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Corona-Pandemie: Brandenburg verhängt Einreiseverbot für Reisende aus Risikogebieten

Wer aus einer Gegend mit vielen Corona-Neuinfektionen kommt und in Brandenburg Urlaub machen will, muss seine Pläne nun ändern. An anderer Stelle gibt es Lockerungen im Land. Der Überblick.

Potsdam/Berlin - Brandenburg lässt keine Reisenden aus Gebieten mit vielen neuen Corona-Infektionen mehr ins Land. Das Kabinett hat am Freitag in einer Telefonkonferenz ein Verbot für die Beherbergung von Gästen aus solchen Hotspots in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und Campingplätzen beschlossen. Wer ab dem heutigen Samstag aus einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt kommt, in dem oder in der es in den sieben Tagen vor der Abreise mehr als 50 neue Infektionen pro 100.000 Einwohner gab, darf nicht mehr einreisen. Gleichzeitig lockert das Land einige Corona-Einschränkungen für Sportler und Touristen.

Das Aufnahmeverbot aus Risikogebieten gilt nicht für Gäste, die schon im Land sind und für diejenigen, die einen negativen ärztlich attestierten Corona-Test haben, der höchstens 48 Stunden vor Anreise gemacht wurde. Einreisen darf auch, wer aus beruflichen oder medizinischen Gründen zwingend notwendig nach Brandenburg kommen muss.

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Auch deutschlandweite Einigung am Freitag

Kurz nach der Entscheidung Brandenburgs und nachdem weitere Bundesländer ähnliche Reisebeschränkungen für Menschen aus Corona-Risikolandkreisen auf den Weg gebracht hatten, kam es am Freitag auch zu einer deutschlandweiten Einigung. Demnach gilt nun bundesweit: Menschen aus einem Kreis mit hohem Corona-Infektionsgeschehen dürfen nur dann in einem Hotel untergebracht werden, wenn ihnen ein ärztliches Zeugnis bestätigt, dass sie keine Infektion haben. Das geht aus einem Beschluss des Chefs des Bundeskanzleramtes und der Leiter der Staats- und Senatskanzleien der Länder vom Freitag hervor. Das benötigte ärztliche Zeugnis „muss sich auf eine molekularbiologische Testung stützen, die höchstens 48 Stunden vor der Anreise vorgenommen worden ist“, heißt es weiter.

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) bat um Verständnis für die Reiseeinschränkung. „Wie schnell neue Hotspots entstehen können, zeigen die Entwicklungen in manchen Orten“, sagte er. „Deshalb ist unsere Neuregelung zur eventuellen Einschränkung der Beherbergung notwendig.“ Menschen aus Risikogebieten dürften jedoch nicht stigmatisiert werden.

Maskenpflicht in Reisebussen, Stadtrundfahrten und bei Schiffsausflügen fällt weg 

Das Beherbergungsverbot ist auch eine Reaktion auf einen Virusausbruch in Nordrhein-Westfalen. In einem Schlachtbetrieb der Firma Tönnies wurden in den vergangenen Tagen mehr als 1500 Menschen positiv auf das Virus getestet. Das Land NRW schränkte für die beiden betroffenen Kreise Gütersloh und Warendorf das Alltagsleben vorläufig bis zum 30. Juni wieder ein. Danach hatten mehrere Bundesländer wie Niedersachsen, Hessen und das Saarland Beherbergungsverbote für Gäste aus bestimmten Risikogebieten beschlossen.

Mit Beginn der Sommerferien lockert das Land Brandenburg vom heutigen Samstag an weitere coronabedingte Einschränkungen. Bei Fahrten mit Reisebussen und bei Stadtrundfahrten sowie Schiffsausflügen ist der Mund-Nasen- Schutz an Deck nicht mehr Pflicht. In Fahrzeugen und im Schiff gilt die Maskenpflicht indes weiter. Erwachsene Vereins- oder Freizeitsportler müssen zudem ab sofort nicht mehr den Mindestabstand von 1,5 Metern zu Menschen aus anderen Haushalten einhalten.

Die neuen Regeln in Brandenburg gelten vorerst bis zum 16. August. Die Brandenburger müssen darüber hinaus weiter die bekannten Hygieneregeln, den Mindestabstand von 1,5 Metern und die Maskenpflicht in öffentlichen Bussen und Bahnen sowie im Einzelhandel beachten.

O. von Riegen, D. Hülsmeier, R. Mayr, N. Huland

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