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Filmmuseum erinnert an Folgen des 11. Plenums: Verbotene Filme der Defa

Das 11. Plenum des Zentralkomitees der SED im Jahr 1965 hatte schwerwiegende Konsequenzen für das Kultur- und Filmschaffen in der DDR.

Das 11. Plenum des Zentralkomitees der SED im Jahr 1965 hatte schwerwiegende Konsequenzen für das Kultur- und Filmschaffen in der DDR. Daran erinnert derzeit wie berichtet das Potsdamer Filmmuseum in einer Ausstellung. Mit dem Verbot von zwölf Filmen war das Defa-Spielfilmstudio am schwersten von der schärferen Zensur betroffen, aber auch in Literatur, Dramatik und Bildender Kunst setzten erhebliche Restriktionen ein. Einige Regisseure hatten später keine Möglichkeit mehr, Spielfilme zu drehen. Die Spielfilmproduktion ging in den folgenden Jahren stark zurück, künstlerische Aufbrüche wurden jäh unterbrochen, es herrschten Einschüchterung und Diffamierung.

Die Ausstellung „Gestört. Verhindert. Zensiert. Die verbotenen Filme der DEFA 1965/66“, die von Bachelor-Studierenden der Filmuniversität Babelsberg erarbeitet wurde, beruht auf Recherchen in den Sammlungen des Filmmuseums und weiterer Archive. Die Ausstellung ist bis 6. März bei freiem Eintritt zu sehen. Begleitend zur Ausstellung zeigt das Kino alle erhaltenen Filme in zumeist neu restaurierten Fassungen. So ist am 5. Januar um 19 Uhr „Fräulein Schmetterling“ von Regisseur Kurt Barthel zu sehen. Vor der Vorführung wird das Buch „Verbotene Utopie. Die SED, die Defa und das 11. Plenum“ präsentiert. Am 26. Januar wird um 17 Uhr Frank Vogels „Denk bloß nicht, ich heule“ gezeigt. Der Filmhistoriker Günter Agde gibt eine Einführung mit Tondokumenten. PNN

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