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Die Rodungsarbeiten stehen auf dem Gelände für die geplante Tesla-Fabrik sind vorläufig gestoppt.

© Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa

Exklusiv

„Eine Kiefernplantage ist kein Wald“: Grüne machen sich für Tesla stark

Im Streit um den Rodungsstopp in Grünheide machen sich die Grünen für Tesla stark und kritisieren die klagenden Umweltverbände.

Für die Grünen in Bund und Ländern wird das Gezerre um die gestoppte Waldrodung für die Giga-Fabrik des US-Elektroautoherstellers Tesla zur Gewissensfrage. Es geht um die politische Ausrichtung im Spannungsfeld zwischen Natur- und Klimaschutz und neuen Jobs in einer Schlüsselbranche mit grünem Anstrich. Immerhin sollen Teslas Bauanträgen zufolge künftig in Grünheide bis zu 12 000 Beschäftigte im Drei-Schicht-System den Kompakt-SUV „Modell Y“ und später das „Modell 3“ produzieren.

Oliver Krischer, Fraktionsvizechef der Grünen im Bundestag, hat den Verband Grüne Liga wegen dessen Klage gegen die Rodung auf dem künftigen Fabrikgelände im brandenburgischen Grünheide scharf kritisiert. „Eine Kiefernholzplantage zum Kampffeld zu machen, ist absurd. Das hat mit Naturschutz nichts zu tun“, sagte der Bundestagsabgeordnete.

Krischer warf der Grünen Liga vor, das Artenschutzrecht für ihre Zwecke zu missbrauchen. In Deutschland herrsche ein „nie dagewesenes Artensterben“, nie dagewesenes Artensterben“dieses habe aber nichts mit Teslas Fabrik zu tun. Für „Investitionen in nachhaltige Infrastruktur und zukunftsfähige Industrie“ müssten Flächen entsprechend bereitgestellt werden, sagte er. „Schade, dass einige Vereine offensichtlich weniger den Natur- und Artenschutz als vielmehr den Kampf gegen Klimaschutz und Energiewende im Fokus haben und das Artenschutzrecht missbrauchen.“ Klimaschutz, eine zukunftsfähige Industrie und Naturschutz seien keine Gegensätze, sagte der 50-Jährige. „Wir brauchen Natur- und Artenschutz, wo er etwas bringt und keine Stellvertreter-Auseinandersetzungen anhand von Kiefernplantagen.“

Ramona Pop: „Man muss nicht immer gegen alles sein“

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) setzt darauf, dass die geplante Fabrik bei Berlin als ein Vorzeigemodell für Deutschland zügig gebaut wird. Zugleich mahnte er, Deutschland könne damit zeigen, dass Ökologie und Ökonomie keine Gegensätze seien und es möglich sei, wichtige Projekte ähnlich schnell wie in anderen Ländern umzusetzen. „Der Bau des Tesla-Automobilwerks in Brandenburg ist von großer Bedeutung für mehr Klimaschutz und eine der wichtigsten Industrieansiedlungen in den neuen Ländern seit langer Zeit“, sagte Altmaier der Funke Mediengruppe.

Berlins Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) kritisierte den Widerstand gegen die Rodung ebenfalls. „Man muss nicht immer gegen alles sein“, sagte sie. „Wie abwegig, eine Kieferplantage zu einem Wald zu erklären“, sagte die Senatorin. „Man sollte die Kirche im Dorf lassen und die Zukunftsinvestition von Tesla zügig möglich machen. Für saubere Mobilität und Klimaschutz, für Berlin und Brandenburg.“

Der Chef der Grünen-Fraktion im Landtag Brandenburg, Benjamin Raschke, sagte, die Klage werde den Bau der Tesla-Fabrik nicht verhindern. Eine Einschränkung des Verbandsklagerechts, wie sie CDU und Wirtschaftsvertreter fordern, damit Deutschland im internationalen Wettbewerb nicht zurückfällt, lehnte Raschke ab.

Grüne Liga will „rechtsstaatlich sauberes Verfahren“

Die Verbandsklage sei „ein gutes rechtsstaatliches Mittel“, es sei völlig legitim, dass die Grüne Liga diesen Weg beschreite. Hierbei gehe es um die „juristisch interessante Frage“, ob ein Unternehmen Rodungen veranlassen kann bevor Bürger Bedenken gegen das Gesamtprojekt vorbringen können. Die Naturschutzkomponente stehe bei der Klage der Grünen Liga nicht im Vordergrund.

