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Leserpost zu Sonntagsöffnungszeit in Potsdam: „Der Oberbürgermeister ist offenbar überfordert“

Zum Streit um die Sonntagsöffnungszeiten: Es ist gesetzlich festgeschrieben, dass im Land Brandenburg sechs verkaufsoffene Sonntage rechtens sind. Potsdam hat im Dezember letzten Jahres beschlossen: „Wir machen 10 Tage daraus.

Zum Streit um die Sonntagsöffnungszeiten:

Es ist gesetzlich festgeschrieben, dass im Land Brandenburg sechs verkaufsoffene Sonntage rechtens sind. Potsdam hat im Dezember letzten Jahres beschlossen: „Wir machen 10 Tage daraus.“ Nun wundert man sich, dass das Gericht diese Regelung nach Prüfung kippt. Warum also die Aufregung? Selbst den Stadtverordneten war oder musste klar sein, dass das Gericht noch einschreiten wird und die neue Regelung gekippt werden kann. Ein Riesenproblem ist entstanden, was hätte vermieden werden können. Hätte. So aber gibt es wieder einmal lange Gesichter und es bleibt die Frage im Raum, warum Potsdam sich immer wieder selbst in solch eine Lage bringt.

Thorsten Müller, Potsdam

Das Oberverwaltunsgericht hat entschieden. Es ist richtig so. Auch die Mitarbeiter in den Verkaufsstellen haben Familien – wer denkt an sie? Die Stadt und die Händler müssen sich einmal fragen, ob denn diese eindeutige Gerichtsentscheidung und auch deren sofortiger Vollzug nicht eine Botschaft aussendet. Es kommt hinzu, dass viele Arbeitgeber nicht nur das Ladenschlussgesetz ohnehin gerne ignorieren, sondern am liebsten auch die Leibeigenschaft wieder einführen würden. In welchem Jahrhundert dürfen wir diese freundlichen Zeitgenossen eigentlich begrüßen? Haben wir nicht die freie und soziale Marktwirtschaft? Die Treuepflicht des Arbeitnehmers hat sein Gegenstück in der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Vielleicht denken einige endlich wieder darüber nach, dass der Manchesterliberalismus vorbei ist und man Geld nicht essen kann. Zumindest sind mir Ärzte bekannt, die davon dringend abraten.

Thomas Kiene, Potsdam

Oberbürgermeister Jann Jakobs ist offenbar überfordert oder ignoriert die Realität in der Frage der Sonntagsöffnung. Anders kann man seine Reaktion zu der vom Gericht gekippten Sonntagsregelung nicht verstehen. Mal ganz abgesehen davon, dass das Landessozialministerium die Regelung als rechtswidrig befunden hat, hätte Herr Jakobs Ende November die PNN lesen sollen. Das Bundesverwaltungsgericht kippte damals die Sonntagsöffnungsregelung für Hessen. Diese Entscheidung unterband die freizügige Anwendung von Ausnahmeregelungen für die Sonntagsöffnung. Lediglich Betriebe für den notwendigen Bedarf wie Bäckereien dürfen danach (regelmäßig) am Wochenende öffnen, Videotheken oder auch Baumärkte gehören nicht dazu. Allen Beteiligten war klar, dass dies Auswirkungen auf andere Bundesländer haben würde, Verdi hatte nach diesem Urteil angekündigt, die Klagen auch in anderen Bundesländern zu führen. Also sind es wahrlich Krokodilstränen, die da vergossen werden. Und was Planungskosten und verlorene Umsätze angeht, sollten sich die Händler der Region wirklich fragen, ob sie durch ihren Handelsverband gut vertreten sind. Der jammert jetzt laut, hätte aber vielleicht besser im Vorfeld einen ordentlichen Juristen an das Thema setzen sollen, der hätte die unbequeme Wahrheit mit Leichtigkeit herausgefunden. Aber vielleicht wollte man die auch nicht hören?

Matthias Heinrich, Kleinmachnow

Eine korrekte und vorhersehbare Gerichtsentscheidung. Sollen die betroffenen Händler prüfen, ob sie ihre vergeblichen Aufwendungen von der Stadt Potsdam wegen Amtspflichtsverletzungen ersetzt verlangen.

Jens Frick, Potsdam, via Facebook

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