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Brandenburg: „Wer schlägt, geht!“

Land sieht Erfolge bei Kampf gegen Gewalt in der Familie: Gewaltschutzgesetz des Bundes und Landesaktionsplan zeigten Wirkung

Land sieht Erfolge bei Kampf gegen Gewalt in der Familie: Gewaltschutzgesetz des Bundes und Landesaktionsplan zeigten Wirkung Von Susann Fischer Potsdam. Die Landesregierung sieht erste Erfolge beim Kampf gegen Gewalt in Familien. Das Gewaltschutzgesetz des Bundes und der vor zwei Jahren aufgelegte Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zeigten Wirkung, sagten Innenminister Jörg Schönbohm und Justizministerin Barbara Richstein (beide CDU) am Dienstag in Potsdam. Einerseits gebe es bessere Möglichkeiten, gegen Gewalttäter vorzugehen. Anderseits sei der Opferschutz intensiviert worden. Schönbohm verwies allerdings auf einen Anstieg bei den Straftaten der häuslichen Gewalt. In den ersten neun Monaten dieses Jahres seien mit 1314 Delikten 23,6 Prozent mehr Straftaten dieser Art registriert worden als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Allerdings sei die erhöhte Zahl sicher auch darauf zurückzuführen, dass die Öffentlichkeit für das Thema Gewalt gegen Frauen sensibilisiert wurde. So trauten sich immer mehr Frauen, Misshandlungen anzuzeigen. Auch die Polizei habe ihre Strategie verbessert, ergänzte der Minister. Die Beamten in allen Schutzbereichen seien speziell zu Fragen der häuslichen Gewalt geschult worden. Zudem wurde ein Leitfaden für die Polizisten entwickelt, an dem sie sich bei den Einsätzen orientieren könnten. Dabei gelte immer der Grundsatz: „Wer schlägt, geht! Das Opfer bleibt in der Wohnung.“ Schönbohm kritisierte Gewalt gegen Frauen als das „Widerlichste, was es an Straftaten gibt“. Er geht davon aus, dass es bei den Delikten eine hohe Dunkelziffer gibt. Denn trotz der Erfolge gebe es immer noch zu viele Opfer, die keine Anzeige erstatteten, weil sie Angst vor weiteren Schlägen hätten. Deshalb müssten die Bemühungen zur Zurückdrängung von Gewalt in der Familie fortgesetzt werden. Richstein wies darauf hin, dass bei den Staatsanwaltschaften Sonderdezernate für die Fälle von häuslicher Gewalt geschaffen wurden. Dort seien innerhalb eines Jahres mehr als 900 Verfahren anhängig gewesen. Zudem seien bei den Gerichten seit Jahresbeginn rund 260 Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz gestellt worden. Nach dem Gesetz könne den Tätern ein Kontaktverbot auferlegt werden. Die Opfer hätten Anspruch auf Schadensersatz und Entschädigung. Nach den Worten von Schönbohm wurden in den ersten neun Monaten dieses Jahres bereits wesentlich mehr gewalttätige Männer aus der Wohnung gewiesen als 2002. So gab es bis Ende September 181 Platzverweise, im Jahr gesamten Jahr 2002 waren es 137. Zudem nahm die Polizei von Januar bis September 273 Gewalttäter vorübergehend in Gewahrsam, im Jahr 2002 waren es 210. Frauen-Staatssekretärin Angelika Thiel-Vigh sagte, trotz der schwierigen Haushaltslage in Brandenburg werde auch im kommenden Jahr Geld für die Frauenhäuser zur Verfügung gestellt. Den Kreisen und kreisfreien Städten würden dafür 900 000 Euro überwiesen.

Susann Fischer

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