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Kommentar | Corona-Quarantäne: Balanceakt für das Gesundheitsamt

Oft ein Dilemma für Potsdams Verwaltung: Pandemiebekämpfung und die Wahrung der Grundrechte. Doch neben der Corona-Eindämmung gehört auch rechtsstaatlich einwandfreies Handeln zum Bevölkerungsschutz.

Vorweg, um es mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zu sagen: Das Virus ist der Spaßverderber. Nicht Behörden, die die Ausbreitung eindämmen wollen. Gleichwohl steckt auch das Potsdamer Gesundheitsamt im stetigen Dilemma, den Bevölkerungsschutz und die Einschränkung individueller Grundrechte gegeneinander abzuwägen. Ein Balanceakt, wie die aktuellen Klagen von Eltern gegen die verhängten Quarantänefristen zeigen. Beide Seiten berufen sich dabei auf das Robert Koch-Institut, wobei die Stadtverwaltung dessen Empfehlungen - mehr sind es nicht - offensichtlich restriktiver auslegt. So reichen für das Gesundheitsamt bisher sogar mehrfache negative Testergebnisse nicht aus, um die Quarantäne von Kontaktpersonen von Infizierten zu beenden - während das bei Urlaubern, die aus Risikogebieten zurückkommen, durchaus der Fall ist.

Nun kommt es auf das Oberverwaltungsgericht an

Umso wichtiger ist es, dass in den juristischen Auseinandersetzungen bald die Entscheidung der nächsten Instanz, des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, fällt.  Sollte das Gericht den Kurs der ersten Instanz stützen, muss die Stadt Potsdam ihre Strategie im Kampf gegen das Virus nachhaltig anpassen – denn auch das rechtsstaatlich einwandfreie Handeln gehört zum Bevölkerungsschutz. Die Bekämpfung der Pandemie wird nur gelingen, wenn Behördenentscheidungen verständlich sind und akzeptiert werden – und nicht zu Klagen einladen.

PNN-Redakteur Henri Kramer. 
PNN-Redakteur Henri Kramer. 

© Sebastian Gabsch

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