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Ein Schild mit der Aufschrift "Eintritt nur mit Maske Sitzplätze innen mit 2G Genesen oder Geimpft" ist in der Potsdamer Innenstadt neben dem Eingang zu einem Café angebracht.

© Soeren Stache/dpa

Update

"Wir sind in einer Notfallsituation": Brandenburg macht für Ungeimpfte dicht

Ab Montag haben in Brandenburg nur noch Geimpfte oder Genesene Zutritt zu Restaurants, Thermen, Theatern und Kinos. Auch an Grundschulen gilt wieder Maskenpflicht. 

Potsdam - Angesichts der schnell wie nie zuvor steigenden Infektionszahlen setzt Brandenburg auf strengere Corona-Maßnahmen, vor allem für Ungeimpfte. Mit einer neuen Eindämmungsverordnung wird die 2G-Regelung (geimpft oder genesen) selbst für Gaststätten, Hotels und Kinos eingeführt, die damit von Ungeimpften nicht mehr besucht werden dürfen.

Die vor den Sommerferien abgeschaffte Maskenpflicht an Grundschulen wird nun doch wieder eingeführt - sie gilt ab der ersten Klasse und auch für Horte. Das alles hat die Landesregierung von SPD, CDU und Grünen am Donnerstag beschlossen.

"Wir sind in einer echten Notfallsituation", sagte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) im Anschluss an eine Kabinettssondersitzung in Potsdam. Man habe die Wahl einer 2G-Regelung oder "in einen Lockdown für alle zu gehen", sagte Woidke.  Die Eindämmungsverordnung tritt am Montag (15.11.) in Kraft und löst die bisher geltende Umgangsverordnung ab. Sie gilt zunächst für drei Wochen bis einschließlich 5. Dezember 2021. 

Wo Ungeimpfte ab Montag nicht mehr rein dürfen 

Wie das Land mitteilte, dürfen Gaststätten, Theater, Kinos, Spielhallen und Spielbanken, Freizeitbäder, Saunen, Thermen und Wellnesszentren, Diskotheken, Clubs, Festivals und Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter ab Montag nur von Geimpften oder Genesenen besucht werden, nicht mehr von Ungeimpften. Für Beschäftigte all dieser Einrichtungen, in denen diese 2G-Regel Pflicht ist, gilt die 3G-Regel - das heißt: Ungeimpfte Mitarbeiter müssen sich täglich testen lassen. Die Vorgabe für die 2G-Bereiche lautet laut Staatskanzlei:

Der Einsatz ausschließlich von Beschäftigten, die 

  • geimpft oder genesen sind oder
  • an jedem Tag, an dem sie zum Dienst eingeteilt sind, einen auf sie ausgestellten negativen Testnachweis vorlegen und durchgehend eine medizinische Maske tragen

Für Mitarbeiter ohne Kundenkontakt gilt das nicht. Die Personendaten aller Besucher müssen weiter aufgenommen werden. Die 2G-Regelung gilt nach Regierungsangaben auch für Reisebusreisen, Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge, für die "Ausübung von Kontaktsport in geschlossenen Räumen (zum Beispiel Sporthalle) durch volljährige Sportausübende" und für die "Erbringung von sexuellen Dienstleistungen." Das heißt, Ungeimpfte dürfen nicht mehr ins Bordell.   

Welche Ausnahmen es für 2G gibt

Kinder unter 12 Jahren, die ohnehin noch nicht geimpft werden können, sind von den 2G-Beschränkungen ausgenommen. Ausnahmen gibt es auch für Jugendliche unter 18 Jahren und für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können.

Die Betroffenen müssen aber einen Negativtest vorlegen. Zudem müssen ungeimpfte Erwachsene zusätzlich eine FFP2-Maske tragen. Die Ausnahme für Jugendliche begründete Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) damit, dass noch nicht so lange Impfungen für 12- bis 18-jährige möglich sind und deshalb erst knapp ein Drittel dieser Altersgruppe geimpft sei. 

Auch für Campingplätze, Ferienhäuser, Ferienwohnungen und Wohnmobilstellplätze gilt die 2G-Regelung nicht.  Autobahnraststätten, Betriebskantinen, Lieferdienste (Außer-Haus-Verkauf) sind von der Regelung ebenfalls ausgenommen.

Wo es die Wahl-Option gibt, Ungeimpfte auszuschließen 

Für folgende Bereiche hat das Kabinett 2G als "Option" möglich gemacht, im Wortlaut:  

  • Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter (ausgeschlossen sind aber Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Rechtspflege, der Daseinsfür- und -vorsorge oder der Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Aufgaben zu dienen bestimmt sind)
  • Sportanlagen in geschlossenen Räumen einschließlich Schwimmbädern
  • Innen-Spielplätze
  • Volksfeste, Spezialmärkte und Jahrmärkte einschließlich Weihnachtsmärkten
  • Zusammenkünfte künstlerischer Amateurensembles (Proben und Auftritte in geschlossenen Räumen)
  • in Bildungs- und Weiterbildungseinrichtungen beim Singen und das Spielen von Blasinstrumenten im Unterricht

Wo 3G gilt: Friseure für Ungeimpfte mit Test in der Mark offen  

Die 3G-Regelung (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und Getestete sowie Kinder unter 6 Jahren) gilt ab der kommenden Woche auch für körpernahe Dienstleistungen, dazu zählt auch der Friseurbesuch.

