zum Hauptinhalt
Schlecht bezahlt. In Branchen wie dem Reinigungsgewerbe nehmen es manche Firmen nicht so genau mit dem gesetzlichen Mindestlohn. Der Zoll kontrolliert, ob die Vorgaben eingehalten werden, und trifft so immer wieder auf schwarze Schafe.

© dpa

Wirtschaft in Brandenburg: Hunderte Verstöße gegen Mindestlohn

Laut Verdi tricksen Brandenburger Arbeitgeber gerne mit der Arbeitszeit, um weniger zahlen zu müssen.

Potsdam - In Brandenburg zahlen zahlreiche Arbeitgeber ihren Beschäftigten nicht den gesetzlichen Mindestlohn. So hat das Hauptzollamt Potsdam im Jahr 2016 rund 1650 Ermittlungsverfahren auf Basis des Mindestlohngesetzes eingeleitet. Das waren einem Sprecher zufolge mehr als doppelt so viele wie noch 2015. Bei seinen Ermittlungen sei das Amt mehr nach „Qualität“ statt „Quantität“ vorgegangen, sagte der Sprecher. 2016 seien mit über 43 600 rund 3000 weniger Arbeitgeber als noch im Jahr zuvor überprüft worden sind. Zahlen für 2017 sollen im April vorliegen.

Mit 837 Betrieben hat auch das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) im Jahr 2016 fast 120 Betriebe weniger kontrolliert als 2015. Dabei seien 63 Verstöße ermittelt worden, sagte Sprecherin Astrid Pinz. Im Jahr zuvor seien es nur 13 gewesen.

„Getrickst und betrogen wird gerne mit der Arbeitszeit“, erklärt der Sprecher der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi), Andreas Splanemann. Viele Arbeitgeber berechneten die zur Bearbeitung einer Aufgabe benötigte Zeit bewusst zu knapp. Das habe zur Folge, dass sich der Stundenlohn in einigen Fällen halbieren würde. Während Astrid Pinz von wenigen Problemen bei der Kontrolle und Ahndung berichtet, spricht Andreas Splanemann von zu wenig Behördenpersonal, um wirkungsvoll kontrollieren zu können. „Arbeitgeber, die so handeln, müssen kaum mit Kontrollen und Sanktionen rechnen“, sagt der Verdi-Sprecher.

Osteuropäische Arbeitnehmer laut Verdi bewusst ausgenutzt

Zu Problemen in Sachen Mindestlohn komme es vor allem im Niedriglohnbereich bestimmter Branchen wie dem Bau-, Reinigungs-, Sicherheits- sowie Hotel- und Gaststättengewerbe. „Viele Beschäftigte haben Angst und wehren sich nicht gegen Arbeitgeberwillkür“, berichtet Splanemann. Viele Arbeitnehmer würden zudem ihre Rechte nicht kennen oder aufgrund sprachlicher Unkenntnisse bewusst ausgenutzt. Das betreffe zum Beispiel osteuropäische Arbeitskräfte im Baugewerbe oder in der Landwirtschaft.

In der Landwirtschaft lag der tariflich geregelte Mindestlohn bis Ende 2017 bei 9,10 Euro. Da nun die dreijährige Übergangsfrist für die Angleichung an den gesetzlichen Mindestlohn für die Branche ausgelaufen ist, könnte eine Korrektur nach unten erfolgen. „Das werden aber die wenigsten Betriebe machen“, so die Vermutung von Kathrin Brösicke, der Geschäftsführerin des Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbands. Von konkreten Verstößen der Betriebe gegen Mindest- oder Tariflohn wisse sie nichts. Sie beobachte aber, dass einige Betriebe auf zunehmende Maschinisierung setzen oder ihre Anbauflächen reduzierten, um Lohnkosten einzusparen.

„Mit dem Mindestlohn hatten viele Betriebe anfangs noch hart zu kämpfen“, berichtet der Hauptgeschäftsführer des Brandenburgischen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga), Olaf Lücke. Denn die Erhöhung habe entsprechende Angleichungen der oberen Gehaltsklassen zufolge gehabt. Nichtsdestotrotz vertrete die Branche die Auffassung: „Jeder soll von seiner Arbeit leben können.“ Dass die Gehaltserhöhungen mit höheren Preisen für die Gäste einhergegangen sind, will Olaf Lücke nicht bestätigen.

„Es gibt immer schwarze Schafe“

Nach jüngstem Tarifabschluss zahlt die Branche dem Dehoga-Hauptgeschäftsführer zufolge bereits 9,12 Euro Mindestlohn. Mutwillige Verstöße sind Lücke nicht bekannt. „Wobei es immer schwarze Schafe gibt“, sagt er. Ein Problem sei aber die Arbeitszeitdokumentation. Gastwirte hätten manchmal nicht die Zeit, diese ordentlich zu prüfen. Wenn Freizeitausgleich aufgrund höherer Arbeitsbelastung von einem in den nächsten Monat geschoben werden müssten, sei das schon ein Verstoß. Solche Formalverstöße können laut Astrid Pinz mit Bußgeldern von bis zu 30 000 Euro geahndet werden.

Im Falle der Nichtgewährung des Mindestlohns könnten bis zu einer halben Million Euro Bußgeld fällig werden. Dazu seien jedoch penible Kontrollen nötig. „Besonders die Verfolgung und Ahnung von Mindestlohnverstößen ausländischer Unternehmen stellt eine zunehmende Herausforderung dar“, sagt sie. (dpa)

Christian Bark

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false