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Das ehemalige Frauenkonzentrationslager Ravensbrück. 

© Monika Skolimowska/dpa

Exklusiv

Zwei Fälle in Ravensbrück: Neue Prozesse gegen KZ-Aufseher möglich

Brandenburgs Justiz ermittelt gegen einen Ex-Wachmann und eine frühere Aufseherin – wegen des Verdachts der Beihilfe zum Mord im KZ Ravensbrück.

Potsdam - 77 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs und der Befreiung vom Nationalsozialismus ermittelt die Brandenburger Justiz gegen zwei weitere frühere KZ-Aufseher, einen Mann und eine Frau. Sie sollen im Konzentrationslager Ravensbrück den Tod von Häftlingen mitverschuldet haben. Das bestätigte der Sprecher des Brandenburger Justizministeriums, Horst Fischer, auf Anfrage. 

Seit vergangenem Oktober wird unter großer internationaler Aufmerksamkeit bereits einem mutmaßlichen früheren SS-Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen vor dem Landgericht Neuruppin der Prozess gemacht, wegen Beihilfe zum Mord an mindestens 3518 Häftlingen.  

Ein 97-jähriger Mann und eine 99 alte Frau stehen unter Verdacht 

Vom Leiter der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg wurden dem Land Brandenburg nun zwei weitere Fälle übermittelt. 

Ein Ermittlungsverfahren richtet sich gegen einen heute 97-jährigen ehemaligen Wachmann beziehungsweise Wachposten im KZ Ravensbrück. Ihm wird zur Last gelegt, durch seine Tätigkeit im Zeitraum von Ende April 1943 bis Ende Februar/Anfang März 1945 zur Ermordung von Lagerhäftlingen Hilfe geleistet zu haben durch unzureichende Lebensbedingungen, Vergasungen und Erschießungen. 

„Hier läuft derzeit die Prüfung, ob der Verdächtige verhandlungsfähig ist und ob in diesem Fall das Verfahren an die wohnortnahe Staatsanwaltschaft in einem anderen Bundesland abgegeben wird“, sagte Fischer. 

Ein weiteres Ermittlungsverfahren richtet sich gegen eine 99-jährige ehemalige Aufseherin im KZ Ravensbrück. Sie soll im Zeitraum vom 23. Oktober 1944 bis zum 5. April 1945 Hilfe zur Ermordung von Lagerhäftlingen geleistet haben, ebenfalls durch unzureichende Lebensbedingungen, Vergasungen und Erschießungen. „Die Ermittlungen dauern derzeit noch an“, sagte der Ministeriumssprecher. Zuständig ist die Staatsanwaltschaft Neuruppin, die in Brandenburg alle NS-Fälle bearbeitet. 

In Ravensbrück starben rund 28.000 Häftlinge  

In dem preußischen Dorf Ravensbrück ließ die nationalsozialistische Schutzstaffel (SS) ab 1939 nach Angaben der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten das größte Frauen-Konzentrationslager auf deutschem Gebiet errichten. Im April 1941 wurde ein Männerlager angegliedert. Im Juni 1942 kam in unmittelbarer Nachbarschaft das sogenannte „Jugendschutzlager Uckermark“ für junge Frauen und Mädchen hinzu. 

Nach Angaben der Stiftung waren etwa 132.000 Frauen und Kinder, 20.000 Männer sowie 1000 weibliche Jugendliche aus 40 Nationen und Volksgruppen im KZ Ravensbrück und im KZ Uckermark interniert, unter ihnen Jüdinnen und Juden sowie Sinti und Roma. Man geht davon aus, dass 28.000 Häftlinge in Ravensbrück ums Leben gekommen sind. Sie starben an Hunger, Krankheiten oder durch medizinische Experimente. 

Im Rahmen der Aktion „14f13“ wurden etwa 1900 Häftlinge ermordet, die als behindert beziehungsweise arbeitsunfähig galten. Auch jüdische Häftlinge wurden in der Gaskammer der „Heil- und Pflegeanstalt Bernburg“ ermordet. Ab 1941 diente Ravensbrück als Hinrichtungsstätte: „Zahllose Frauen – die genauen Zahlen sind unbekannt – wurden mit Schusswaffen exekutiert“, schreibt die Stiftung. 

Anfang 1945 richtete die SS in einer Baracke neben dem Krematorium eine provisorische Gaskammer ein. Hier ermordete die SS im Zeitraum von Ende Januar bis April 1945 bis zu 6000 Häftlinge mit Gas. 

Das KZ Ravensbrück wurde im April 1945 befreit 

Das Konzentrationslager im Norden der damaligen Provinz Brandenburg wurde im April 1945 von der Roten Armee befreit. „Mit der Befreiung war das Leid für einen Großteil der Frauen, Männer und Kinder nicht vorbei. Viele von ihnen starben noch in den folgenden Wochen, Monaten und Jahren, und auch Überlebende litten noch Jahrzehnte nach ihrer Befreiung an den Folgen ihrer KZ-Haft“, heißt es auf der Homepage der Stiftung. 

Seit 1993 wird die 1959 eröffnete Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück in Fürstenberg/Havel durch die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten getragen. Vergangenen Sonntag hatte Brandenburgs Kulturministerin Manja Schüle (SPD) Ravensbrück bei einer Gedenkveranstaltung zum 77. Jahrestag der Befreiung der Konzentrationslager im Land Brandenburg besucht. „Die Schicksale aller Verfolgten, Gequälten und Ermordeten bleiben unvergessen,“, sagte Schüle. „Erinnerung und Gedenken sollen dazu dienen, künftige Gräuel zu verhindern – das wünschen sich viele Überlebende.“ 

Aktueller Prozess gegen mutmaßlichen KZ-Wachmann könnte am 16. Mai fortgesetzt werden 

Wie wichtig auch die juristische Aufarbeitung für die Überlebenden und Hinterbliebenen der Opfer ist, zeigt der laufende Prozess gegen Josef S., den mutmaßlichen früheren SS-Wachmann des KZ Sachsenhausen. Posthum wurde im Verfahren eine Erklärung des Holocaust-Überlebenden Leon Schwarzbaum verlesen, der persönlich aussagen sollte, aber am 13. März in Potsdam im Alter von 101 Jahren verstorben war. 

„So wie wir als Überlebende bis zum Tod mit den furchtbaren Erinnerungen leben müssen, werden auch Sie bis zum Tod mit sich und Ihren Bildern allein sein. Ganz allein“, hieß es in der Erklärung in Richtung des Angeklagten. 

Wegen einer Erkrankung des 101-jährigen Josef S. ist der Prozess, der aus Platzgründen in einer Turnhalle in Brandenburg/Havel geführt wird, derzeit ausgesetzt. Er könnte am 16. Mai fortgesetzt werden. Der Angeklagte hat bislang bestritten, in dem KZ tätig gewesen zu sein. Allerdings ist die Tätigkeit eines SS-Wachmanns mit seinem Namen, Geburtsdatum und -ort dort durch zahlreiche Dokumente belegt. 

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