zum Hauptinhalt

Jagd auf polnische Spargelstecher: „Wie Tiere statt Menschen behandelt“

Das Urteil im Kremmener Selbstjustiz-Fall gegen polnische Spargelstecher ist gesprochen. Die Richterin sah keinen rechten oder fremdenfeindlichen Hintergrund

Oranienburg/Kremmen - Uwe K. gab sich reuig. „Wahrscheinlich wird es nicht noch mal dazu kommen“, sagte er, bevor sich Richterin Katrin Arbandt für die Urteilsfindung zurückzog. Sie hatte noch einmal gefragt, ob er und seine drei Mitangeklagten Ralf K., Gerald B. und Benjamin J., sich noch erklären wollen zu dem Vorfall am 13. Mai 2013, als sie die polnischen Spargelstecher Leszek und Grzegort M. durch Kremmen (Oberhavel) gejagt und brutal festgehalten, sie „wie Tiere statt wie Menschen“ behandelt haben, wie ein Nebenklageanwalt vor dem Amtsgericht Oranienburg befand.

Die 20 bis 50 Jahre alten Angeklagten hielten die Erntehelfer damals für jene Einbrecher, die am Morgen versucht hatten, in das Haus einer älteren Frau einzusteigen. Dabei waren die Polen unschuldig und nicht die Täter. Dieser Akt von Selbstjustiz erregte viel Aufsehen damals. Dietmar Woidke (SPD), damals noch Brandenburgs Innenminister, entschuldigte sich bei Polens Botschafter Jerzy Marganski für den Vorfall. Richterin Arbandt stellte nun fest, dass die Selbstjustiz nicht nur Unschuldige traf, sondern auch „völlig überflüssig und übertrieben“ war.

Doch am Ende des gestrigen dritten Verhandlungstages war Uwe K. der einzige, der sich bei den Opfern nochmals vor dem Amtsgericht Oranienburg mündlich entschuldigte. Die drei anderen wollten keine Erklärung abgeben. Von Reue keine Spur, sagte ein Nebenklageanwalt.

Nach der Beweisaufnahme durch das Amtsgericht ergab sich ein klares Bild, wie sich der Vorfall damals abspielte: Demnach wurden in den Morgenstunden am 13. Mai 2013 drei Einbrecher an dem Mehrfamilienhaus von Gudrun Sch. im Kremmener Ortsteil Staffelde überrascht. Sie flohen in das naheliegende Waldstück. Trotz eines größeren Polizeieinsatzes konnten die Einbrecher nicht gefasst werden. Die Zeugin Gudrun Sch. informierte Uwe K. telefonisch über den Vorfall und bat ihn, die Augen offen zu halten. Sie beschrieb die drei Täter vage anhand ihrer Kleidung. Gegen 19 Uhr desselben Tages begegnete der Sohn des Angeklagten Uwe K., Ralf K., zusammen mit dem Angeklagten Benjamin J. drei polnischen Erntehelfern. Die Männer waren auf dem Weg in ihre Gemeinschaftsunterkunft. Weil er von dem Einbruch am Vormittag wusste und die Beschreibung der drei Tatverdächtigen kannte, informierte er seinen, zu dieser Zeit alkoholisierten Vater. Nachdem dieser zusammen mit den Angeklagten Gerald B. eintraf, fassten die vier Angeklagten den Entschluss, die drei Erntehelfer zu stellen. Sie forderten die Polen auf, in ihr Auto einzusteigen. Einer der Erntehelfer konnte sich losreißen. Die anderen beiden wurden mit einem Gartenschlauch geknebelt, geschlagen und brutal ins Auto gezerrt, zum Grundstück von Gudrun Sch. zur Gegenüberstellung gebracht und an Paletten gefesselt. Gudrun Sch. verneinte jedoch, dass es sich bei den beiden Erntehelfern um die Einbrecher handelte.

Am gestrigen Verhandlungstag ging es auch um die Einordnung des Vorfalls: War es einfach nur Selbstjustiz oder steckte mehr dahinter. Der polnische Vorarbeiter Stanislav K. sagte als Zeuge, in 20 Jahren Arbeit als Spargelstecher in Deutschland habe er noch nie einen derartigen Vorfall erlebt. Richterin Arbandth jedoch legte wenig Wert darauf, es ging ihr bei der Vernehmung nur um die Rekonstruktion des Sachverhaltes. Ein möglicher politischer Hintergrund der Tat spielte für das Gericht keine Rolle, für die Anwälte der Nebenanklage schon: Im Schlussplädoyer sprachen sie von „latenter Fremdenfeindlichkeit“, die zumindest tatbegleitend eine Rolle gespielt habe, ohne sich jedoch auf die Strafbarkeit auszuwirken. Sie begründeten ihre Annahme damit, dass durch die Einbrüche in der Region der Angeklagte Uwe K. sich im Vorfeld vorsätzlich ausländische Autokennzeichen notiert hätte. Dies zeuge von einer Angst vor vermeintlichen ausländischen Kriminellen, welche als „fremd“ gesehen würden. Und auch eine Abfrage beim Bundeszentralregister ergab, dass der Angeklagte Benjamin J. im Jahre 2007 zweifach wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen angeklagt war. Benjamin J. aber wollte sich vor Gericht auf Nachfrage an nichts erinnern können. Die Frage, ob er noch etwas mit dem rechten Spektrum zu tun habe, verneinte er.

Am Ende des sechsstündigen Verhandlungstages wurden Uwe und Ralf K. wegen gemeinschaftlicher Freiheitsberaubung und gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung zu zehn beziehungsweise acht Monaten Haft auf Bewährung sowie Geldstrafen von 750 und 500 Euro verurteilt. Die anderen beiden Angeklagten wurden wegen gemeinschaftlicher Freiheitsberaubung zu Geldstrafen von mehreren Hundert Euro verurteilt. Zudem einigten sich die Angeklagten und die Nebenkläger auf einen Täter-Opfer-Ausgleich: Demnach werden sich die die Angeklagten für die Tat schriftlich entschuldigen und ein Schmerzensgeld von jeweils 2000 Euro an die Geschädigten zahlen. Das Gericht wertete dies als strafmildernd. Uwe K. sagte noch, die Opfer „sollen sich was von dem Entschädigungsgeld kaufen, was sie sich sonst nicht leisten können“.

Ney Sommerfeld

Zur Startseite