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Documenta-Mitarbeiter bauten im Juni das umstrittene Großbanner des indonesischen Künstlerkollektivs Taring Padi ab. 

© dpa

Gastbeitrag zum Thema Antisemitismus: "Bilder auf einer Ausstellung abzuhängen ist immer ein schwieriges Signal"

Die Reaktion auf Antisemitismus bei der Documenta ist politisch richtig, rechtlich ist die Bewertung schwieriger. Ein Gastbeitrag.

Bildgewordener Judenhass und Hass gegenüber dem jüdischen Staat, Teufel mit Schläfenlocken, blutunterlaufenen Augen und Haifischzähnen auf einer – oder besser DER – Kunstausstellung in Deutschland, der Documenta: „Das ist alles von der Kunstfreiheit gedeckt“, singt Danger Dan. Es ist eine satirische Ode. In der Wirklichkeit stellt sich die Frage, ob der Schutz von Artikel 5 Absatz 3 unseres Grundgesetzes tatsächlich auch für dieses Bild der Gruppe Taring Padi gilt?

Die Grenze der Kunstfreiheit sei überschritten, die antisemitische Bildsprache nicht akzeptabel, finden der Bundespräsident, der Bundeskanzler und dann auch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien. Viele andere finden das nicht, als „legitimen Ausdruck imperialistischer Erfahrungen oder eben nur eine Karikatur“ ordnet der Vorsitzende des Documenta Forums das Ganze ein. Nun, am Ende wird das Bild abgehängt. Was eine politische und sicher die richtige Entscheidung ist – aber wie sieht es rechtlich aus?

Susanne Krause-Hinrichs ist Geschäftsführerin der F.C. Flick Stiftung gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Intoleranz.
Susanne Krause-Hinrichs ist Geschäftsführerin der F.C. Flick Stiftung gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Intoleranz.

© Urbschat Berlin/F.C. Flick Stiftung

Vor allem ist es vermutlich die historische Verantwortung aus den Verbrechen der Shoah, die zumindest den relevanten Teil der handelnden Politiker:innen veranlasst hat, das Zeigen des Bildes zu verurteilen. Aber die Frage bleibt, ob es auch eine sichere rechtliche Grundlage gibt, die in diesem Fall und in künftigen ähnlich gelagerten Fällen greift.

Die Kunstfreiheit in Artikel 5 Absatz 3 ist ein starkes Grundrecht und keinem Gesetzesvorbehalt unterworfen. Um sie zu beschränken, bedarf es schon Angriffes auf die verfassungsrechtlich in Artikel 1 garantierte Menschenwürde. Bei einer Straftat nach § 130 des Strafgesetzbuches – Volksverhetzung – hat der Bundesgerichtshof im Fall eines rassistischen Rap Songs das bejaht. Auf den aktuellen Fall bezogen würde bei einer erfolgreichen Anklage wegen Volksverhetzung gegen die Künstler oder die Ausstellenden die Kunstfreiheit keinen Schutz bieten. Ob es zu diesem Verfahren kommt und wie es ausgeht, ist noch ungewiss; ein Strafverfahren sollte aber immer nur die Ultima Ratio sein, um Antisemitismus zu ahnden.

Besser wäre natürlich gewesen, wenn die Verantwortlichen der Documenta sich im Vorhinein mit antisemitischen Inhalten befasst und sie als solche erkannt und benannt hätten. Das ist oft schwierig, weil antisemitische Muster sich auch heute noch in der Gesellschaft finden – und gleichzeitig die Scham über den Holocaust immer wieder eine schwer zu bewältigende emotionale Hürde darstellt, sich mit antisemitischen Inhalten zu beschäftigen. 

Antisemitismus ist ein uraltes Phänomen

Dabei gibt es Antisemitismus schon viel länger, er ist ein uraltes Phänomen. Er führte schon in vorchristlicher Zeit zu Pogromen, war die ideologische Vorlage für die Shoah, er tötet noch heute und delegitimiert die Demokratie mit ihren demokratischen Institutionen. Er ist schwer zu fassen und passt sich wie ein Chamäleon seiner zeitgeistlichen Umgebung an. Er kann auch im Gewand der kulturellen Freiheit und des Kampfes gegen Unterdrückung und für Menschenrechte erscheinen. Und er kann sich hinter Grundrechten wie der Kunst- und der Meinungsfreiheit verstecken.

Die „BDS-Resolution“ des Bundestags war in dem Sinn ein beeindruckendes, ja auch mutiges Bekenntnis gegen den Antisemitismus, der seine Israelfeindlichkeit hinter der Kunstfreiheit verbirgt. Rechtlich bindend wie eine gesetzliche Regelung ist sie jedoch nicht. Was zum Grundproblem führt: Es gibt keine gesetzlich verbindliche Definition und darüber hinaus wenig Rechtsprechung.

Das, was es gibt, die IHRA Definition zu Antisemitismus, ist hilfreich und gut, gleichwohl nicht justiziabel und immer wieder politisch umstritten. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben mit der Formulierung in Artikel 1 GG, dem Schutz der Menschenwürde, den Antisemitismus in seiner Komplexität nicht erfassen können. Denn er ist eine Weltanschauung, die Gewaltpotential entwickelt, weil sie immer wieder die Angst vor dem unsichtbaren und übermächtigen Bösen produziert, das bekämpft werden müsse. Das bedeutet: Wir haben eine Regelungslücke. 

Antisemitismus bedroht unseren gesellschaftlichen Frieden

Antisemitismus bedroht unsere verfassungsgemäße Ordnung und unseren gesellschaftlichen Frieden, doch um ihn wirksam zu bekämpfen, gibt es keinen starken Anker in unserer Verfassung. Und leider ist er eben kein Problem, das sich im Laufe der Zeit verflüchtigt oder erledigt. Deshalb das Plädoyer für eine Staatszielverpflichtung im Grundgesetz zur Antisemitismusprävention. Sie könnte vieles ändern. Was Antisemitismus sei und wie er zu bekämpfen ist, würde dann endgültig auch definitorische Aufgabe einer dynamischen Rechtsprechung werden. Die Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt haben ihre Verfassungen immerhin schon entsprechend geändert. 

Es wäre eine dauerhafte Verpflichtung für die staatliche Gewalt im Bund, die Gefahren des Antisemitismus im politischen und gesetzgeberischen Handeln mitzudenken und Gegenstrategien zu entwickeln; es wäre ein Auftrag, nachhaltig Aufklärung und offenen Diskurs zu organisieren, zumindest aber die Mittel dafür bereitzustellen. In Wissenschaft und Bildung ist das Thema auch noch immer unterbelichtet.

Bilder auf einer Kunstausstellung abzuhängen ist immer ein schwieriges Signal, das ungute Gefühle weckt, egal was darauf zu sehen ist. Ein Verfassungsauftrag, der ausdrücklich Antisemitismus ächtet, hätte womöglich eine andere Sensibilität und Verantwortlichkeit bewirkt. So etwas geht nicht von heute auf morgen, aber dieser Anfang muss gemacht werden. Danger Dans Song soll doch Wirklichkeit werden: „Das ist alles von der Kunstfreiheit gedeckt.“

Susanne Krause-Hinrichs ist seit Oktober 2013 Geschäftsführerin der F.C. Flick Stiftung gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Intoleranz in Potsdam. Zuvor war sie unter anderem im Ministerium für Arbeit, Soziales und Frauen des Landes Brandenburg tätig und für Gleichstellungsfragen verantwortlich. Auch privat engagiert sie sich im Kampf gegen Antisemitismus

Susanne Krause-Hinrichs

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