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Umstritten. Die einen wollen Weidetiere schützen, die anderen den Wolf.

© dpa

Wölfe in Brandenburg: Aus Notwehr Wölfe töten?

Märkischer Bauernbund plant Musterprozess

Unterspreewald - Mit einem Rechtsgutachten zum Töten von Wölfen in Notwehr hat der Bauernbund Brandenburg neuen Zündstoff in das Streitthema Problemwölfe gebracht. „Wer zum Beispiel ein wertvolles Zuchttier verteidigt, geht nach unserer Rechtsauffassung straffrei aus“, sagte Bauernbund-Geschäftsführer Reinhard Jung am Freitag in der Gemeinde Unterspreewald. Von Naturschützern kam prompt Kritik. Der Bauernbund strebt nach eigenen Angaben einen Musterprozess an. Er stellte in Aussicht, dem ersten Landwirt oder Jäger, der angeklagt wird, weil er einen Wolf in Notwehr tötete, die Prozesskosten zu bezahlen.

Der Verband spricht von vielen Wolfsübergriffen im Land. Der Wolf ist in Deutschland streng geschützt, ihn vorsätzlich zu töten steht unter Strafe. Eine in Brandenburg geltende Wolfsverordnung regelt zugleich, dass auffällige Wölfe nur als allerletztes Mittel unter behördlicher Begleitung getötet werden dürfen. Der Bauernbund hält die Verordnung für untauglich. Das jetzt ins Spiel gebrachte Rechtsgutachten reiht sich ein in zahlreiche Aktionen des Bauernbunds gegen den Wolf. Verärgerte Viehhalter trafen sich schon zu abendlichen Mahnwachen bei ihren Herden, um sie zu verteidigen. Vor allem in der Lausitz ist der Wolf wieder heimisch.

Das Gutachten gab der Bauernbund bei dem Strafrechtler und FDP-Politiker Wolfgang Kubicki in Auftrag. Es geht der Frage nach, ob und unter welchen Bedingungen der Abschuss eines Wolfes gemäß eines Notstands (§ 34 StGB) strafrechtlich gerechtfertigt sein kann. Im Kern heißt es darin, dass das in einem sehr engen Rechtsrahmen möglich sein könnte: Etwa wenn der Wolf Weidetiere von besonderem materiellem oder ideellem Wert oder den eigenen Hund des Besitzers angreife. Oder bei Angriffen auf den Menschen. Kubicki betonte am Freitag bei der Präsentation zugleich: „Es gibt keinen Erlaubnistatbestand für das Abschießen von Wölfen. Der Abschuss von Wölfen steht unter Strafe. Das wird auch so bleiben.“ Kubicki ergänzte: „Und nur unter sehr restriktiven Bedingungen greift ein Rechtfertigungsgrund ein, der zur Straflosigkeit führt.“ Aus seiner persönlichen Einschätzung werde es nur sehr wenige Fälle geben, in denen man sich auf den Paragrafen berufen könne. Zudem betonte er: „Ich warne dringend davor zu glauben, auf der Grundlage dieses Gutachtens könnte man nun Wölfe schießen und anschließend würde das alles geregelt werden.“ Kubicki stellte in Aussicht, bei einem möglichen Prozess die Verteidigung zu übernehmen.

Die Naturschutzorganisation Bund warnte davor, dass nun bei Weidetierhaltern durch das Gutachten viele Missverständnisse entstehen könnten. Viel sicherer sei die Wolfsprävention: der Bau von Weidezäunen. (dpa)

Anna Ringle

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