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Stiftung Warentest: Zu Recht auf die Nuss

Wenn sie den Daumen hebt oder senkt, zittern Unternehmen in Deutschland. Und genau dafür ist sie 1964 gegründet worden: die Stiftung Warentest.

Wenn sie den Daumen hebt oder senkt, zittern Unternehmen in Deutschland. Und genau dafür ist sie 1964 gegründet worden: die Stiftung Warentest. Sie schafft Transparenz, sie deckt Mängel auf – diesmal aber hat sie sich verrannt. Natürliches Aroma oder künstliches? Das ist die Frage, um die sich der Rechtsstreit dreht. Der Mandelduft „Piperonal“ kann sowohl chemisch als auch natürlich gewonnen werden. Das vernichtende Urteil der Stiftung – „mangelhaft“ wegen vermeintlicher Verbrauchertäuschung – beruhte allein auf der Annahme, dass Ritter Sport der großen Einsatzmengen wegen das günstigere Piperonal bezieht. Nachzuweisen ist die Entstehungsart im Labor nicht. Für die Institution wie für jeden anderen in diesem Rechtsstaat aber muss gelten: Unschuldig bis zum Beweis des Gegenteils. Das Urteil des Landgerichts München, das die Unterlassungsklage von Ritter unterstützt, ist deshalb goldrichtig. Auch eine Schadenersatzzahlung wäre angemessen. Die Stiftung Warentest trägt eine große Verantwortung, der sie in diesem Fall nicht gerecht geworden ist. Sie muss lernen, behutsamer mit ihrer Macht umzugehen – oder verliert an Glaubwürdigkeit. mch

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