zum Hauptinhalt

Waffen im Land Brandenburg: Waffen im Gericht

Immer mehr gefährliche Gegenstände in Justizsälen.

Potsdam - Bei Einlasskontrollen in Brandenburger Gerichten sind im vergangenen Jahr 4335 gefährliche Gegenstände entdeckt worden. Auch verbotene Waffen wie Messer und Schlagringe waren darunter, wie das Justizministerium Brandenburg auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Damit erhöhte sich die Zahl im Vergleich zum Vorjahr um über 1100 Gegenstände. 2016 waren es noch 3200.

Besonders bei Verfahren mit sogenannten Reichsbürgern oder im Familienrecht seien Kontrollen wichtig, sagte die Vorsitzende des Deutschen Richterbundes Brandenburg, Claudia Odenbreit. „Familienverfahren sind hoch emotional. Wenn da ein gefährlicher Gegenstand in der Tasche steckt, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass er auch eingesetzt wird.“

Der Landesverband fordert daher eine flächendeckende Einführung von Sicherheitsschleusen. „Wir freuen uns, dass die Politik immer mehr Gerichte mit Sicherheitsschleusen ausstattet“, sagte Odenbreit. Dennoch seien mehr nötig.

Derzeit sind laut Brandenburger Justizministerium zehn Gerichtsgebäude mit Kontrollstellen ausgestattet; drei davon kamen allein 2017 hinzu. Die Schleusen ähneln denen am Flughafen. Neben Gepäck-Röntgengeräten sind Detektorrahmen zur Personenkontrolle eingebaut. Bei einfachen Schleusen zeigt das Gerät Metallgegenstände an.

Seniorin mit Waffe in der Handtasche

In einem Gericht in Frankfurt (Oder) schlug der Metalldetektor selbst bei der Handtasche einer Seniorin Alarm – zu Recht, wie sich später herausstellte: Die Frau hatte die Pistole ihres Mannes in der Tasche, der einen Waffenschein besaß. Sie habe die Waffe regelmäßig dabei und vergessen, sie vor dem Gericht herauszunehmen, erklärte sie anschließend.

Zu Prozessen, bei denen mit Gewalt oder Ausschreitungen zu rechnen ist, beispielsweise bei Rockerprozessen, können Gerichte zusätzlichen Wachschutz anfordern, erklärt Justiz-Sprecher Uwe Krink. Mit Kontrollen im Gericht müssten Besucher daher jederzeit rechnen, so der Sprecher.

Der Rechtsexperte der CDU-Landtagsfraktion, Danny Eichelbaum, forderte die Landesregierung auf, die Justizwachtmeister finanziell besser auszustatten und ihre Befugnisse auf eine gesicherte rechtliche Grundlage zu stellen. „Neben der Ausstattung mit Reizgas sollten sie auch polizeiliche Befugnisse erhalten.“ Die Beamten sollten nicht nur im Gerichtsgebäude, sondern auch in dessen unmittelbarer Umgebung gegen Störer tätig werden können, forderte der CDU-Rechtsexperte. Zudem müsse der Informationsaustausch bei Vorführungen von Gefangenen aus den Vollzugsanstalten verbessert werden. Die Justizwachtmeister erhielten bisher oft nur unzureichende Informationen, wenn es ein erhöhtes Sicherheitsrisiko gebe. 

Anna Kristina Bückmann

Zur Startseite