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Dave Trick (NPD-Chef Neuruppin und Stadtverordneter) soll einen Wahlhelfer der Linken verprügelt haben.

© Presservice Rathenow

Vor Neonazi-Aufmarschi in Neuruppin: Anklage gegen NPD-Funktionär

Dave Trick ist Chef des NPD-Ortsverbandes Neuruppin, dort auch Stadtvertreter und Anmelder des Neonazi-Aufmarsches am 6. Juni. Nun muss er sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Neuruppin/Potsdam - Er ist einer der Köpfe der „Freien Kräfte Neuruppin/Osthavelland“, Chef des NPD-Ortsverbandes Neuruppin und Stadtverordneter – und er ist Anmelder des „Tags der deutschen Zukunft“ (TDDZ) am Samstag in Neuruppin; es wird der größte Neonazi-Aufmarsch seit Jahren in Brandenburg. Doch nun hat die Staatsanwaltschaft Neuruppin den Neonazi und einen seiner Kameraden angeklagt. Wie Behördenleiter Wilfried Lehmann den PNN am Montag sagte, wird Dave Trick und dem anderen gefährliche Körperverletzung und Beleidigung vorgeworfen.

Vom Fahrrad gerissen und mit Schlägen niedergestreckt

Der Fall reicht zurück in den Kommunalwahlkampf im vergangenen Jahr. Der NPD-Funktionär Trick hatte am 19. Mai 2014 einen Wahlhelfer der Linken gewaltsam attackiert. Das damals 21 Jahre alte Opfer war in Neuruppin gerade dabei, Wahlwerbung der Linken an Haushalte zu verteilen, dann ist er nach eigener Darstellung von den beiden 26 und 27 Jahre alten Neonazis, darunter Trick, ohne Vorwarnung vom Fahrrad gerissen, mit Schlägen niedergestreckt und am Boden liegend weiter getreten und geschlagen worden.

Trick selbst war angeblich damit beschäftigt, abgerissene Wahlplakate der NPD wieder aufzuhängen. Zuvor hatten die von Trick geführten Freien Kräfte im Internet dazu aufgerufen, vom Jedermanns-Recht Gebrauch zu machen, also Personen nach einer Straftat bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten, falls NPD- Plakate abgerissen werden. Das Jedermanns-Recht gilt jedoch laut Polizei nicht für das Durchtrennen von Kabelbindern, mit denen Wahlplakate befestigt sind.

Die Neonazis hatten damals selbst die Polizei verständigt und den Linken angezeigt – wegen Beleidigung und weil sie von ihm bespuckt worden seien. Bei Neonazis ist dieses Vorgehen, Opfer gewaltsamer Attacken selbst anzuzeigen, beliebt. Die Staatsanwaltschaft sah aber nur gegen die Neonazis einen hinreichenden Tatverdacht. Der ist Voraussetzung für eine Anklageerhebung.

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