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Wegen Corona: Erhebliche Verluste für Brandenburgs Kliniken und Praxen

Sie behandeln weniger Patienten und müssen Betten für Corona-Notfälle bereit halten. Das belastet die Kliniken aber auch niedergelassene Ärzte in Brandenburg finanziell. Ausgleichszahlungen des Bundes reichen nicht überall zum Ausgleich der Verluste.

Potsdam  - Die Kliniken aber auch Arztpraxen in Brandenburg mussten wegen der Corona-Pandemie ihren Betrieb erheblich reduzieren und umrüsten. Für viele bedeutete das deutliche finanzielle Verluste. Getrennte Versorgungsbereiche, andere Wegeführungen und maximal Zwei-Bett-Zimmer: Im Ernst von Bergmann Klinikum in Potsdam etwa gibt es derzeit maximal 870 Betten, sonst 1098. „Patientensicherheit hat hier einfach höchste Priorität, auch wenn wir so auf rund 20 Prozent unserer Bettenkapazität verzichten müssen“, sagt Geschäftsführer Tim Steckel.

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Durch den Rettungsschirm des Bundes erhalten die Kliniken für jedes nicht belegte Krankenhausbett eine Ausgleichszahlung. „Das kompensiert derzeit einen Teil der Minderbelegung“, sagt Kliniksprecherin Theresa Decker. Ein erhebliches wirtschaftliches Risiko entstünde aber ab 1. Oktober, sollten dann keine Ausgleichszahlungen mehr fließen. Müsse dann weiter mit 20 Prozent weniger Belegung gearbeitet werden, könne das Jahresergebnis durch diesen Einmaleffekt achtstellig negativ werden, sagte sie.

Für Maximalversorger wie das Carl-Thiem-Klinikum in Cottbus ist die sogenannte Freihaltepauschale „nicht auskömmlich“, wie Klinikgeschäftsführer Götz Brodermann sagt. Die Vorhaltekosten seien höher als die gezahlte Pauschale. „Die Verluste bewegen sich im siebenstelligen Bereich“, erklärt er.

Rückgang der Behandlungszahlen in Arztpraxen um bis zu 50 Prozent

Auch für niedergelassene Ärzte bedeutet die Pandemie einen herben Einschnitt. „Bereits im ersten Quartal 2020 konnten wir einen Rückgang der Behandlungszahlen verzeichnen“, sagt Christian Wehry, Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB). Dieser werde sich im zweiten Quartal noch verstärkt haben und in einzelnen Praxen bis zu 50 Prozent betragen.

Durch das „Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetz“ sei auch ein Schutzschirm für die ambulant tätigen Ärzte erkämpft worden. „Niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten, die aufgrund der Pandemie deutliche Umsatzrückgänge hatten, erhalten einen finanziellen Teilausgleich“, sagt Wehry.

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Personalabbau gab es nach den Angaben in Kliniken und Praxen aber bisher nicht. „Kurzarbeit musste einzig in der Cateringgesellschaft am Klinikum zum 1. Juni aufgrund mangelnder externer Aufträge in Folge der Corona-Pandemie eingeführt werden“, sagt die Bergmann-Sprecherin. Etwa 11,5 Prozent der Beschäftigten der Tochtergesellschaft seien betroffen gewesen. Um die Auswirkungen für Mitarbeiter möglichst gering zu halten, wechselten sie sich in Kurzarbeit ab, sagt sie.

Kliniken versuchen Regelbetrieb wieder aufzubauen

Am Carl-Thiem-Klinikum in Cottbus wurde nach den Angaben in den Tochterfirmen Thiem Service und Thiem Reinigung teilweise Kurzarbeit bei vollem Lohnausgleich durch den Arbeitgeber angeordnet. Derzeit versuche das Klinikum unter Corona-Bedingungen wieder, einen Regelbetrieb aufzubauen, hieß es. „Durch die infektiologischen Rahmenbedingungen können nicht alle Betten wie vor der Pandemie belegt werden. Die maximale Auslastung liegt derzeit bei 70 Prozent“, sagt Geschäftsführer Brodermann. Alle stationär aufgenommenen Patienten würden auf Corona getestet. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses würden sie isoliert. Auch das Personal werde stichprobenartig und regelmäßig getestet.

Das Potsdamer Klinikum erhofft sich unterdessen Unterstützung durch die Landeshauptstadt als Gesellschafter. „Zu der angespannten finanziellen Situation aufgrund der pandemiebedingten Effekte kommt noch der dauerhaft wirkende Effekt der Einführung des Tarifvertrags für die Klinikgruppe am Standort Potsdam“, sagt Sprecherin Decker.

Christian Bark

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