zum Hauptinhalt
Ein Coronatest-Zentrum am Brandenburger Tor in Potsdam.

© Ottmar Winter

Neue Corona-Testverordnung: Falsch gespart

Nach der Abschaffung der kostenlosen Bürgertests für alle hapert es mal wieder an der Kommunikation der Bundesregierung. Bei Teststellen und deren Kund:innen herrscht Verwirrung. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Erik Wenk

Wie sinnvoll es war, die kostenlosen Bürgertests für alle abzuschaffen, sei mal dahingestellt; Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) selbst hatte keinen Hehl daraus gemacht, dass er das Angebot lieber aufrechterhalten hätte. Aber „der Haushalt“ oder konkreter: Finanzminister Christian Lindner (FDP) erlaubte dies nicht. 

Unabhängig davon hapert es – mal wieder – an der Kommunikation der Bundesregierung. Sowohl bei Teststellen als auch deren Kund:innen herrscht Verwirrung, wer unter welchen Umständen Anspruch auf einen kostenlosen Test oder auf den bezuschussten Drei-Euro-Test hat: Gilt ein Open Air-Konzert als Risikoexposition oder nicht? Muss ich die Geburtsurkunde meines Unter-Fünfjährigen bei mir führen oder reicht eine „Selbstauskunft“, wie es im Behördendeutsch heißt? 

Nun müssen Bürger:innen ihren Anspruch teils umständlich nachweisen, aber da der Bund nicht genau geregelt hat, welche Nachweise tatsächlich nötig sind, dürfen Betroffene dies allein in ihrer Freizeit herausfinden. Menschen, die mitten in der Sommerwelle Vorsicht walten lassen, sollte man nicht solche Hürden auferlegen. Die Herbstwelle kommt ohnehin und jede Abmilderung hilft dem Gesundheitssystem. Die Sparzwänge der FDP könnten noch sehr teuer werden.

Zur Startseite