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Leserpost zur Baumschutzverordnung: „Lukrativer Aspekt“

„Von einem Plan fällt noch keine Eiche“ vom 26. Januar 2015Sollte die neue Baumschutzverordnung in Kraft treten, wird die Untere Naturschutzbehörde weniger zu tun haben.

Von einem Plan fällt noch keine Eiche“ vom 26. Januar 2015

Sollte die neue Baumschutzverordnung in Kraft treten, wird die Untere Naturschutzbehörde weniger zu tun haben. So soll etwa das Fällen von Bäumen mit einem Umfang von bis zu 60 Zentimetern nicht mehr genehmigungspflichtig sein. Auch kann jeder Baum, der bis zu vier Meter von einem Wohnhaus entfernt steht, sofort gefällt werden. Die Bauaktivitäten stellen einen lukrativen Aspekt für die Stadt dar – ein Schelm, der meint, dass hierbei Naturschutz nur stören könnte.

Brigitta Krukenberg, Potsdam

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