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Blick aus der Josephinen-Wohnanlage.

© Andreas Klaer

Kommentar | Josephinen-Wohnanlage in Potsdam: Empörung allein reicht nicht

Der Landtag bekundet seine Solidarität mit den gekündigten Senioren der Potsdamer Josephinen-Anlage. Aber um solche Fälle künftig zu verhindern, darf es keine Denkverbote bei Lösungsversuchen geben.

Die Solidarität ist groß mit den betagten Bewohnern der Potsdamer Josephinen-Wohnanlage, die mitten im Corona-Winter die Kündigung erhielten. Nun verurteilten auch alle Parteien im Landtag das Vorgehen der MK-Kliniken. Nur: Der Hamburger Konzern wird sich davon kaum beeindrucken lassen, wenn er es überhaupt zur Kenntnis nimmt. Der Landtag sollte sich nicht nur empören, er sollte Handlungsmöglichkeiten ausloten, denn der Fall in Potsdam wird nicht der letzte sein. Bezahlbarer Wohnraum wird auch anderswo knapp, der Anteil der Senioren wächst stetig.  

Bei einem Fachgespräch soll erörtert werden, ob solche Wohnformen wie Josephinen nicht doch der Heimaufsicht unterstellt werden könnten. Warum, fragt man sich, können die Abgeordneten dann nicht auch dem Antrag der Linken zustimmen, das Enteignungsgesetz des Landes zugunsten sozialer Daseinsvorsorge zu prüfen? Doch sobald das Wort Enteignung im Raum steht, wird einem pawlowschen Reflex gleich an die diktatorische DDR-Vergangenheit erinnert, die Debatte abgewürgt. 

Im Freistaat Bayern, der nicht im Verdacht steht, sozialistisch geprägt zu sein, ist ein entsprechendes Gesetz möglich. Es kann sein, dass Enteignungen in Fällen wie der Josephinen-Anlage nicht die Lösung, die rechtlichen Fallstricke und Folgekosten zu groß sind. Aber sollte man das nicht, genau wie die Frage der Heimaufsicht, unvoreingenommen von Fachleuten prüfen lassen, ehe man Ideen aus reiner Reflexhaftigkeit verwirft?

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