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Brandenburg: Was gerecht ist

Das Oberverwaltungsgericht entscheidet: Alt- und Neuanschließer in den 90er-Jahren müssen keine Beiträge zahlen

Berlin/Potsdam - Für das Land Brandenburg ist es ein neuer Paukenschlag, Abwasserzweckverbänden und Kommunen drohen neue Kostenlawinen: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat am Donnerstag nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom November nicht nur die umstrittenen Abwasserbeiträge für Altanschließer aus DDR-Zeiten gekippt – sondern auch für jene, deren Grundstücke in den 1990er-Jahren an die Leitungsnetze gingen. Sie alle dürfen nicht nachträglich und rückwirkend für den Anschluss an die Kanalisation zur Kasse gebeten werden dürfen, wenn dies damals versäumt oder vermurkst wurde. Nach Lage der Dinge, auch wenn das OVG hier jede Festlegung auf ein Stichtag vermied, dürften für bis zum Jahr 1999 angeschlossene oder anschließbare Grundstücke keine Anschlussbeiträge mehr verlangt werden. Diese Grundstücke konnten demnach am 1. Januar 2004 nicht mehr zu Anschlussbeiträgen herangezogen werden. Das Kommunale Abgabengesetz war 2004 und dann später nochmals geändert. Die Verjährungsfrist beträgt vier Jahre – ab Anschluss.

Karlsruhe hatte in zwei Fällen aus Cottbus rückwirkende Bescheide über tausende Euro – auf Grundlage von Satzungen, Gesetzen des Landtages und Urteilen verschiedener Gerichte und Instanzen – für grundgesetzwidrig erklärt. Aufgrund eines spektakulären Urteils wurde die Brandenburger Altanschließer-Problematik neu aufgerollt. Karlsruhe hat seinen Beschluss vor allem mit dem notwendigen Vertrauensschutz begründet. Der Bürger müsse darauf vertrauen können, nicht Jahrzehnte später noch zahlen zu müssen.

Die finanziellen Folgen für Kommunen, Zweckverbände und auch das Land Brandenburg, aber auch die politischen Konsequenzen dieses Urteils sind noch nicht absehbar. Nach Einschätzung des Städte- und Gemeindebundeskommen auf die Zweckverbände Rückforderungen und Gebührenausfälle in Höhe von 400 Millionen bis 500 Millionen Euro zu.

Allerdings betrifft das nach den Berechnungen nur jene, die Widerspruch eingelegt oder sogar geklagt haben gegen Bescheide, die somit also keinen Bestand haben. Allerdings hatten auch zahlreiche Verbände darauf verzichtet, Widersprüche überhaupt zu bescheiden. Bei abgelehnten Bescheiden müssen Betroffene geklagt haben, um jetzt vom Urteil profitieren zu können. Der Verband geht von mehr als 100 000 Betroffenen aus, die vom Urteil erfasst werden.

Die Durchschlagskraft des Karlsruher Urteils ist, wie im Verlauf der Verhandlung deutlich wurde, größer als bislang angenommen. „Es ist eigentlich kein Altanschließer-Urteil“, sagte der Vorsitzende Richter des 9.Senats, Ralf Leithoff. Er verwies auf die „komplizierte Rechtslage“, nach den Turbulenzen um Satzungen, Urteilen von Gerichte und dem 2004 vom Brandenburger Landtag geänderten Kommunalabgabengsetz. Entscheidend sei nach dem Karlsruhe-Urteil, dass Vertrauensschutz und Verjährung eingetreten sei, wenn Satzungen nicht rechtzeitig wirksam geworden und Bescheide erteilt wurden. Das Bundesverfassungsgericht habe „seine Rückwirkungsrechtsprechung verschärft“. Leithoff deutete an, dass das OVG in einem der beiden Verfahren – das Grundstück war erst 2003 an die Kanalisation angeschlossen worden – das Karlsruher Urteil für fehlerhaft halte. Aber das OVG sei „nicht befugt“, das höchste deutsche Gericht zu korrigieren. „Gerichte können immer mal Fehler machen. Das gilt auch für das Bundesverfassungsgericht.“

