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Früher in Rente: Völliger Irrsinn

Kann das sein? Eine Firma will die Belegschaft verjüngen und lädt ihre 61-jährigen Mitarbeiter für zwei Jahre bei der Bundesagentur für Arbeit ab, wenn die Leute bereits 43 Jahre in die Rentenversicherung gezahlt haben.

Kann das sein? Eine Firma will die Belegschaft verjüngen und lädt ihre 61-jährigen Mitarbeiter für zwei Jahre bei der Bundesagentur für Arbeit ab, wenn die Leute bereits 43 Jahre in die Rentenversicherung gezahlt haben. Nach zwei Jahren Arbeitslosigkeit können die 63-Jährigen dann abschlagsfrei in Rente gehen. Die totgeglaubte Frühverrentung springt wieder aus der Kiste. Kann das sein? Junge Leute auf der Suche nach beruflicher Orientierung machen ein Praktikum im Betrieb oder einer öffentlichen Einrichtung und müssen dafür 8,50 Euro die Stunde kriegen. Wer aber lässt unter solchen Bedingungen noch Praktikanten rein? Diese zwei Beispiele werden derzeit diskutiert im Zusammenhang mit Ausnahmen vom Mindestlohn und der Anrechenbarkeit von Arbeitslosigkeit für die Rente mit 63. Das ist normal. In diesen Tagen zwischen den Jahren, nach der Regierungsbildung und vor dem Regieren, schlägt die Stunde der Lobbyisten und Populisten. Und die Seehofers und Stegners werden noch zu großer Form auflaufen, wenn aus dem Koalitionsvertrag Gesetze gemacht werden. So ist das in der Demokratie – und in der Mediengesellschaft. Und so soll es auch sein, damit am Ende das Parlament keinen völligen Irrsinn beschließt. alf

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