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Auch im Schloss Charlottenburg sind Leihgaben von Georg Friedrich von Preußen ausgestellt. Eine Erläuterungstafel.   

© Thorsten Metzner

Kommentar: Was Georg Friedrich Prinz von Preußen verspielt hat

Das Hohenzollern-Oberhaupt ging juristisch gegen Medien, Historiker und Politiker vor. Das Berliner Landgericht gab ihm nun gegen einen Historiker erneut Recht.

Es geht um Kunstschätze Preußens in Museen Berlins und Brandenburgs. Teils unstrittig im Eigentum von Georg Friedrich Prinz von Preußen - teils um (vielleicht) einige tausend künftige Leihgaben, wenn der verzwickte Jahrhundertkonflikt um Entschädigung und Rückgabe an die Hohenzollern irgendwann geklärt sein sollte. Aber was darf man über die Forderungen der Hohenzollern sagen?

Klar ist, dass der Historiker Winfried Süß mit dem neuen Berliner Urteil nicht behaupten darf, das Oberhaupt der Hohenzollern habe Mitwirkungsrechte bei der historischen Darstellung der Familiengeschichte in öffentlichen Museen gefordert: Verlangt werde nur die übliche Mitwirkung bei Leihgaben. Man darf auf die nächste Instanz gespannt sein.

Thorsten Metzner. 
Thorsten Metzner. 

© Sebastian Gabsch

Wie das Feld sonst aussieht? Die Einschüchterungskampagne der Hohenzollern seit 2019 hat Wirkung gezeigt. Wer ohne Anwaltsrat dazu etwas erklärt, kann schnell auf dünnes Eis geraten: Man kann auch so eine freie Debatte einschränken.

Freilich, mit diesem Vorgehen hat Georg Friedrich von Preußen, schlecht beraten, seinen Ruf als eher liberaler, aufgeklärter Nachfahr der tief in den Nationalsozialismus verstrickten Herrscherfamilie selbst ruiniert. Eine gütliche Einigung um die Kunstschätze ist auch deshalb ferner denn je.

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