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Passanten in Potsdams Innenstadt auf der Brandenburger Straße.

© ZB

Wohl kein "Freedom Day" am 20. März: Brandenburg will vorsichtig bleiben

Das Kabinett berät am Dienstag über die neue Corona-Verordnung. Weitere Lockerungen sind eher nicht in Sicht.

Potsdam - Angesichts weiter steigender Covid-Zahlen ist Brandenburg offenbar noch nicht zu weitgehenden Lockerungen bereit. Am Dienstag berät das rot-schwarz-grüne Kabinett über die neue Corona-Verordnung, die aber erst nach den Zusammenkünften von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden soll. Die neue Verordnung gilt dann bis 2. April, also über den 20. März hinaus, der bundesweit als sogenannter „Freedom Day“ mit Aufhebung vieler Maßnahmen in Aussicht gestellt wurde. 

Laut einem Entwurf, über den zuerst die „B.Z.“ berichtete, sollen in Brandenburg die bestehenden Corona-Maßnahmen im Grundsatz vorerst beibehalten werden. In Geschäften, Kultureinrichtungen und dem Nahverkehr etwa sollen demnach weiter eine FFP2-Maskenpflicht und ein Abstandsgebot von 1,5 Metern gelten. Wer Gaststätten und Hotels besucht, muss weiter geimpft oder genesen sein oder einen negativen Corona-Test vorlegen (3G). Für Tanzveranstaltungen ist weiter die 2G-Plus vorgesehen. 

Eine Änderung ist dem Bericht zufolge für Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern möglich. Für diese könnte die Teilnehmerobergrenze wegfallen, dafür der Zugang auf Geimpfte und Genese mit Test (2G-Plus) eingeschränkt werden. 

Gesundheitsministerium will sich nicht äußern 

Äußern will sich das Gesundheitsministerium auf Anfrage vorab zu den Plänen nicht. Vor ein paar Tagen erst hatte Ministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) aber vor zu großem Corona-Leichtsinn gewarnt. Die Infektionszahlen seien noch immer auf einem sehr hohen Niveau. Mit der Ausbreitung der Omikron-Sublinie BA.2 stiegen die Fallzahlen wieder spürbar an. Täglich gebe es in Deutschland zwischen 200 und 300 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Virus. Vor dieser Realität dürfe man die Augen nicht verschließen, nur weil viele durch die lang andauernde Pandemie erschöpft seien, sagte Nonnemacher.

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Komplett ausscheren würde Brandenburg mit seinem vorsichtigen Weg nicht. Die Bundesregierung will die meisten Schutzauflagen zwar am 20. März auslaufen lassen. Dann sollen nur noch Basis-Schutzmaßnahmen wie etwa eine Maskenpflicht in Alten- und Pflegeheimen gelten. Schärfere Regeln können für Corona-Hotspots – also Regionen mit besonders vielen Infektionen – aber verhängt werden. Dafür ist dann ein Beschluss der Landesparlamente nötig.

Inzidenz bleibt auf hohem Niveau 

Die Brandenburger Gesundheitsämter haben in den vergangenen sieben Tagen 1493,3 Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner gemeldet. Die Inzidenz ist damit weiter gestiegen. Vor einer Woche lag sie bei 1396,5. Das Land liegt aber noch knapp unter dem bundesweiten Durchschnitt, den das Robert Koch-Institut (RKI) am Montag mit 1543 angab. Die Kreise Elbe-Elster und Spree-Neiße liegen ebenso wie die kreisfreie Stadt Brandenburg/Havel über 2000. In Potsdam wurde die Inzidenz am Montag mit 1364, in Potsdam-Mittelmark mit rund 1551 angegeben. Innerhalb von 48 Stunden wurden landesweit am Montag 3435 Neuinfektionen gemeldet.  

Gut jedes zehnte Intensivbett in Brandenburger Kliniken ist mit Patienten belegt, die mit oder wegen Covid-19 ins Krankenhaus kamen. Aktuell werden 763 Covid-Patienten stationär betreut, davon 78 auf Intensivstationen.

Zahl der infizierten Schüler zuletzt gestiegen 

Unklar ist auch noch, wie Brandenburg mit den Corona-Regelungen an Schulen verfährt – etwa wann die Maskenpflicht fallen könnte. Sie könne der Kabinettsentscheidung nicht vorgreifen, sagte die Sprecherin des Bildungsministeriums, Ulrike Grönefeld, am Montag. Wie berichtet hattet sich die Kultusminister am Freitag darauf verständigt, dass die Maskenpflicht an Schulen spätestens bis Ende Mai aufgehoben werden soll. Die Zahl der positiv getesteten Schüler und Lehrer in Brandenburg war zuletzt aber leicht gestiegen. 

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In den Bundesländern unterschiedlich streng umgesetzt wird die Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitssektor, die ab diesem Mittwoch gilt. In Brandenburg setzen die Gesundheitsämter den ungeimpften Mitarbeitern zunächst eine Frist von drei Wochen, um einen Nachweis über Impfung oder Genesung beziehungsweise ein Attest zur Befreiung von der Impfpflicht vorzulegen. Wenn eine Impfserie begonnen wurde, gibt es für sechs Wochen keine Betretungs- oder Tätigkeitsverbote. 

Es kann eine zweite Mahnung mit Angeboten zur Beratung folgen. Erst wenn auch dies nicht zum Nachweis einer Impfung führt, könnte den Mitarbeitern der Zugang zu Einrichtungen verboten werden. In Berlin wiederum bewerten die Ämter, wie stark die Gesundheitsversorgung gefährdet sein könnte und können ein Verfahren auf dieser Basis notfalls aussetzen. Es werden also nicht automatisch Betretungs- oder Tätigkeitsverbote für Beschäftigte ausgesprochen, die die Impfnachweise nicht vorlegen. (mit dpa)

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