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Wohnen in Brandenburg: Verordnung für Mieterschutz in 19 Gemeinden beschlossen

Brandenburgs Landesregierung beschließt Verordnung für Mieterschutz in 19 Gemeinden.

Potsdam - In Brandenburg dürfen Mieten künftig nur noch in 19 statt bislang 31 Gemeinden beschränkt angehoben werden. Das Kabinett habe dem Entwurf einer entsprechenden Verordnung von Bauminister Guido Beermann (CDU) zugestimmt, sagte Regierungssprecher Florian Engels am Dienstag. Innerhalb von drei Jahren dürfen die Mieten um höchstens 15 Prozent erhöht werden. Die Regelung soll nach den Angaben rückwirkend zum 1. Januar gelten. Seit 2016 hatte es eine Mietpreisbremse gegeben. Die Regelung lief Ende Dezember 2020 aus.

Ein wichtiges Element der Wohnungspolitik des Landes sei, bezahlbare Wohnverhältnisse zu sichern, betonte Beermann. Zudem solle ein investitionsfreundliches Wirtschaftsklima erhalten bleiben. Mit der Verordnung sollen Mieter mit kleineren Haushaltsbudgets vor überhöhten Mieten geschützt werden.

Genutzt wurden Daten zu Höhe und Entwicklung der Angebotsmieten, zu Mietbelastungsquoten und dem Versorgungsgrad mit Wohnraum. Die Grenze gilt nun in Birkenwerder, Blankenfelde-Mahlow, Eichwalde, Falkensee, Glienicke/Nordbahn, Gosen-Neu Zittau, Großbeeren, Hohen Neuendorf, Hoppegarten, Kleinmachnow, Mühlenbecker Land, Neuenhagen bei Berlin, Panketal, Potsdam, Schöneiche bei Berlin, Schulzendorf, Stahnsdorf, Teltow und Woltersdorf.

Gudrun Janicke

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