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Bahn und höhere Gewalt: Immer pünktliches Wetter

Ist es gerecht, dass nur die Eisenbahnen ihre Kunden entschädigen müssen, wenn sich Züge im schlechten Wetter verspäten? Natürlich nicht.

Ist es gerecht, dass nur die Eisenbahnen ihre Kunden entschädigen müssen, wenn sich Züge im schlechten Wetter verspäten? Natürlich nicht. Fluggesellschaften, Reedereien und Busunternehmen lachen sich ins Fäustchen, seit der Europäische Gerichtshof Ende September ein Urteil gefällt hat, demzufolge allein Schienen-Unternehmen zur Zahlung an ihre Passagiere verpflichtet sind. Dass sich Bahn-Chef Rüdiger Grube darüber nun bei der EU-Kommission beschwert, ist konsequent. Allerdings zieht er die falschen Schlüsse, wenn er fordert, dass kein Verkehrsunternehmen für Fälle von höherer Gewalt haftbar gemacht werden darf. Denn egal, ob Airline oder Deutsche Bahn, allzu oft versuchen die Unternehmen, ihre Unpünktlichkeit mit dem Verweis auf das ach so schlechte Wetter zu entschuldigen. Dabei vergessen sie, dass Herbststürme, Blitzeis oder Schneeverwehungen im Prinzip jedes Jahr mit großer Sicherheit zu erwarten sind. Die Manager stellen sich darauf aber nicht ein – weil es viel Geld kosten würde, sommers wie winters zuverlässig zu sein. Technisch wäre es in vielen Fällen möglich, der Witterung zu trotzen und dennoch den Fahrplan einzuhalten. In Skandinavien oder in Kanada gelingt das schließlich auch. Deutsche Kunden sollten sich nicht mit weniger zufriedengeben. brö

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