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Stiftung Preußische Schlösser und Gärten sperrt aus Sicherheitsgründen einzelne Wege und Zugänge und versucht das Rodeln im Park zu unterbinden.

© Andreas Klaer

Kommentar | Wachpersonal im Potsdamer Welterbe: Zeitgemäß?

Die Sorgen der Schlösserstiftung um den Zustand der Welterbeparks sind verständlich. Aber die Antwort auf den Nutzungsdruck darf sich nicht in Verboten und Kontrollen erschöpfen.

Dem für Potsdam so wichtigen Gartenbaumeister Peter Josef Lenné wird folgender Sinnspruch zugeschrieben: „Nichts gedeiht ohne Pflege; und die vortrefflichsten Dinge verlieren durch unzweckmäßige Behandlung ihren Wert.“ Wenn er wüsste, wie heutige Generationen die von ihm geschaffenen Landschaftskunstwerke – speziell im Babelsberger Park und im Neuen Garten – vermüllen, er würde sich im Grab umdrehen. 

Appelle haben wenig Wirkung gezeigt

Das ist die konservative Sichtweise der Debatte, die alle Jahre wieder in Potsdam geführt wird. Nun reicht es der Schlösserstiftung: Sie will mehr Wachpersonal einsetzen, um ihre Anlagen zu schützen. Das ist verständlich – alle Appelle an den Gemeinsinn haben in den vergangenen Jahren nur wenig Wirkung gezeigt. 

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Andererseits wächst in einer Zuzugsstadt wie Potsdam der Bedarf an Flächen zur Freizeitgestaltung – und die Schlossparks überziehen eben einen wesentlichen Teil des Stadtgebiets. Ergo hat auch die Schlösserstiftung eine gewisse Verantwortung für Möglichkeiten der Entfaltung in der Stadt. 

Und dazu gehört eben nicht nur das repressive Durchsetzen ihrer Parkordnung sondern auch das Nachdenken darüber, an welchen Stellen in ihren Anlagen die Nutzung ohne Gefahren für das Welterbe ausgeweitet werden könnte, sei es zum legalen Rodeln im Winter oder zum Baden oder Picknicken im Sommer – zumal die Stadtkasse auch schon jetzt die Stiftung mit einer Million Euro pro Jahr unterstützt, um einen Parkeintritt für Sanssouci zu verhindern. Mit Zugeständnissen für eine in Teilen freizeitgemäßere Nutzung der Parks würde vermutlich auch die Akzeptanz der Potsdamer dafür wachsen, dass der Kern des Welterbes an anderer Stelle restriktiv geschützt werden muss.

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