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Vor knapp zwei Jahren stand das Kulturleben plötzlich still. Das ist jetzt anders, aber die Pandemie noch nicht vorbei.

© Magnus Lunay

Soloselbstständige Künstler:innen in der Pandemie: Post an die Prekären

2020 glänzte Brandenburgs Regierung mit einer Soforthilfe. Jetzt fordert sie zu Rückzahlungen auf. Was heißt das für soloselbstständige Kulturschaffende - nach zwei Jahren Corona?

Potsdam - Stellen Sie sich vor, Sie sind Julia. Julia ist Musikerin. Sagen wir Flötistin. Sie leben davon, dass Sie Auftritte haben. Im März 2020 werden Auftritte unmöglich. Alle Engagements werden abgesagt. Sie haben keine Einkünfte mehr, Rücklagen hatten Sie noch nie. Zum Glück gibt es eine Soforthilfe. Sie greifen sofort zu. Sie erhalten eine Unterstützung, vielleicht 2000 Euro. Zwei Jahre gehen ins Land. Sie hangeln sich durch. Und dann kommt ein Brief, der Sie befürchten lässt, Sie müssten 2000 Euro zurückzahlen.

So oder so ähnlich erging es vielen soloselbstständigen Künstler:innen zu Jahresbeginn. Viele haben Briefe von der Landesinvestitionsbank, kurz ILB, erhalten, die zur „Selbstüberprüfung“ im Kontext von im Jahr 2020 erhaltenen Soforthilfen auffordern.

Bei frühen Anträgen gelten auch Einnahmeverluste 

Die gute Nachricht dieses Textes ist, dass Julia ein Stück weit beruhigt sein darf. Eine PNN-Nachfrage bei der ILB ergibt: Inzwischen sei „ein ergänzendes Schreiben“ an alle Antragsteller:innen versendet worden, deren Antrag nach der ersten Richtlinie vom 24. März bewilligt wurde - das betreffe rund 3000 Begünstigte. Es gelte für sie demnach eine „erweiterte Schadensbetrachtung“, wonach auch „betriebliche monatliche Einnahmeverluste“ geltend gemacht werden können. Einnahmeausfälle also? Die kurze Antwort lautet: Ja. Die lange Antwort: Es gebe Einschränkungen, so ein ILB-Sprecher. Daher sei unbedingt die ILB-Hotline zu kontaktieren.

So erfreulich das teilweise Einlenken des Landes bei den Soforthilfe-Rückforderungen für viele sein dürfte: Die Nachricht besagt im Grunde nur, dass bei den Zuwendungen im Falle einer Überprüfung auch die Richtlinien der Vergabe gelten. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. 

17 000 Anträge allein am ersten Tag

Begonnen hatte die Verwirrung damit, dass Brandenburg schnell sein wollte. Kurz nach dem Lockdown im März 2020 stellte das Land Soforthilfen zur Verfügung. Eine Unterstützung, die Soloselbstständigen hilft, muss es möglich machen, Einnahmeausfälle geltend zu machen - und bei der Soforthilfe war das zunächst auch der Fall. Der Ansturm war enorm. Allein am ersten Tag gingen 17 000 Anträge ein. Insgesamt waren es laut ILB bis Ende Juni 2020 rund 76 500. Bewilligt wurden 63 500.

Zwei Jahre später ist die Euphorie über die Maßnahme bei vielen weg. Was wie ein Segen für Soloselbstständige wirkte, erwies sich als falsches Versprechen. Nur wenige Tage nach dem Start der Soforthilfe wurden die Richtlinien geändert. Einnahmeausfälle zählten ab 2. April nicht mehr . Damit war die Brandenburger Soforthilfe auf Bundeslinie - aber für freie Künstler:innen fiel sie weg. 

Was Künstler:innen in der Pandemie tatsächlich half

Auf die Enttäuschung folgten später Hilfen, die tatsächlich etwas brachten. Die Mikrostipendien des Landes gehören dazu. Diese Unterstützung, anders als die Soforthilfe nicht rückzahlbar, wird von denen, für die sie gemeint war, fast durchweg positiv bewertet. Seit Frühjahr 2020 wurden laut Kulturministerium rund 2700 Stipendien vergeben und knapp sieben Millionen Euro ausgezahlt. Auch von den Projektförderungen der Stadt Potsdam - im Jahr 2021 insgesamt 275 000 Euro für 57 Projekte - profitierten Soloselbstständige. Für 2022 wird die voraussichtliche Fördersumme der Stadt zufolge etwa 314 000 Euro betragen. Und: 2020 war es möglich, dass Einrichtungen „Ausfallhonorare“ zahlten.

