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Nach Kritik an Zentralrat der Juden: Meinungsverschiedenheiten

Der Potsdamer Student der jüdischen Theologie Armin Langer wurde aus der Rabbinerausbildung verwiesen, weil er den Zentralrat der Juden in Deutschland kritisiert hatte. Nun erhielt er eine Bewährungszeit.

Potsdam - Sein politisches und publizistisches Engagement ist einem Rabbineranwärter des Potsdamer Abraham Geiger Kollegs zum Verhängnis geworden. Nachdem Armin Langer in der „taz“ dem Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, Rassismus unterstellt hatte, wurde er nach einer Anhörung von der Liste der Rabbineranwärter des Kollegs genommen. An der Entscheidung hielt das Kolleg trotz einer Entschuldigung Langers für seine Wortwahl gegenüber Schuster fest.

Dem Zentralratschef der Juden Rassimus vorgeworfen

Was war geschehen? Armin Langer hatte im November 2015 in einem „taz“-Kommentar auf ein „Welt“-Interview Schusters reagiert, in dem sich der Zentralratschef langfristig für eine Begrenzung der Flüchtlingszahl ausgesprochen hatte. Schuster hatte auch zu bedenken gegeben, dass viele Flüchtlinge Kulturen entstammten, „in denen der Hass auf Juden und die Intoleranz ein fester Bestandteil ist“. Dem entgegnete der 25-Jährige in dem Kommentar: „Wenn jemand behauptet, dass es Antisemitismus vor allem unter Arabern gibt, ist er entweder dumm und hat schlechte Berater – oder er ist einfach ein Rassist.“

Das Geiger-Kolleg, das Teil der einzigen Ausbildungsstätte für liberale Rabbiner in Deutschland ist, begründet sein Vorgehen damit, dass das „Vertrauensverhältnis zu dem Rabbinerkandidaten nachhaltig verletzt“ sei. Langer habe sich mehrfach nicht an die Vorgabe gehalten, seine publizistischen Äußerungen mit der Pressestelle des Kollegs abzustimmen. Der „Spiegel“ schreibt von einem Testfall für Meinungsfreiheit, auch habe Langer nichts von den Vorgaben gewusst. Der Rektor des an die School of Jewish Theology der Universität Potsdam angebundenen Geiger-Kollegs, Walter Homolka, wies diese Darstellung zurück und verteidigt die Entscheidung. Es gehe um den fortgesetzten Bruch schriftlich eingegangener Verpflichtungen durch den Studierenden, der zu einem Verlust notwendigen Vertrauens geführt habe – der Basis einer Autoritätsübertragung in der Ordination.

Der Student habe eine Abmachung eklatant ignoriert

Das Geiger-Kolleg verweist darauf, dass Armin Langer unterschrieben hatte, dass ihm Richtlinien zum Umgang mit Medien ausgehändigt wurden. Zudem wurde er vom Kolleg im März 2015 gebeten, alle Anfragen der Presse mit dem Kolleg abzustimmen. „Diese Abmachung hat Langer im November eklatant ignoriert“, sagte Homolka den PNN. Damit habe es keine Vertrauensbasis mehr gegeben. Langer erwiderte hingegen, dass die Medien-Richtlinie sich nur auf Interviewanfragen zum Thema Abraham Geiger Kolleg beziehe. Langer setzt sich privat für die von ihm gegründete Salaam-Schalom-Initiative ein. Dazu habe man ihm von Seiten des Kollegs noch im Januar 2015 zugesagt, Interviews geben zu dürfen.

Das Engagement Armin Langers im jüdisch-muslimischen Dialog habe das Geiger-Kolleg nach eigenen Angaben begrüßt. „Jedenfalls ist unsere Entscheidung nicht als Kritik am Engagement Langers zu verstehen, sich für den jüdisch-muslimischen Dialog einzusetzen“, so Homolka. Doch das Engagement ersetze nicht, dass Langer als künftiger geistlicher Repräsentant des Judentums seine öffentliche Wahrnehmung und seine Wortwahl so gestalten müsse, dass sich die jüdische Gemeinschaft auch von ihm vertreten lassen möchte, erklärte Homolka. „Es gehört zu unseren Aufgaben als Rabbinerseminar, in der Vorbereitung auf das geistliche Amt diesen Aspekt immer wieder zum Tragen zu bringen und da mäßigend einzuwirken, wo es uns – nicht zuletzt zum Wohl des Kandidaten – geboten scheint.“ In einer persönlichen Mail an den Präsidenten der europäischen Union des progressiven Judentums, Leslie Bergman, der sich für Langer eingesetzt hatte, schrieb Homolka aber auch, dass der Student „durch sein dummes und freches Vorgehen“ sein Lebenswerk gefährde.

Letztlich ist sich Armin Langer keiner Schuld bewusst

Eine Einschränkung der Meinungsvielfalt sieht Rabbiner Homolka nicht. Es gehe vielmehr um die freie Entscheidung jeder Religionsgemeinschaft, ihre Geistlichen selbst zu bestimmen. Für eine Ordination benötige jeder Kandidat die Rückendeckung und Unterstützung der Religionsgemeinschaft. Hier habe Langer das „nötige Fingerspitzengefühl“ auch nach mehrfacher Ermahnung nicht gezeigt. Das Kolleg habe dem Studenten dringend abgeraten, die Äußerungen von Schuster „vorschnell so misszuverstehen und so zu kommentieren, wie er es getan hat“, sagte Homolka.

Die Entschuldigung Langers gegenüber Schuster hat das Kolleg bewogen, ihm eine Bewährungszeit von einem Jahr einzuräumen. Die Relegation betreffe ausschließlich seine Vorbereitung auf die Ordination, eine Ausbildung die nicht mit Landes- und Bundesmitteln finanziert wird. Sein Theologiestudium an der Universität Potsdam kann Langer fortführen. Die Universität erwägt keine Schritte gegen ihn. „Er kann sein Studium an unserer Universität selbstverständlich fortsetzen“, so Uni-Sprecherin Silke Engel. „Die Meinungsfreiheit ist an einer Universität ein essenzielles Gut, dem nur die Verfassung Grenzen setzt. Wir verstehen andererseits natürlich, dass bei Kandidaten für ein theologisches Amt die Regeln der zuständigen Religionsgemeinschaft gelten.“ Insofern müsse hier zwischen der säkularen Sphäre und der theologischen Sphäre klar unterschieden werden.

Letztlich ist sich Armin Langer keiner Schuld bewusst. Er habe dem Geiger-Kolleg keinen Grund für den Rauswurf gegeben und will weiter Rabbiner werden, am liebsten mit einer Ausbildung in Potsdam. Langer will sich erneut um die Zulassung zur Prüfung bemühen, sagte er den PNN. Allerdings ohne Kompromisse: Er will für den Fall seiner Wiederaufnahme das Recht auf freie Meinungsäußerung garantiert sehen. Dass sich der Student mit seiner Geschichte an den „Spiegel“ gewandt hat, wird beim Geiger-Kolleg anders verstanden: „Daraus entnehme ich, dass er eine Wiederbewerbung als Option wohl nicht mehr in Betracht zieht“, so Homolka.

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Armin Langer wertet den Rauswurf als Missachtung seines Grundrechts auf freie Meinungsäußerung und geht den für ihn einzig richtigen Weg an die Öffentlichkeit. Darüber spricht er jetzt im Interview >>

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