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Brandenburg: Wahlrecht für alle Menschen mit Handicap

Potsdam - Zu den Landtags- und Kommunalwahlen im kommenden Jahr soll für alle Menschen mit Behinderung sichergestellt werden, dass sie wählen können. Einen entsprechenden Gesetzentwurf will die rot-rote Koalition für die nächste Landtagssitzung einbringen.

Potsdam - Zu den Landtags- und Kommunalwahlen im kommenden Jahr soll für alle Menschen mit Behinderung sichergestellt werden, dass sie wählen können. Einen entsprechenden Gesetzentwurf will die rot-rote Koalition für die nächste Landtagssitzung einbringen. Ziel sei es, auch Menschen mit Betreuung in allen Angelegenheiten die Teilnahme an demokratischen Wahlen zu sichern, teilte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Björn Lüttmann, mit.

„Der Ausschluss betreuter Menschen vom Wahlrecht hatte im Vorfeld der Kommunal- und Landtagswahlen 2014 zu Protesten von Betroffenen und Verbänden geführt“, erklärte Lüttmann. Auch der Ausschuss für Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen habe die in Deutschland bestehenden Wahlrechtsbeschränkungen kritisiert und deren Abschaffung gefordert.

Bereits nach der Bundestagswahl 2013 hatte es in Brandenburg Ärger gegeben, weil Behinderten der Urnengang verwehrt wurde. Die Lebenshilfe Oberhavel Süd hatte sich an Landeswahlleiter Bruno Küpper gewandt, weil mindestens 20 von ihr betreute geistig behinderte Menschen keine Wahlbenachrichtigung bekamen – obwohl sie nur für Teilbereiche Betreuung benötigten und somit im Besitz des Wahlrechtes waren. Teilweise seien Behinderte auch aus den Wahllokalen verwiesen worden. Die Ungereimtheiten in Oberhavel waren 2014 auch Thema im Innenausschuss des Landtags.

Vom kommenden Jahr an sollen nach dem Willen von SPD und Linken nun erstmals Menschen, für die eine Betreuung in allen Angelegenheiten angeordnet ist, an Wahlen teilnehmen können. Brandenburg wäre nach Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen das dritte Bundesland, in dem betreute Menschen wählen dürfen. Brandenburg werde damit auch zum Vorreiter unter den ostdeutschen Ländern, so Lüttmann. Niemand solle aufgrund einer Behinderung daran gehindert sein, seine politische Stimme zu erheben. mak

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