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Kultur: Neue Richtlinie für Vergütung von Künstlern

Ausstellungen in Räumen der Landesverwaltung sollen künftig mit bis zu 1000 Euro vergütet werden. Im Kulturausschuss am Mittwoch habe Ministerin Martina Münch (SPD) eine entsprechende Leitlinie vorgestellt, teilte die kulturpolitische Sprecherin der Linken, Gerrit Große, in einer Pressemeldung mit.

Ausstellungen in Räumen der Landesverwaltung sollen künftig mit bis zu 1000 Euro vergütet werden. Im Kulturausschuss am Mittwoch habe Ministerin Martina Münch (SPD) eine entsprechende Leitlinie vorgestellt, teilte die kulturpolitische Sprecherin der Linken, Gerrit Große, in einer Pressemeldung mit. Das Land komme mit der Richtlinie einem Auftrag der Koalition nach und verbessere somit erheblich die Situation von Künstlerinnen und Künstlern in Brandenburg.

Bislang waren Ausstellungen wie die derzeitige Gedok-Schau „Das andere Kapital“ im Landtag zwar vergütet worden, allerdings glich die Höhe „einem Flickteppich“, so Große auf Nachfrage. Künftig sollen Einzelausstellungen von ein oder zwei Künstlern mit 1000 Euro, Ausstellungen von drei bis zehn Künstlern mit 350 Euro und Gruppenausstellungen mit mehr als zehn Teilnehmern mit 100 Euro pro Künstler vergütet werden. Dabei sollen vorrangig Künstler aus Brandenburg profitieren. Zudem sollen Beiträge an die Künstlersozialkasse abgeführt werden. Die beschlossene Höhe sei laut Große noch kein Durchbruch, aber eine Anerkennung der Künstler. Bisher habe es oft nur Ehre gegeben. Aber die, so Große, „ist nicht genug“. les

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