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Brandenburg gehört beim Ausbau der Windkraft in Deutschland zu den führenden Bundesländern. 

© dpa

Wegen Klimakrise und Ukraine-Krieg: Brandenburg forciert Ausbau erneuerbarer Energien

Regierungskoalition will Windräder künftig auch in Landschaftsschutzgebieten zulassen. Zudem soll eine Solarzellenpflicht für öffentliche Gebäude kommen.

Potsdam - Angesichts des Klimawandels und möglicher Auswirkungen des Ukrainekriegs auf die Energieversorgung forciert Brandenburg den Ausbau erneuerbarer Energien. Nach zähem Ringen im Koalitionsausschuss einigten sich die Regierungsfraktionen von SPD, CDU und Grünen am Mittwoch auf einen Entschließungsantrag zur Landtagssitzung in der kommenden Woche. Dieser sieht unter anderem die Bereitstellung weiterer Flächen für Solar- und Windkraftanlagen vor. Bis zum Jahr 2023 sollen mindestens 11,5 Gigawatt Strom aus Windenergieanlagen gewonnen werden. Im Koalitionsvertrag von 2019 war noch die Rede von 10,5 Gigawatt.  

In Ausnahmen können auch Landschaftsschutzgebiete bebaut werden 

Um das Ziel zu erreichen, sollen Windräder in Ausnahmefällen auch in Landschaftsschutzgebieten errichtet werden können. Dagegen sperrten sich die Grünen bislang. Die Lage sei nun aber eine andere, sagte Grünen-Fraktionschef Benjamin Raschke den PNN. Der Ausbau dürfe so wenig wie möglich behindert werden. „Das Erreichen der Ziele des Pariser Klimaabkommens erfordert ein grundlegendes Umsteuern in der Energiepolitik. Darüber hinaus gilt es in Anbetracht des Krieges gegen die Ukraine unabhängig von russischen Importen zu werden, ohne dabei die Grundsätze Versorgungssicherheit, Klimaschutz und Bezahlbarkeit aufzugeben“, heißt es in dem Antrag, der den PNN vorliegt.  

Allerdings seien Windkraftanlagen in Schutzgebieten nur die Ultima Ratio, so Raschke. Vorher müsse geprüft werden, ob ein Standort außerhalb eines Landschaftsschutzgebiets in Betracht kommt. Wenn das nicht der Fall sei und die Ausbauziele anders nicht erreicht werden können, müssten auch in Schutzzonen Windräder gebaut werden dürfen. Der Bund will den aus erneuerbaren Energien gedeckten Anteil des Bruttostrombedarfs bundesweit bis 2030 auf 80 Prozent und bis 2035 auf fast 100 Prozent steigern. „Das Land Brandenburg will und wird hierbei einen entsprechenden Beitrag leisten“, heißt es in dem Antrag. 

Die Abstandsregel von 1000 Metern kann wenn nötig gekippt werden 

Die Koalition will dafür einen weiteren Kompromiss eingehen: Die umstrittene Abstandsregel von 1000 Metern zwischen Windrädern und Wohnbebauung soll nun doch entfallen – wenn diese Regel verhindert, dass die Flächenziele des Bundes beim Windkraftausbau erreicht werden können, sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der Grünen, Clemens Rostock. Das Haus von Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) – selbst Brandenburgerin – hatte für Ende Mai ein Gesetz angekündigt, mit dem den Ländern die Kompetenz entzogen werden soll, eigene Abstandsregeln zu erlassen. Ungeachtet dessen sollte in Brandenburg künftig ein 1000-Meter-Mindestabstandsgesetz gelten. Darauf hatte sich die Koalition noch am Montag auf Drängen der CDU verständigt, zwei Tage später wurde diese Vereinbarung nun wieder aufgeweicht.  

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BVB/Freie Wähler fordern größere Abstände 

Die oppositionelle Fraktion BVB/Freie Wähler will hingegen noch höhere Abstände durchsetzen und fordert wie berichtet eine Klage Brandenburgs gegen den Bund vor dem Bundesverfassungsgericht. Der Bund habe mit der Festlegung des Mindestabstands auf maximal 1000 Meter seine Kompetenzen überschritten, sagte die Abgeordnete Christine Wernicke am Montag zur Begründung eines eigenen Antrags für die Plenarsitzung kommende Woche. Von Windkraftanlagen gingen potenzielle Gefahren wie Infraschall und Artensterben aus, sagte Wernicke.  

Um die Akzeptanz der Anwohner für Windkraftanlagen zu erhöhen, will die Regierungskoalition weitere finanzielle Anreize schaffen. Nach dem Vorbild Mecklenburg-Vorpommerns soll neben dem bereits existenten Windkraft-Euro für die Kommunen eine Pflicht zur Beteiligung von Anwohnern an den Gewinnen aus Windkraftanlagen geprüft werden. 

Mehr Flächen für Photovoltaik 

Auch für Photovoltaik soll eine „Ausbauoffensive“ gestartet werden, wie es in dem rot-schwarz-grünen Antrag heißt. Künftig sollen auf allen öffentlichen Gebäuden und auf allen Gewerbebauten, die neu errichtet werden, verpflichtend Solarzellen errichtet werden. 

Wie man mit Bestandsgebäuden umgeht, sei noch nicht geklärt, sagte Grünen-Fraktionschef Raschke. Insgesamt zeigten sich die Grünen sehr zufrieden mit dem Kompromiss. „Hürden wurden abgebaut, Blockaden gelöst“, so Raschke. „Nun legen wir den Hebel um.“

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