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SPD-Mitgliedervotum vor Gericht: Rechthaber und Siegerin

Das Grundgesetz ist die Argumentationskeule im politischen Streit, siehe Rentenpläne, siehe Bundestags- „Hauptausschuss“, siehe SPD-Mitgliederentscheid, anlässlich dessen ein einzelner Professor es schaffte, Land und Leute mitsamt dem TV-Gespann Gabriel/Slomka in eine Verfassungsdebatte zu stürzen. Nun hat das Karlsruher Gericht eine Beschwerde gegen die Abstimmung aus formalen Gründen zurückgewiesen, aber Gabriel bestätigt: Ein Koalitionsvertrag darf den Parteigängern vorgelegt werden.

Das Grundgesetz ist die Argumentationskeule im politischen Streit, siehe Rentenpläne, siehe Bundestags- „Hauptausschuss“, siehe SPD-Mitgliederentscheid, anlässlich dessen ein einzelner Professor es schaffte, Land und Leute mitsamt dem TV-Gespann Gabriel/Slomka in eine Verfassungsdebatte zu stürzen. Nun hat das Karlsruher Gericht eine Beschwerde gegen die Abstimmung aus formalen Gründen zurückgewiesen, aber Gabriel bestätigt: Ein Koalitionsvertrag darf den Parteigängern vorgelegt werden. Darin liegt kein bevormundender Akt, schon gar keiner der Staatsgewalt, sondern ein Ausdruck der parteiorganisierten Willensbildung. Jedenfalls werden Abgeordnete nicht weiter eingeschränkt als durch die übliche Fraktionsdisziplin. So weit, so selbstverständlich. Die ZDF-Journalistin hat mit ihrem undosiert naseweisen Verhör ein Scheinproblem von so hohem Rang erzeugt, dass die Richter sich genötigt fühlten, ihre vorhersehbare Abweisung ausführlich zu begründen – wovon sie sonst in solchen Fällen absehen. So hatten wir unsere satte Ration Staatsrechtslehre, mehr kann das ZDF nicht leisten. Gabriel hat recht, aber Slomka hat gewonnen. neu

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