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Brandenburg: Zeugnisse: Neue Prüfung nach Kritik Halbjahreszensur soll vielleicht doch bleiben

Potsdam - Die Pläne der brandenburgischen Landesregierung, die Halbjahreszeugnisse in den Grundschulklassen 3 und 4 grundsätzlich abzuschaffen und durch ein sogenanntes Entwicklungsgespräch zu ersetzen, sollen noch einmal auf den Prüfstand. Nach massiver Kritik von Eltern und Lehrern verwies Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) auf die nächste Sitzung des Landesschulbeirats am 21.

Von Sandra Dassler

Potsdam - Die Pläne der brandenburgischen Landesregierung, die Halbjahreszeugnisse in den Grundschulklassen 3 und 4 grundsätzlich abzuschaffen und durch ein sogenanntes Entwicklungsgespräch zu ersetzen, sollen noch einmal auf den Prüfstand. Nach massiver Kritik von Eltern und Lehrern verwies Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) auf die nächste Sitzung des Landesschulbeirats am 21. April dieses Jahres. „Ich kann mir gut vorstellen, dass wir da die Entscheidung noch mal überdenken“, sagte sie.

Die Pläne waren durch eine Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Gordon Hoffmann bekannt geworden. Dieser reagierte am Freitag skeptisch auf die Ankündigung der Ministerin. „Ich bin mir nicht sicher, ob der Landesschulbeirat die eindeutige Meinung der Eltern zu diesem Thema tatsächlich berücksichtigt“, sagte er dieser Zeitung. Schon jetzt gebe es ja die Möglichkeit, in den Grundschulklassen 3 und 4 verbale Leistungseinschätzungen statt Noten zu erteilen, wenn die Eltern dies wünschten.

Dies täten sie aber in weniger als einem Viertel aller Schulen. Dort soll es nach dem Willen der Landesregierung künftig standardisierte sogenannte „indikatororientierte Zeugnisse“ zur Lernentwicklung des Kindes zum Schuljahresende der Jahrgangsstufen 3 und 4 geben. Dagegen sei nichts einzuwenden, findet Gordon Hoffman: „Die Halbjahreszeugnisse aber auch an den weitaus zahlreicheren Schulen abzuschaffen, wo sich die Erziehungsberechtigten eben nicht gegen Zensuren entschieden haben, nimmt den Eltern ohne Not ein Stück Mitspracherecht weg.“ Die Änderung der Grundschulverordnung Brandenburgs wurde bereits im Januar 2018 mit großer Mehrheit im Landesschulrat beschlossen.

Ausgenommen sind Schüler, deren Eltern den Besuch einer Leistungs- und Begabungsklasse (sogenannte Schnellläufer zum Abitur) ab dem 5. Schuljahr wünschen. Diese erhalten in jedem Fall zum Schulhalbjahr und -endjahr der vierten Klasse ein Notenzeugnis, teilte das Ministerium am Freitag auf Anfrage dieser Zeitung mit. Die Eltern müssten lediglich vor den Halbjahresferien der Viertklässler die Erstellung einer Empfehlung der Grundschule und ein Notenzeugnis beantragen. Sandra Dassler

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