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Geänderte Aufnahmebedingungen: Schulaufnahme nur noch nach Wohnortnähe

Brandenburgs Bildungsministerium macht Gesamtschulen nach einer Klage neue Vorgaben. Kurz vor dem Ende der Frist herrscht bei Eltern nun massive Verunsicherung.

Potsdam - Chaos beim Aufnahmeverfahren für die weiterführenden Schulen in Brandenburg: Kurz vor der Frist zur Entscheidung für eine Wunschschule werden Eltern mit geänderten Aufnahmebedingungen für die stark nachgefragten Gesamtschulen konfrontiert. Wenn die Plätze nicht reichen, soll bei der Auswahl der Schüler für die siebten Klassen nur noch die Wohnortnähe zählen. Besondere Gründe wie spezielle Neigungen oder Geschwisterkinder an der Schule, die für eine Aufnahme sprechen, sollen nur noch in Ausnahmefällen akzeptiert werden, wie das von Britta Ernst (SPD) geführte Bildungsministerium auf PNN-Anfrage bestätigt.

Das Ministerium hatte darüber vergangene Woche die Schulleiter per Schreiben informiert. Eltern, die nach den Winterferien am 11. Februar die Anmeldeunterlagen abgeben müssen, sind nun massiv verunsichert und beklagen gegenüber den PNN eine schlechte Informationspolitik.

Eine Elternklage war der Auslöser

Anlass des Vorgehens des Ministeriums ist ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam vom November. Das Gericht hatte einem Schüler aus Kleinmachnow (Potsdam-Mittelmark) recht gegeben, der von der dortigen Gesamtschule aus Kapazitätsgründen abgelehnt worden war. Das Gericht hatte dabei grundsätzlich festgestellt, dass besondere Gründe bei der Auswahlentscheidung nur dann ein Kriterium sein können, wenn diese Gründe im Schulgesetz explizit benannt werden. 

Das ist in Brandenburg nicht der Fall. Die Gründe, die für eine Aufnahme von Schülern sprechen, werden nur in einer Verordnung aufgelistet. Das reicht aus Sicht der Verwaltungsrichter nicht aus. Das Ministerium müsse sein Schulgesetz entsprechend ändern.

Die Gesetzesänderung dauert

Das sei in dieser Legislatur – am 1. September wird ein neuer Landtag gewählt – nicht mehr umsetzbar, hatte das Bildungsministerium im November erklärt. Bis zu einer entsprechenden Gesetzesänderung seien die Schulleiter nun darauf hingewiesen worden, dass ein besonderer Grund nur in wenigen Fällen anzuwenden sei, so Ministeriumssprecher Ralph Kotsch. Ein besonderer Grund für die Aufnahme liege vor allem dann vor, wenn die Voraussetzungen des Schülers dem Profil der Schule stark entsprechen und deshalb eine vergleichbare Förderung an einer anderen Schule nicht zu warten sei. „Einige Gesamtschulen haben diese Regelung in den letzten Jahren sehr weit ausgelegt“, teilt das Ministerium mit. Daher habe man eine Rückkehr zur restriktiven Anwendung dieser Regelung angemahnt.

Die Sprecherin des Landeselternrates, Ulrike Schwenter, betonte, dass die Stärkung des Wohnortprinzips für viele Schüler und Eltern sinnvoll sei. „Da gibt es immer widerstreitende Interessen“, sagte sie. In Brandenburg gibt es 34 Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe, an denen mehr als 18 000 Schüler unterrichtet werden. Sie sind auch deshalb stark nachgefragt, weil sie das Abitur nach 13 statt nach zwölf Jahren ermöglichen.

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