Bislang gingen alle davon aus, dass allein rund 100 000 Besitzer von Grundstücken, die bereits zu DDR-Zeiten an die Kanalisation angeschlossen waren, betroffen sind. Sie wurden und werden teilweise bis heute an den Kosten für in den 1990er-Jahren gebauten Klärwerken und Überlandleitungen beteiligt. Es geht um im Schnitt 3500 Euro nachgefordert, im Einzelfall bis zu mehrere zehntausend Euro. Die Summe, die Altanschließer an Zweckverbände gezahlt haben oder zahlen sollen, war in einem Gutachten von 2009 für die Landesregierung auf 420 Millionen Euro taxiert worden.

Wie viele betroffene „Neuanschließer“ es gibt, ist völlig unklar. Allerdings stellte Leithoff in der Sitzung klar, dass unabhängig von den geschützten Fällen nach Auffassung des OVG die Cottbuser Beitragssatzung selbst gültig sei. Zum anderen habe das Karlsruher Urteil keine Wirkung mehr für bestandskräftige Bescheide, die auch bezahlt wurden, es also keinen Rückerstattungsanspruch gäbe. „Die Kommunen können anders handeln, aber darauf gibt es keinen Rechtsanspruch“, sagte Leithoff. Immerhin dürften allerdings „nicht mehr vollstreckt“ werden. Das gilt wichtig für Ratenzahlungen und Stundungen.

Die Frage ist nun; Lässt es sich politisch durchhalten, dass nur jede entlastet werden, die sich gewehrt haben – und andere nach Vorgaben zahlten, die sich jetzt als Unrecht herausstellen? „Nun müssen die Gerichte und Behörden dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts folgen“, sagte der Landtagsabgeordnete Peter Vida von BVB/Freie Wähler. „Und da die Regelung auch auf fehlerhaften Gesetzen beruhte, ist auch die Landesregierung in der Pflicht, finanzielle Verantwortung zu übernehmen.“ Der Präsident des Städtebundes, Karl-Ludwig Böttcher, ergänzte: „Ansonsten gerät die Wasserversorgung und die Entsorgung in Gefahr.“ Denn die Verbände dürften für die fälligen Rückzahlungen keine Kredite aufnehmen. „Da muss es für die Finanzierung eine politische Lösung geben“, sagte er mit Blick auf die Landesregierung. Was Böttcher nicht erwähnte: Die Zweckverbände und Kommunen haben zwar seit den 90er Jahren zwar teilweise mit Altanschließer-Beiträgen kalkuliert, aber lange darauf verzichtet, dieses auch einzufordern. Erst später zogen sie nach. Zu spät, wie das Bundesverfassungsgericht befand. Auch der CDU-Landtagsabgeordnete Sven Petke sagte: „Innenminister Schröter darf jetzt nicht länger abtauchen.“ Das Land isei n der Pflicht, die Kommunen und Zweckverbände finanziell zu unterstützen. Wichtig sei, dass es nun landesweit eine einheitliche Regelung für die Rückzahlungen gebe.

Und das setzt das politische Problem an: Es entstünde eine neue Ungleichbehandlung mit politischer Sprengkraft. Derr Dachverband der Bürgerinitiative Wassernetz Brandenburg rechnet daher mit Beitragsausfällen von mindestens 800 Millionen Euro – alle Beitragszahler einbezogen. Der Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer, Peter Ohm, sagte: „Es ist zudem unmoralisch, unrechtmäßig eingetriebene Gelder einzubehalten.“ Im Sinne der Gleichbehandlung müssten die Zweckverbände alle Altanschließerbeiträge erstatten und das Geld dafür aus der Landeskasse zurückbekommen. Dafür sei jetzt ein Finanzierungskonzept nötig. Da hilft ein Blick nach Thüringen. Dort wurde Beitragserhebung 2004 gesetzlich verboten und geregelt, dass bereits erhobene Beiträge ohne Zins erstatten werden müssen.

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