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Wassertourismus: Skurriler Streit um Hausboot beschäftigt weiter die Gerichte

Wann ist ein Hausboot ein festes Bauwerk? Über diese Frage müssen in Brandenburg inzwischen Gerichte entscheiden - mit widersprüchlichen Ergebnissen. Das sorgt auch für Spannung im Landtag.

Neuruppin - In einem gemeinsamen Antrag wollen Abgeordnete der oppositionellen CDU und der mitregierenden Linke erreichen, dass Sportboote in Brandenburg künftig von der Bauordnung ausgenommen werden. Anlass sei eine Abrissverfügung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin gegen den Besitzer eines Hausbootes am Ruppiner See, berichtete der CDU-Verkehrsexperte Rainer Genilke am Montag in Potsdam. Danach soll das seit 1984 dort festgemachte Hausboot abgerissen werden, weil es bei seiner Vertäuung am Steg als festes Bauwerk gelte, das nicht genehmigt sei. "Der Fall verunsichert die gesamte Wassertourismus-Branche, weil es jedes Sportboot treffen kann, sobald es an einem Steg festgemacht ist", sagte Genilke.

Abgeordnete fordern eine Klarstellung

Der CDU-Angeordnete will gemeinsam mit den Fraktionskollegen Björn Lakenmacher und Frank Bommert sowie dem Linke-Abgeordneten Matthias Loehr mit einem Gesetzentwurf im Landtag erreichen, dass Sportboote grundsätzlich von der Bauordnung ausgenommen werden. "Denn sonst läuft jeder Besitzer eines Sportbootes Gefahr, dass er von der Bauaufsichtsbehörde eine Abrissverfügung für sein Boot bekommt."

Loehr und Genilke erklärten, dass das SPD-geführte Verkehrsministerium trotz zahlreicher Gespräche nicht bereit sei, etwa mit einem Vollzugshinweis an die unteren Baubehörden für Klarheit zu sorgen. "Dann muss nun der Gesetzgeber handeln", sagte Loehr. "Der Wassertourismus hat für Brandenburg eine zunehmen wichtige wirtschaftliche Bedeutung."

Der Sprecher des SPD-geführten Verkehrsministeriums, Steffen Streu erklärte, sein Haus sehe keinen Handlungsbedarf. "Wasserfahrzeuge, Sport- und Charterboote benötigen keine Baugenehmigung", sagte Streu. "Dagegen unterliegen dauerhaft festgemachte schwimmende Anlagen der Bauordnung und brauchen eine Genehmigung." Zu dem laufenden juristischen Verfahren wollte sich der Sprecher nicht äußern.

"Vorgang ist teuer und absurd"

Bootsbesitzer Ralf Günther war mit seinem Widerspruch gegen die Abrissverfügung im ersten Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Potsdam gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte diese Entscheidung jedoch aufgehoben. Nun liegt der Fall wieder in Potsdam. "Der ganze Vorgang ist teuer und absurd", meinte Günther. "Nach der Argumentation der Behörde bräuchte ich eine Baugenehmigung, sobald ich an meinem genehmigten Steg festmache - und eine Abrissgenehmigung, sobald ich die Leinen löse."

Der 42-Jährige ist nach eigenen Angaben Amateur-Schwimmsportler und nutzt das Boot als Trainings-Plattform. Das Boot sei nicht dauerhaft festgemacht, sondern werde regelmäßig als Sportboot genutzt.

Für die rot-roten Koalitionsfraktionen im Landtag ist der Gesetzesantrag ein heißes Eisen. Es gebe zwar einen Beschluss der Linke-Fraktion, dass eine gesetzliche Klarstellung für die Sportboote notwendig sei, sagte Loehr. Doch nach dem Koalitionsvertrag dürfe die Linke den Koalitionspartner SPD im Landtag nicht überstimmen. "Es gibt nach unserer Initiative nun jedoch Gespräche über einem möglichen gemeinsamen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen und der CDU", meinte Loehr. (dpa)

Klaus Peters

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