Ähnlich hatte auch der Landeschef der Grünen Liga, Heinz-Herwig Mascher, argumentiert. Sein Ziel sei nicht, Tesla zu verhindern, ihm gehe es um ein „rechtsstaatlich sauberes Verfahren“. Tesla habe eine Sonderbehandlung für die Rodung bekommen. Im Normalfall würde bei solchen Vorhaben der Wald mehrere Monate auf geschützte Tiere untersucht. In diesem Fall habe es nur eine zweiwöchige Begehung gegeben. Es gehe bei der Klage darum, einen gefährlichen Präzedenzfall zu verhindern: Vernichtung von Natur ohne Vorliegen rechtskräftiger Genehmigungen für das Gesamtvorhaben.

Brandenburgs CDU-Fraktionschef Jan Redmann warf dem Verband am Dienstag vor, das Klagerecht zu missbrauchen. Die rot-schwarz-grüne Landesregierung machte deutlich, dass Tesla wie andere Unternehmen behandelt werde. Die Entscheidung für den vorzeitigen Baubeginn sei keine Sonderbehandlung für Tesla.

Bereits die Hälfte der Fläche gerodet

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte am Samstag auf Antrag der Grünen Liga und des Vereins Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern (VLAB) die Rodung von rund 90 Hektar des Geländes für das Tesla-Werk vorläufig gestoppt. Erst am Donnerstag hatte das Landesumweltamt – mit strengen Auflagen zur Ersatzaufforstung auf Kosten von Tesla im Fall eines Scheiterns des Genehmigungsverfahrens – grünes Licht für die vorzeitige Rodung auch ohne Baugenehmigung für das Werk gegeben.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hatte die Eil-Anträge am Freitag noch abgelehnt. Am Samstagabend musste Tesla wegen des OVG-Beschlusses die Abholzung unterbrechen. Bis dahin war bereits mehr als die Hälfte der Waldfläche gerodet.

Nach Einschätzung des OVG sind für die Abholzung der Restfläche noch drei Tage nötig. Dafür ist wegen der Schutzregeln für die Brutperiode nur bis Ende Februar/Anfang März Zeit. Das Gericht behandelt die Eilklage daher mit höchster Priorität, damit Tesla im Erfolgsfall noch die Fristen einhalten kann.

Bis Dienstag, 14 Uhr, konnten die Beteiligten – Kläger, Umweltamt und Tesla – dem Gericht weitere Stellungnahmen vorlegen. Das OVG prüft etwa, ob eine positive Erfolgsprognose der Behörden für die Genehm¡gung auch schon dann getroffen werden kann, wenn die Einwendungsfrist noch läuft.

Eine Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts sagte, der zuständige Senat werde sich für eine Entscheidung nicht viel Zeit lassen: „Wenn die Brutperiode beginnt, darf man nicht mehr roden, dann darf eine halbes Jahr kein Baum mehr fallen.“ Die Entscheidung solle noch vor Beginn der Brutperiode fallen. Falls es noch zu einem Hauptsacheverfahren käme, wären die Bäume bis dahin weg, so dass dann nur noch eine Feststellungsklage möglich sei.

Zaun von Tesla steht schon

Sollte das Gericht den Rodungsstopp bestätigen, könnte sich die Abholzung bis in den Herbst verzögern. Erst dann sind Rodungen wieder erlaubt. Die Genehmigung für das Gesamtprojekt steht ohnehin noch aus. Das Beteiligungsverfahren für Eingaben von Verbänden und Bürgern läuft bis 5. März, nach einer Prüfung wird entschieden.

Von der OVG-Entscheidung hängt auch Teslas Zeitplan ab, im Sommer 2021 die ersten Elektroautos vom Band laufen zu lassen. Das Unternehmen hat für die Fabrik ein als Industriefläche ausgewiesenes, teils bewaldetes Gelände für knapp 41 Millionen Euro gekauft. Tesla zieht unterdessen einen Zaun um sein Gelände. Das hat der Landesforstbetrieb als Noch-Eigentümer erlaubt.

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