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Brandenburg: Umstrittene Rasse-Listen

Berlin will sie abschaffen und Halter einen Hundeführerschein ablegen lassen. Brandenburg dagegen verweist auf die seit Jahren sinkende Zahl von Bissen.

Potsdam/Berlin - Berlin will sie abschaffen, Brandenburg aber hält daran fest: die sogenannte Rasse-Liste, die für Kampfhunde Leinen- und Maulkorbzwang vorsieht und einige Rassen generell verbietet Dass beide Länder bei den Vorschriften für gefährliche Hunde nun verschiedene Wege gehe und beiderseits der Landesgrenze dann unterschiedliches Recht gilt, hat zunächst einen statistischen Grund.

Die Berliner Bezirksämter haben 2011 deutlich mehr Hundeattacken registriert als im Jahr davor. „Der Anstieg um 44 Vorfälle auf jetzt 704 Hundebisse im Jahr ist ein eindeutiges Alarmsignal“, sagt Claudia Hämmerling, tierschutzpolitische Sprecherin der Grünen im Abgeordnetenhaus. In Brandenburg dagegen sind die Zahlen seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2004 wurden hier noch 24 HundeBisse von als gefährlich eingestuften Kampfhunden (siehe Kasten) gegen Menschen und andere Hunde registriert. Die Zahl sank auf zwischenzeitlich sechs Bisse im Jahr 2007 auf schließlich elf 2009. Das sind die aktuellsten Zahlen die das brandenburgische Innenministerium auf Anfrage lieferte. Kampfhunde sind in Brandenburg verboten, allerdings gilt ein Bestandsschutz für Tiere, die bereits 2004 lebten, als die Hundehaltverordnung in Kraft trat. Für sie gilt Leinenpflicht und Maulkorbzwang, sie müssen ausbruchsicher untergebracht sein und der Halter muss einen Sachkundenachweis erbringen. Auch bei Rassen mit Gefährlichkeitsvermutung, die entkräftet werden kann, ging die Zahl der Bisse von 84 auf 47 zurück. Ebenso ist die Zahl aller Hundebisse rückläufig – von knapp 800 auf rund 550.

„Unsere Brandenburger Hundehaltervorordnung hat sich bewährt“, sagt Ingo Decker, Sprecher des Innenministeriums. „Die rückläufigen Zahlen geben uns recht.“ Die Lage in Brandenburg habe sich nach „schlimmen Jahren mit schlimmen Bissen“ entspannt. „Wir glauben, wir sind auf dem richtigen Weg.“ Brandenburg werde die strenge Hundehalterverordnung samt Rasseliste beibehalten. Die Berliner-Grüne Politikerin Hämmerling dagegen sieht sich in der Ablehnung der Liste mit gefährlichen Hunderassen bestätigt. Denn nur 32 Attacken, die sich im vorigen Jahr ereignet haben, seien von Kampfhunden verübt worden. Die Liste sei wirkungslos. Darüber besteht in Berlin Konsens. Der rot-schwarz Senat plant, die umstrittene Liste in diesem Jahr abzuschaffen.Im Gespräch ist ein Hundeführerschein für Halter. Welche Kriterien dafür gelten könnten, zeigt ein Gesetzesvorschlag, den die Berliner Amtstierärzte vorlegten. CDU und SPD sind von dem Konzept angetan. Demnach soll ein allgemeiner Leinen- und Maulkorbzwang für alle Hunde in Berlin eingeführt werden. Erst wer den Hundeführerschein ablegt, könnte sein Tier davon befreien. Außerdem wollen die Amtstierärzte künftig zwischen drei Kategorien von Hunden unterscheiden: kleine und große Tiere sowie Rassen, für die besondere Prüfungen gelten sollen.

Ingo Decker, der Sprecher des Innenministeriums , räumt ein, dass die Rasse-Listen von Beginn an umstritten waren. „Die Debatte ist von Anfang an geführt worden. Die Frage ist, wo liegt das größere Problem: am Ende der Leine oder beim Halter.“ Man werde nie zu einem abschließenden Ergebnis kommen, welcher Hund auf Liste gehört. „Letzte Zweifel wird man nie beseitigen können. Die  Zahlen geben uns aber recht.“ Irgendwann müsse man sich entscheiden, was zu tun ist, und dass der Schutz der Menschen vor Tierschutz gehe. „Die Berliner Debatte beabsichtigen wir nicht zu führen“, so Decker.

Aber was gilt für Berliner Hundehalter bei einem Besuch in Brandenburg. Da hilft ein Blick in die Hundehalterverodnung Brandenburgs. Dort heißt es: „Gefährliche Hunde, die außerhalb des Landes Brandenburg gehalten werden, haben am Halsband neben dem Namen und der Adresse des Hundehalters die nach den dortigen Vorschriften erforderlichen Kennzeichnungen oder Markierungen zu tragen. Der Halter hat die entsprechenden Erlaubnisse oder Bescheinigungen mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.“

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