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Neonazis und rechtsextreme Tattoos: Braun bis auf die Haut

Die Brandenburger Polizei ermittelt gegen einen Rechtsextremisten, der seine rechtsextremen Tattoos öffentlich bei einem Fußballspiel zur Schau stellte. Auch ein NPD-Politiker aus Brandenburg steht wegen seines KZ-Tattoos bald wieder vor Gericht.

Neuruppin/Brandenburg/Havel - Wieder Brauner-Speck-Alarm in Brandenburg. Diesmal ist aber kein NPD-Politiker betroffen, sondern ein einschlägig bekannter Neonazi aus Thüringen. Es handelt sich um Daniel S.aus Ronneburg. Er war am Wochenende in Brandenburg/Havel beim Fußballspiel der BSG Wismut Gera gegen den Brandenburger SC Süd 05. Und er zog in der prallen Sonne sein T-Shirt aus. Möglicherweise nimmt in seiner Heimat niemand Anstoß daran, welche Tattoos der Mann in der Öffentlichkeit zur Schau trägt – in Brandenburg aber schon. Hier ermittelt nun der Staatsschutz der Polizeidirektion West gegen ihn wegen Verwendens verfassungswidriger Organisationen. Einen entsprechenden Bericht von Bild und BZ bestätigte eine Polizeisprecherin auf PNN-Anfrage. Man muss zwar genau hinschauen, doch S. zeigte in aller Öffentlichkeit ein Hakenkreuz zur Schau. Es prangt unten auf seinem Bauch.

Auch sonst zeigt S. mit seinen Tattoos, was er ist: ein Neonazi. Neben Nazi-Größen aus dem Dritten Reich ließ sich der 25-Jährige den Reichsadler stechen, darüber den Schriftzug „Combat 18“. Dabei handelt es sich um eine europaweit aktive Neonazi-Terrororganisation, die der bewaffneter Arm des seit dem Jahr 2000 in Deutschland verbotenen Netzwerks „Blood and Honour“ ist. Combat steht für Kampfgruppe, die Zahl 18 für die Anfangsbuchstaben von Adolf Hitler. Obdendrein prangt auf der Brust des Neonazis der Totenkopf der SS-Totenkopfverbände.

Verein prüft nun lebenslanges Stadionverbot

Die BSG Wismut Gera versuchte sogleich den Vorfall zu entschärfen und erklärte, der Vorstand „distanziert sich mit aller Schärfe gegen Nazis, sowie gegen Extremismus von Rechts und Links“. Der Verein sei offen für „alle demokratischen Richtungen“, die gegen Gewalt und Rassismus seien und Spaß am Fußball hätten. Es werder im Verein Integration gelebt. Der Verein prüfe nun in Absprache mit Polizei und Deutschem Fußballbund, gegen S. „ein lebenslanges bundesweites Stadionverbot zu verhängen“. Fans kritisierten, dass S. seit Jahren zu den Spielen der Mannschaft gehe. Der Verein kenne die Tattoos.

S. hatte offenbar gute Kontakte nach Brandenburg. Neben ihm stand im Stadion der berüchtige Totschläger Sascha Lücke. Der hatte 1996 in Brandenburg/Havel den Punk Sven Beuter brutal zu Tode geschlagen und getreten. Das Gericht stellte bei ihm eine diffuse „faschistische Weltanschauung“ fest und verurteilte ihn zu mehreren Jahren Haft. Geholfen hat es nicht. Bei einem Aufmarsch eines Pogida-Nachahmers zeigte er 2015 den Kühnen-Gruß, eine Abwandlung des verbotenen Hitlergrußes. Vor einem Jahr wurde der dafür verurteilt. Mehrfach war er bei Demonstrationen der rechtsextremistischen Splitterpartei „Der III. Weg“, die sich ideologisch als Elite der Szene begreift, dabei. Auch Daniel S. aus Thüringen ließ sich schon bei Demonstrationen der Partei in Brandenburg sehen.

Brauner Speck: NPD-Politiker ist nun international bekannt

Auch ein andere Neonazi aus Brandenburg hat Probleme wegen eines Tattoos. Es geht um Marcel Zech, Jahrgang 1988, gelernter Glas- und Gebäudereiniger, NPD-Funktionär und Mandatsträger im Kreistag Barnim und in der Gemeinde Panketal. Er ist auch Mitglied der vom Verfassungsschutz als neonationalsozialistisch eingestuften braunen Bruderschaft „Barnimer Freundschaft“. Zech trägt ein Tattoo auf dem Rücken über dem Hosenbund, für das er sich bald vor dem Landgericht Neuruppin verantworten muss, weil er es im vergangenen Jahr im Oranienburger Spaßbad öffentlich zeigte. Zu sehen ist die Silhouette des Konzentrationslagers Auschwitz, dazu der Spruch „Jedem das Seine“ vom Haupttor des KZ Buchenwald. Die PNN hatten damals herausgefunden, wer der Träger des geschmacklosen Tattoos ist. Zech ist nun deutschlandweit und auch international bekannt – oder besser sein Tattoo, das mal als KZ-Arschgeweih, mal als „Brauner Speck“ durch die Medien ging.

Das Amtsgericht Oranienburg hatte Zech in einem Eil-Verfahren im Dezember 2015 wegen Volksverhetzung und Billigung von NS-Verbrechen zu sechs Monaten Haft verurteilt. Die Strafe war auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt worden, die Staatsanwaltschaft hatte zehn Monate ohne Bewährung gefordert. Gegen das Urteil legten sowohl Zech, als auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Ursprünglich sollte das Landgericht die Berufung Ende August verhandeln, wie eine Gerichtssprecherin den PNN sagte. Allerdings gab es Terminprobleme, erst bei Zech, dann beim Staatsanwalt. Zech ist bereits wegen verschiedener Delikte vorbestraft, darunter Körperverletzung, Amtsanmaßung und Fahren ohne Führerschein. 

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