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Umschwung beim Schulalter: Einschulung künftig mit sechs Jahren

Das brandenburgische Bildungsministerium will zurück zur alten Regelung, Kinder sollen tatsächlich erst mit sechs Jahren in die Schule. Wann das neue Gesetz angewendet wird, ist noch unklar.

Für die Schule zu jung: Das hatten in den vergangenen Jahren viele Eltern als Grund für einen Rückstellungsantrag angegeben, um die Einschulung ihrer Kinder damit aufzuschieben. Denn zum bisherigen Stichtag am 30. September waren viele Kinder erst fünf Jahre. Nun hat das Bildungsministerium reagiert. Pressesprecherin Antje Grabley gegenüber den PNN: „Wir planen langfristig die Änderung des Schuleintrittsalters.“ Als neuer Stichtag soll wie in anderen ostdeutschen Bundesländern der 30 Juni gelten. Die dazu nötige Novelle des Schulgesetzes sei in Arbeit. Wann das neue Gesetz erstmals angewendet wird, ist jedoch unklar.

Medien hatten berichtet, dass noch in diesem Jahr die alte Regelung mit Stichtag 30. September abgeschafft werden soll und damit bereits für das Schuljahr 2014/15 gelten könnte. Das Bildungsministerium wollte das nicht bestätigen.

Zum Schuljahr 2005/2006 hatte Brandenburg das Schuleintrittsalter gesenkt, wonach auch Kinder mit fünf Jahren in die erste Klasse aufgenommen werden sollten. In den Folgejahren hat sich nach Angaben des Ministeriums der Anteil der Rückstellungsanträge von zuvor 6,8 Prozent auf über zehn Prozent erhöht und damit fast verdoppelt.

Der Landeselternrat begrüßt die Entscheidung: Damit würden etliche Probleme behoben werden, die im Nachgang der bisherigen Regelung entstanden seien, sagt der stellvertretende Sprecher Torsten Gärtner. So hätten manche Abgänger der 10. Klasse Schwierigkeiten, einen Ausbildungsplatz zu bekommen, da sie erst 15 Jahre alt seien.

Brandenburg plant aber noch weitere Rollen rückwärts: So will Bildungsministerin Martina Münch auch die von ihrem Vorgänger eingeführten Vergleichsarbeiten in der Jahrgangsstufe 6 zurücknehmen. Die Arbeiten hatten für Unmut bei Eltern und Gewerkschaften gesorgt. Die Tests seien aufwändig gewesen und hätten wenig Erkenntnis gebracht, sagt Landeselternratsprecher Wolfgang Seelbach. Außerdem musste Münch auf Druck des Koalitionspartners Linkspartei einen Gesetzentwurf auf Eis legen, demzufolge im Zuge der Inklusion ab 2015 Förderschulen für lernschwache Kinder auslaufen würden. Münch war von Lehrerverbänden und Parteien stark kritisiert worden, da das Pilotprojekt „Inklusive Grundschule“ vorschnell eingeführt worden und nicht ausreichend finanziert sei. Mitte Januar wurde zudem das geplante Zentral-Abitur mit Berlin aufgekündigt.

Immerhin einen Schritt vorwärts geht das Ministerium im sogenannten Ü7-Verfahren. In Reaktion auf Urteile des Potsdamer Verwaltungsgerichts sollen die Kriterien für die Vergabe von Gesamtschulplätzen in einer neuen Verordnung präzisiert werden: Bisher konnten 50 Prozent der Schüler lediglich nach „besonderen Gründen“ ausgewählt werden. Nun sollen vier Kriterien entscheiden: das Schulprofil, die Wohnortnähe, ob Geschwister an der Schule sind und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Jungen und Mädchen in der Klasse. Grit Weirauch

Grit Weirauch

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