selbst zu kaufen. ukn

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