2021 und 2022 ermöglicht die Stadt Potsdam jedoch keine Ausfallhonorare. Die Mikrostipendien des Landes sind auch ausgelaufen. Die Pandemie aber ist noch nicht vorbei - auch wenn inzwischen Auftritte wieder möglich, Museen und Theater wieder offen sind. So treffen die Briefe der ILB die Künstler:innen in einer hochsensiblen Phase: Unterstützungen (wo es sie überhaupt gab) fallen weg - und auch ob oder wie Bundesprogramme fortgeführt werden, ist ungewiss.

Was für Unverständnis und Wut sorgt 

Dass Aufforderungen zur „Selbstüberprüfung“ in der Künstlerschaft für großen Aufruhr sorgten, bestätigen zahlreiche Interessensvertretungen. „Die Kriterien der ILB für die Selbstprüfung sind schwammig“, sagt Thomas Kumlehn vom Potsdamer Kunstverein - er betont : „Klare, transparente Konditionen für öffentliche Förderungen sind unabdingbar.“ Davon konnte bei der Soforthilfe keine Rede sein.

Was zudem für Unverständnis und Wut sorgt: Die Zuwendungen waren als „einmalige nicht rückzahlbare Leistung“ gewährt worden. Unter der Hand reden Betroffene davon, dass sie sich „verarscht“ fühlen. Namentlich will sich niemand äußern: Man befürchtet, erst recht in den Fokus zu geraten und Gelder zurückzahlen zu müssen, die längst ausgegeben sind. 

Ist das Vorgehen der ILB rechtssicher? Der Jurist sagt Nein

Wenn die Sprache auf die Briefe der ILB kommt, wird Jens Frick grundsätzlich. Frick ist Jurist, zu seinen Klienten zählen auch Soloselbstständige. Frick sagt: „Wenn ich etwas verbockt habe, muss ich dazu stehen.“ Gemeint sind nicht die Soloselbstständigen. Gemeint ist der, der zu Beginn der Pandemie etwas versprach, was er dann nicht hielt: Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD). In Interviews sagt der über das Vorgehen der ILB: „Wir bewegen uns mit unserem Verwaltungshandeln in einem rechtssicheren Raum.“

Jens Frick sieht das anders - und er ist da nicht der einzige Jurist. Er spricht von „Vertrauensschutz“. Dem Staat obliege eine Fürsorgepflicht, die es zu wahren gelte - ganz abgesehen davon, dass Steinbachs Büro formale Fehler unterlaufen seien. So seien die seit 2. April geltenden Richtlinien nicht sofort an den entsprechenden Stellen bekanntgegeben worden, sondern nur auf der Webseite der ILB. Frick sagt: „Was jetzt das Richtige wäre: den Mantel der Mildtätigkeit darüber zu legen - und von Nachzahlungsforderungen abzusehen.“ Frick fordert eine Amnestie für jene Antragsteller:innen, die vor dem 2. April eine Soforthilfe beantragten.

Ein Offener Brief vom Kulturrat Brandenburg fordert mehr

Den Verfasser:innen eines Offenen Briefes, der am Mittwoch in den Ministerien für Kultur und Wirtschaft einging, ist das nicht genug. Unter den 14 Unterzeichnenden sind der Kulturrat Brandenburg und der Brandenburgische Verband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BVBK). Freiberufler:innen seien infolge der letzten zwei Jahre schlicht nicht in der Lage, das erhaltene Geld zurückzuzahlen. 

Sie fordern daher, „sich dafür einzusetzen, dass die ILB ihr Schreiben widerruft und auch bei denjenigen Zuwendungsempfänger:innen, die nach der Richtlinie vom 31. März 2020 Mittel erhalten haben, aufgrund der fortdauernden wirtschaftlichen Notlage durch die Corona-Pandemie auf Rückzahlungsforderungen verzichtet“.

Fragen, die weit über die Pandemie hinausweisen

Für Jutta Pelz vom BVBK knüpfen sich daran Fragen, die weit über die Pandemie hinausweisen. „Die Gesamtlage war schon prekär vor der Pandemie“, sagt Pelz. „Und sie ist es immer noch.“ Es gehe um verlässliche Regelungen zur Ausstellungsvergütung und zum Urheberrecht. Um Mindesthonorare für künstlerische Arbeit. In dem Brief steht es so: „Es geht darum, der Kultur und den Kulturschaffenden in diesem Land eine konkrete Perspektive zu eröffnen, statt die existenzgefährdende Situation weiter zu verschärfen.“ 

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