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Lesermeinung: „Den alten Landtag als Flüchtlingsheim nutzen“

Flüchtlingsunterkünfte auf Hermannswerder und in Groß Glienicke, „Bedenken in der Waldsiedlung“ und „Sorgen auf Hermannswerder“, Potsdam, 20. und 17.

Flüchtlingsunterkünfte auf Hermannswerder und in Groß Glienicke, „Bedenken in der Waldsiedlung“ und „Sorgen auf Hermannswerder“, Potsdam, 20. und 17. November 2014

Wie aus Pressemitteilungen hervorgeht, haben sich 177 Bürger von Hermannswerder wegen einer übermäßigen Zentralisierung von bereits vorhandenen pflegebedürftigen Personen gegen den Standort Hermannswerder für ein Flüchtlingsheim ausgesprochen. Diese Ablehnung richtet sich ausnahmslos gegen den Standort und nicht gegen die Aufnahme von Flüchtlingen. Wenn sich 177 Bürger von rund 200 Bewohnern dagegen aussprechen, dann können das wohl niemals fadenscheinige Gründe sein!

Wenn es hier einen Befürworter gibt, Herrn Hohn von der Hoffbauerstiftung (der Geschäftsführer, d. Red.), dann muss man berücksichtigen, dass diese Institution vor vielen Jahren einen anderen Stellenwert auf der Insel Hermannswerder hatte. Die Hoffbauerstiftung ist seit einigen Jahren in erster Linie ein Wirtschaftsunternehmen geworden und betreibt viele Einrichtungen. Alle diese Einrichtungen werden ergebnisorientiert betrieben. Wenn die Stadt erklärt, dass sie für jeden Flüchtling über 900 Euro monatlich zuzüglich mehr als 2000 Euro für die Bereitstellung eines Heimplatzes bezahlt, dann kann man sich schnell ausrechnen, was da bei 100 Flüchtlingen im Jahr zusammenkommt. Wegen dieser Tatsachen sind einige Investoren auf der Suche nach geeigneten Objekten, weil diese durch die gesicherten Einkünfte mit langfristigen Verträgen einer Gelddruckmaschine gleichkommen.

Des Weiteren ist die Standortwahl Hermannswerder auch ein Beispiel für die Verschwendung von Steuergeldern, wenn es bei dieser Entscheidung bleiben sollte. So liegt mir eine Mitteilung in den PNN vom 20. Oktober 2005 vor, in der verkündet wird, dass die Stadt Potsdam das ehemalige Laborgebäude für 1,2 Millionen Euro als Depot für das Potsdam Museum auf Hermannswerder umbauen wird. Jetzt erklärt die Stadt wiederum, dieses Depot auszulagern, womit die seinerzeit getätigte Umbauinvestition vernichtet wird und wiederum Steuergelder in Höhe von 600 000 Euro für den erneuten Umbau zu einer Flüchtlingsunterkunft ausgegeben werden. Die Höhe der Kosten für ein Ersatzgebäude mit erforderlicher Neuausstattung für das Museums-Depot und etwaiger Umzugskosten wurden bisher noch nicht erwähnt, dürften sich aber um mindestens weitere 1,5 Millionen Euro bewegen.

Anstatt das Heim auf Hermannswerder einzurichten, hätte das Land Brandenburg zur Abwendung dieser problematischen und unverantwortlichen Entscheidung die Möglichkeit, vorübergehend den alten, großflächigen Landtag auf dem Brauhausberg für die Unterbringung mit einer guten Infrastruktur zu nutzen. Hier wäre ein wesentlich geringerer finanzieller Aufwand erforderlich. Das wird leider abgelehnt, weil dieses Gebäude komplett verkauft werden soll. Damit wird der Eindruck erweckt, dass die Not für das Land Brandenburg noch nicht groß genug sein kann, weil hier nachweislich Eigeninteresse vor Allgemeininteresse gestellt wird.

Gleichzeitig wurden in Schwedt in den letzten zwei Jahren 750 Wohnungen abgerissen. Warum beschließt das Land nicht einen sofortigen Abrissstopp? Warum werden keine kommunenübergreifenden Entscheidungen zur Lösung der anstehenden Probleme getroffen? Es können doch nicht nur Wohncontainer von Cottbus nach Potsdam geholt werden.

Rainer Beyertt, Potsdam

Die Einwände der Bewohner der Waldsiedlung werden sehr sachlich und fundiert vorgetragen. Warum die Stadtverwaltung darauf mal wieder mit purem Sarkasmus reagiert, bleibt mir ein Rätsel. Der Stadtsprecher sollte den Wortlaut des Bebauungsplanes 11a „Waldsiedlung“ genau kennen. Unter Punkt 6 heißt es in den Erläuterungen für das Haus 5: „Auf der Fläche (des Hauses 5) ‚Gemeinbedarf‘ mit der Zweckbestimmung ‚Schule‘, ‚Kita‘ und ‚Sport‘ ist auch eine Nutzung für außerschulische Spiel- und Sportzwecke zulässig.“ Danach ist eine andere Nutzung des Hauses 5 als für Schule, Kita oder Sport schlicht unzulässig. Eine „andere soziale Nutzung“ sieht der Bebauungsplan nicht vor. Und den B-Plan als Unsinn hinzustellen, nur weil er vor der Zwangseingemeindung von Groß Glienicke nach Potsdam aufgestellt wurde, ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten. Mit diesem Argument können wir die Verhandlungen rund um den Uferweg einstellen, denn auch dieser B-Plan stammt noch aus dieser Zeit. Und geradezu unverfroren ist die Äußerung des Stadtsprechers, in der Schulplanung sei hier keine Schule vorgesehen, in der Schulentwicklungsplanung der Stadt Potsdam werden schon die vorhandenen privaten Schulträger negiert, für die Zukunft spielen neue private Träger in der Planung überhaupt keine Rolle. Im Übrigen hat die Stadtverwaltung in der Zwischenzeit in die Instandsetzung des Hauses 5 nicht unerhebliche Mittel investiert.

Jörg Manteuffel, Groß Glienicke

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