zum Hauptinhalt

Brandenburg: „Wir sehen den Willen zur Integration“ Auffällige Syrer dürfen doch in Cottbus bleiben

Cottbus - Er soll an der Messerattacke auf ein Ehepaar beteiligt und auch zuvor schon straffällig gewesen sein. Deshalb hatte die Ausländerbehörde Anfang dieses Jahres gegen einen 15-jährigen Flüchtling aus Syrien und seinen Vater eine sogenannte negative Wohnsitzauflage verhängt: Sie sollten die Stadt verlassen.

Von Sandra Dassler

Cottbus - Er soll an der Messerattacke auf ein Ehepaar beteiligt und auch zuvor schon straffällig gewesen sein. Deshalb hatte die Ausländerbehörde Anfang dieses Jahres gegen einen 15-jährigen Flüchtling aus Syrien und seinen Vater eine sogenannte negative Wohnsitzauflage verhängt: Sie sollten die Stadt verlassen. Cottbus war die erste brandenburgische Kommune, die von dieser im Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen geregelten Möglichkeit Gebrauch machte. Jetzt teilte die Stadt überraschend mit, dass die beiden Syrer doch bleiben dürfen.

„Wir sehen den Willen zur Integration“, sagte Stadtsprecher Jan Gloßmann am Mittwoch dieser Zeitung. „Der 15-Jährige geht zur Schule, sein Vater besucht einen Integrationskurs.“ Zwar sei es dazu erst gekommen, nachdem der Bescheid den beiden rechtmäßig zugestellt wurde, sagt Gloßmann: „Sie hatten dann eine Anhörungsfrist von einigen Wochen, in der es auch viele Gespräche gegeben hat.“ Auf jeden Fall hätten beide bekundet, in Cottbus bleiben zu wollen und sich entsprechend zu verhalten. Wenn es so bleibt, werden sie eine zweite Chance erhalten, heißt es in Cottbus. Wenn nicht, würde der Bescheid sofort rechtskräftig werden. „Wir sind nicht blauäugig“, sagt Jan Gloßmann, „aber wenn jemand einen Integrationskurs besucht, kann man ihm nicht mangelnden Integrationswillen vorwerfen. Damit entfällt die Rechtsgrundlage für den Bescheid.“

Ganz unglücklich dürfte die Stadt darüber nicht sein, denn wie ein Rechtsstreit vor Gericht ausgehen würde, ist völlig offen, weil es noch keine Beispiele gibt. Unklar ist auch, wohin die Syrer ziehen sollten. Laut Gesetz könnte man sie nur in den Landkreis zurückbringen, dem sie ursprünglich zugewiesen wurden – in diesem Fall wohl Teltow-Fläming. Doch es gibt keine Handhabe, den Landkreis zur Aufnahme zu zwingen.

Unabhängig davon prüft Cottbus derzeit noch einen weiteren Bescheid gegen einen erwachsenen Syrer, der mehrere Straftaten begangen haben soll. Er gehöre zu einer Gruppe von etwa 15 syrischen Flüchtlingen, die immer wieder auffällig würden, sagt Stadtsprecher Gloßmann.

Die Auseinandersetzungen zwischen Deutschen und Flüchtlingen und Flüchtlingen untereinander hatten in Cottbus zu einem Klima der Angst und fremdenfeindlichen Hetze geführt. „Dabei gibt es mit den meisten der seit 2015 aufgenommenen 3400 Flüchtlinge kaum Probleme“, sagt Gloßmann. Dennoch habe die jetzige Entscheidung für die beiden Syrer erwartungsgemäß zu einer Vielzahl rassistischer Mails und Anfeindungen gegen die Stadt geführt.

Das Brandenburger Innenministerium hatte auf die Gewaltvorfälle reagiert und die Polizeipräsenz in Cottbus verstärkt, nachdem bereits zehn Bereitschaftspolizisten dorthin beordert worden waren. Inzwischen werden verstärkt Zivilstreifen eingesetzt. Außerdem werden je ein Polizist und ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes auf Streife gehen, womit die Präsenz verdoppelt werde, hatte das Ministerium angekündigt. Sandra Dassler

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false