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Eindeutiges Angebot. So wird in Paris für den Dienst geworben.

©  AFP

Brandenburg: Werbung für fragwürdigen Studentenjob

Ein Aufsteller warb vor der TU für „Sugar-Daddys“

Berlin - „Romanzen, Leidenschaft, Spaß“ – so wirbt der Anbieter „RichMeetBeautiful“ in Berlin bei Studenten dafür, einen „Sugar-Daddy“ oder eine „Sugar-Mama“ zu daten. Am Donnerstag sorgte die Anzeige auf einem Anhänger vor der Technischen Universität für Aufsehen. Während die Anzeige die Rollenverteilung der Geschlechter offenlässt, werden auf der Webseite, die ihren Firmensitz in Malta hat, klar „Sugar-Daddys“ als „wohlhabende, etablierte Herren“ angesprochen, die eine „schöne junge Dame“ als „Sugar-Baby“ suchen.

Am Montag startete dieselbe Werbekampagne in Paris und sorgte auch dort für etliche Schlagzeilen. Frankreichs Hochschulministerin Frédérique Vidal nannte sie in einem Radiointerview am Mittwoch „unzulässig“, da sie „Studentinnen und Studenten zur Prostitution ermuntere“. Prostitution ist in Frankreich seit 2016 verboten. Die Pariser Vize-Bürgermeisterin Hélène Bidard kündigte am Mittwoch rechtliche Schritte an. Am Donnerstag leitete die Pariser Staatsanwaltschaft eine Untersuchung wegen Verdachts auf Zuhälterei ein. Die Polizei beschlagnahmte am Donnerstag einen Werbewagen.

Zwar wird auf „RichMeetBeautiful“ nicht offensichtlich für Prostitution geworben. Doch das „Arrangement“ ist ähnlich: Reiche Männer melden sich kostenpflichtig auf der Webseite an und finden dort Frauen, die die Kosten ihres Lebensstils schon bei der Anmeldung beziffern sollen. In Deutschland ist diese Art von Werbung, wie auch Prostitution, legal. Deshalb schreitet die Polizei nicht ein.

In Belgien, wo Prostitution verboten ist, klagten im September die Frauenrechtsministerin und der Hochschulminister gegen die Webseite. Sie kündigten zudem eine Präventionskampagne zum Thema Prostitution von Studierenden an. Die belgische Zeitung „Le Soir“ nahm so dazu Stellung: „Wir werben nicht für Prostitution, aber in jeder Beziehung spielt Geld eine Rolle.“

In Frankreich wurde im Jahr 2004 gegen die umstrittene Webseite „Sugardaddy.fr“ wegen Zuhälterei geklagt. Das Verfahren musste jedoch wegen mangelnder Beweismittel nach einiger Zeit eingestellt werden. Judith Langowski

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