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Hier unterscheidet sich Brandenburg von Berlin, wo Ungeimpfte nicht mehr zum Friseur gehen dürfen, weil dort die 2G-Regel gilt. Das habe man vermeiden wollen, so Woidke. Ausgenommen von der 3G-Pflicht sind medizinische, therapeutische oder pflegerische Leistungen. Auch Kellner und Köche müssen künftig geimpft, genesen oder getestet sein. Für Weihnachtsmärkte oder Jahrmärkte unter freiem Himmel gilt eine 3G-Pflicht, wenn mehr als 1000 Besucher kommen. Betreiber können sich aber freiwillig für 2G entscheiden.

Keine Änderungen im Einzelhandel 

Beim Einkaufen gibt es keine neuen Regelungen, auch keine Einschränkungen für Ungeimpfte. Es gilt also weder 2G noch 3G, aber weiterhin Maskenpflicht (medizinische Maske).  Laut Staatskanzlei dürfen Verkaufsstellen "auch nicht optional 2G wählen (also Zugang nur für Geimpfte und Genesene, und dafür Verzicht auf Abstand, Maske und Zugangsbeschränkungen)". 

Schüler müssen sich häufiger testen

Fortan müssen sich alle Schülerinnen und Schüler dreimal statt wie bisher zweimal pro Woche zuhause testen. Neben Grundschüler:innen müssen zudem Kinder ab vollendetem sechsten Lebensjahr im Hort die Maske tragen. Allerdings nur "außerhalb der Betreuungs- und Bildungsangebote, die in Gruppen-, Bewegungs- oder sonstigen pädagogischen Räumen stattfinden". 

Verschärfte Testpflichten in Pflegeheimen 

Verschärft werden die Testpflichten in Alten- und Pflegeheimen. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter dem Wert von 100 müssen sich nicht geimpfte und nicht genesene Beschäftigte mindestens an drei statt wie bisher an zwei Tagen pro Woche, in der sie zum Dienst eingeteilt sind, testen. Wenn der Schwellenwert an drei Tagen ununterbrochen über 100 liegt, dann sogar täglich. Auch geimpfte und genesene Besucherinnen und Besucher von Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäusern sollen sich testen. Derzeit liegt die Inzidenz in Brandenburg in keinem Kreis und in keiner kreisfreien Stadt unter 100. Am niedrigsten ist der Wert in Brandenburg an der Havel (187,4). Die höchste Inzidenz weist der Kreis Elbe-Elster (790,4) auf. 

Was ist mit Privatfeiern? 

Auch bei privaten Feiern im Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis gibt es laut Regierung bei den Corona-Regelungen keine Veränderungen oder Verschärfungen. Zitat: "Weiterhin gilt also: Private Feiern und sonstige Zusammenkünfte im Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis, die im privaten Wohnraum und im zugehörigen befriedeten Besitztum (zum Beispiel Garten) oder in öffentlichen oder angemieteten Räumen stattfinden, sind unter freiem Himmel mit bis zu 100 und in geschlossenen Räumen mit bis zu 50 gleichzeitig anwesenden Gästen erlaubt." Geimpfte und Genesene zählen bei der Personenobergrenze nicht mit. Bei Zusammenkünften außerhalb des privaten Raums ist auch das Abstandsgebot zu beachten. Feiert man privat in einer Gaststätte, gilt 2G. 

Woidke: Abschaffung der kostenlosen Tests war ein Fehler

Woidke begrüßte, dass für den kommenden Donnerstag eine Bund-Länder-Runde einberufen wurde, um bundesweit eine Linie zu finden.  "Die Menschen erwarten zurecht, dass wir gemeinsam und abgestimmt nach Wegen aus der Pandemie suchen", so der SPD-Politiker. "Wir brauchen jetzt dringend die schnelle Wiedereinführung der kostenlosen Tests, Finanzierungszusagen für die von der Pandemie besonders betroffenen Krankenhäuser und ein abgestimmtes Vorgehen bei den Impfungen." Die Abschaffung der kostenlosen Bürgertests sei ein Fehler gewesen, so Woidke. Sie seien nötig, um zu wissen, wo sich das Virus ausbreite. "Die letzten Wochen haben gezeigt, dass man ohne Tests mehr oder weniger fast im Blindflug ist." 

Die 2G-Regel in Brandenburg wird ausgedehnt.
Die 2G-Regel in Brandenburg wird ausgedehnt.

© Reuters

Erst 61 Prozent  geimpft - Lage in Krankenhäusern wird kritischer  

Am Freitag meldete Brandenburg ein Allzeithoch von 2124 Neuinfektionen. Der alte Höchstwert war erst am Donnerstag (1779) erreicht worden. Die Sieben-Tage-Inzidenz kletterte auf den Rekordwert von 323,8. Auch die Zahl der Erkrankten steigt derzeit stark an. Am Freitag waren rund 14.000 Brandenburger:innen betroffen, vor einer Woche waren es 8100.

"Die Infektionszahlen haben sich in Brandenburg in den letzten acht Tagen verdoppelt. Geplante Operationen müssen bereits vielerorts wieder verschoben werden. Wir müssen handeln! Deshalb hat das Kabinett heute eine neue Eindämmungsverordnung beschlossen. Und wir müssen die Impfquote weiter steigern. Jede weitere Impfung macht Brandenburg sicherer", hatte Woidke am Donnerstag gesagt.

In Brandenburg sind 61,2 Prozent der Menschen vollständig geimpft. Das Land liegt damit auf dem vorletzten Platz bundesweit: Schlusslicht ist Sachsen mit einer Quote von 57,4. Bundesweit wird der Wert mit 67,4 angegeben. Derzeit liegen in Brandenburg 325 Covid-Patienten in Krankenhäusern, davon 59 auf Intensivstationen. Das Land hat rund 750 verfügbare Intensivbetten.  

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