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Ministerpräsident Dietmar Woidke und Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (beide SPD) besuchten nach der Unterzeichnung des Gute-Kita-Gesetzes am 24. Mai die Teltower Kita Rappelkiste.

© G. Fischer/dpa

Weniger Beiträge, längere Betreuung: Was das Gute-Kita-Gesetz für Brandenburger Eltern bedeutet

Brandenburg setzt das Gute-Kita-Gesetz um. Was bringt das den Eltern und wer zahlt künftig keine Kitabeiträge mehr? Ein Überblick.

Potsdam - Ab 1. August zahlen Geringverdiener in Brandenburg keine Kitabeiträge mehr. Der Bildungsausschuss des Landtages hat am Donnerstag der dafür notwendigen Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes des Bundes zugestimmt. Die PNN erklären, was Eltern nun wissen müssen.

Für wen gilt die Beitragsbefreiung?

Für das letzte Kitajahr vor der Einschulung zahlen alle Eltern in Brandenburg schon heute keine Beiträge mehr. Nun werden ab August weitere Familien von den Kitagebühren befreit – und zwar für sämtliche Kitajahre in Krippe, Kindergarten, Kindertagespflege und Hort. Die Befreiung gilt für Eltern die Sozialleistungen wie Wohngeld, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen oder einen Zuschlag zum Kindergeld erhalten. Zudem müssen Eltern keine Kitagebühren mehr zahlen, deren Nettoeinkommen inklusive Kindergeld unter 22.480 Euro netto im Jahr liegt. Das Bildungsministerium rechnet damit, dass so 43.000 weitere Kinder in Brandenburg beitragsfrei betreut werden. Bezieht man die Befreiung für das letzte Kitajahr mit ein, werden dann rund ein Drittel aller Kinder in Brandenburg eine Kita besuchen, ohne dass ihre Eltern dafür zahlen müssen.

Sind Finanzschwache nicht ohnehin befreit?

Das sollte so sein, ist aber nicht in jeder Kommune und bei jedem Träger gegeben. In Potsdam beispielsweise zahlen Sozialleistungsempfänger schon jetzt keine Beiträge. Es gebe aber Kommunen, die das nicht so handhaben, sagt Volker-Gerd Westphal, der für Kitas zuständige Abteilungsleiter im Bildungsministerium. So gebe es beispielsweise in Potsdam-Mittelmark eine Kommune, die auch von Sozialleistungsempfängern 68 Euro Gebühr im Monat erhebe. Dem wolle man entgegensteuern, indem man diese Gruppe sowie die Geringverdiener nicht mehr für Kinderbetreuung zur Kasse bitte.

Wer prüft, welche Eltern befreit sind?

Das ist Aufgabe der Kitas. Familien, die ab August zum Kreis derjenigen gehören, die nicht mehr für die Betreuung zahlen müssen, sollten bei ihrer Kita Bescheid geben und einen entsprechenden Beleg vorlegen, etwa einen Einkommensnachweis.

Zahlen andere Eltern nun künftig mehr?

Das sollte eigentlich nicht der Fall sein, denn die Kitaträger bekommen als Ersatz für die wegfallenden Elternbeiträge 12,50 Euro pro Kind und Monat vom Land. Der Städte- und Gemeindebund hatte den doppelten Betrag gefordert, der Bildungsausschuss stimmte aber für die niedrigere Summe. Das Ministerium schließt nicht aus, dass einige Kitaträger nun die Beiträge für Besserverdienende anheben. Insbesondere auf die Eltern, die direkt über der Kappungsgrenze für die Beitragsfreiheit liegen, könnte eine Erhöhung zukommen, wenn die Träger ihre Beitragstabelle anpassen. Bei extremen Ungerechtigkeiten könne das Ministerium im Rahmen seiner Rechtsaufsicht einschreiten, erklärt Westphal. Nach der Sommerpause will das Ministerium eine Mustergebührensatzung vorlegen, an der sich die Träger orientieren können. In dieser sollen keine konkreten Beträge stehen, da diese je nach Träger (755 gibt es im Land) sehr unterschiedlich ausfallen, aber Vorschläge zur prozentualen Staffelung der Elternbeiträge.

Wann kommt die Beitragsfreiheit für alle?

Politisch ist die schrittweise Abschaffung der Kitagebühren bis hin zur kompletten Beitragsfreiheit gewünscht. Sowohl SPD und Linke als auch CDU und Grüne sprechen sich in ihren Landtagswahlprogrammen dafür aus. Fraglich ist die Finanzierung. Die Streichung der Elternbeiträge im letzten Kitajahr kostet das Land bereits 45 Millionen Euro jährlich. Die Kompensationszahlungen an die Träger für den Wegfall der Beiträge für Geringverdiener betragen sechs Millionen Euro jährlich.

Um eine Beitragsfreiheit umzusetzen, müsste zudem das Kitagesetz novelliert und die Finanzierung der Kitas komplett neu geregelt werden. Derzeit stemmen Land, Landkreise, Kommunen, Träger und Eltern gemeinsam die Finanzierung zu unterschiedlichen Anteilen. Schon jetzt wird darüber gestritten, wer welchen Anteil leistet. Fallen die Eltern als Geldgeber weg, muss die Last dann auf vier Financiers verteilt werden – und das Land dürfte nicht gewillt und nicht in der Lage sein, die wegfallenden Elternbeiträge komplett zu kompensieren.

Was ist mit längeren Betreuungszeiten?

Eltern und Kitaträger haben unter anderem mit einer Demonstration vor dem Landtag im Vorjahr dafür gekämpft, dass das Land längere Betreuungszeiten in den Kitas finanziert. Mit Hilfe der Bundesmittel aus dem Gute-Kita-Gesetz soll das nun ebenfalls ab 1. August realisiert werden. Durchschnittlich würden die 186.000 Kinder in Betreuung mittlerweile im Schnitt 8,4 Stunden am Tag in der Kita verbringen, so Westphal.

Für Kinder, die länger als acht Stunden betreut werden müssen, bekommen die Einrichtungen künftig 600 Euro pro Kind und Jahr als eine Art Förderprogramm. Denn mit dem Geld sollen zusätzlich Erzieher eingestellt werden. Da Fachkräfte knapp sind, wird dabei auch auf Seiteneinsteiger gesetzt. Um diese anlernen zu können, finanziert das Land künftig drei Freistellungsstunden pro Woche für Erzieher, in denen sie Quereinsteiger anleiten können. Bislang war dafür nur eine Stunde pro Woche Zeit eingeplant.

Lesen Sie weiter auf pnn.de:

Die Anträge für die Erstattung der zu viel bezahlten Kita-Beiträge in Potsdam sind seit Anfang Juni online. Der Kita-Elternbeirat empfiehlt allerdings, mit dem Ausfüllen noch etwas zu warten >>

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